Rückrufservice

Multi Asset Anspar Plan 4 - AG Hamburg eröffnet vorläufige Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht Hamburg hat am 1. Februar 2023 die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Gesellschaften Multi Asset Anspar Plan 4 180 und Multi Asset Anspar Plan 4 240 eröffnet (Az.: 67g IN 31/23 bzw. 67g IN 32/23). Anleger müssen nach der Insolvenz mit finanziellen Verlusten rechnen.

Initiiert wurde die Kapitalanlage Multi Asset Portfolio Anspar Plan 4 vom Emissionshaus Steiner & Company. Anleger konnten sich als stille Gesellschafter beteiligen. Angeboten wurden die Varianten Multi Asset Anspar Plan 4 120, Multi Asset Anspar Plan 4 180 und Multi Asset Anspar Plan 4 240 mit unterschiedlichen Laufzeiten und Mindestbeteiligungen in Höhe von 6.000, 9.000 und 12.000 Euro. Ihre Beteiligung konnten die Anleger in Raten einzahlen. Investiert wurde das Geld der Anleger in Blind Pools. Zielobjekte waren geschlossene Fonds im In- und Ausland.

Als stille Gesellschafter sollen die Anleger an möglichen Gewinnen partizipieren, für Verbindlichkeiten der Gesellschaft stehen sie nicht in der Haftung.

Nachdem nun die Gesellschaften Multi Asset Anspar Plan 4 180 und Multi Asset Anspar Plan 4 240 Insolvenz angemeldet haben, müssen die Anleger um ihr investiertes Geld fürchten. Forderungen zur Insolvenztabelle können erst geltend gemacht werden, wenn das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist. Wenn das der Fall ist, kann es andererseits passieren, dass die Anleger vom Insolvenzverwalter aufgefordert werden, ihre noch ausstehenden Raten einzuzahlen.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren können die Anleger jedoch prüfen, ob sie Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen können. „Schadenersatzansprüche können u.a. entstanden sein, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt fehlerhaft oder unvollständig sind. So muss der Anleger über die Risiken der Geldanlage umfassend aufgeklärt werden. Gerade bei Investitionen in einen Blind-Pool ist das Risiko der Anleger hoch“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Neben den Prospektverantwortlichen können auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater und Anlagevermittler in Betracht kommen. Auch sie hätten die Anleger ordnungsgemäß über die Risiken und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufklären müssen. Sind sie dieser Informationspflicht nicht nachgekommen, können Schadenersatzansprüche entstanden sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet den Anleger gerne eine kostenlose Erstberatung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Ein Inkasso-Unternehmen muss eine Negativmeldung an die Schufa zurückziehen, da es in der Meldung zwischen Hauptforderung und Nebenforderung nicht eindeutig differenziert habe. Solche Meldungen seien unzulässig, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 22. November 2024 (Az.: 17 U 2/24).

Immobilienprojekte werden immer häufiger über Crowdfunding mit Darlehen von Kleinanlegern finanziert. Scheitert das Projekt, muss das Geld der Anleger nicht verloren sein. Das Landgericht Ravensburg stellte mit Urteil vom 7. Februar 2025 fest, dass die Internetplattform, über die die Gelder der Anleger eingesammelt wurden, in der Haftung steht, wenn sie die Anleger nicht deutlich über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt hat (Az.: 2 O 99/24).

Wer ein Haus kaufen möchte, nimmt dafür in aller Regel einen Kredit bei der Bank auf. Platzt der Hauskauf nach der Kreditaufnahme noch, kann das teure Folgen für den Verbraucher haben, denn die Bank kann eine Nichtabnahmeentschädigung für das nicht benötigte Darlehen verlangen. Allerdings kann auch der Darlehensvermittler in der Haftung stehen.

Für die Anleger der DR Deutsche Rücklagen GmbH wird es bitter: Das Amtsgericht Frankfurt hat am 4. März 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 810 IN 212/25 D-77). Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Rücklagen bei der DR Deutsche Rücklagen investiert wurden, müssen nun um ihr Geld fürchten.

Hausverwaltungen haben Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) offenbar ohne Wissen der Eigentümer in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert. Nun fürchten die Wohnungseigentümer um ihr Geld. Denn im Dezember 2024 fällig gewesene Zinszahlungen der DR Deutsche Rücklagen sind scheinbar ausgeblieben. Eine für den 13. Februar 2025 geplante Gläubigerversammlung wurde kurzfristig abgesagt.

Betrügern ist es gelungen, an die sensiblen Bankdaten einer Sparkassen-Kundin zu gelangen und von ihrem Konto knapp 5.000 Euro abzuheben. Nach dem ersten Schock gibt es eine gute Nachricht für die Kundin: Mit Urteil vom 6. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Eberswalde entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss (Az.: 2 C 421/23).