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Musterklage gegen Daimler - Verbraucherzentrale klagt im Mercedes-Abgasskandal

08.07.2021

Auf Daimler kommt im Abgasskandal eine „Sammelklage“ zu. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am OLG Stuttgart Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG eingereicht. Das Gericht soll feststellen, ob Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen in bestimmten Dieselmodellen von Mercedes verwendet und die Verbraucher dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat in der Vergangenheit zahlreiche Rückrufe gegen Daimler erlassen, weil die Behörde in den betroffenen Mercedes-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. unzulässige Reduzierungen der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt hat, die entfernt werden müssen. Daimler führt die Rückrufe zwar durch, ist sich aber keiner Schuld bewusst. Der Autobauer hält die bemängelten Funktionen für zulässig.

Musterfeststellungsklage am OLG Stuttgart eingereicht

Das sieht die Verbraucherzentrale offenbar anders und hat nun – wie schon im VW-Abgasskandal – Musterfeststellungsklage eingereicht. Das OLG Stuttgart soll klären, ob Daimler die Abgaswerte manipuliert hat und die betroffenen Mercedes-Kunden Anspruch auf Schadenersatz.

Dabei umfasst die Musterfeststellungsklage nur einen Teil der durch das KBA zurückgerufenen Fahrzeuge. Konkret geht es um folgende Mercedes-Modelle:

• GLC 220 d 4Matic
• GLC 250 d 4Matic
• GLK 200 CDI
• GLK 220 CDI
• GLK 220 CDI 4Matic
• GLK 220 BlueTec
• GLK 250 BlueTec

Von diesen Modellen hat das KBA rund 50.000 Fahrzeuge zurückgerufen. Da die Fahrzeug-Halter den Rückrufbescheid zum Teil 2018 erhalten haben, drückt die Verbraucherzentrale hier aufs Tempo, denn schon Ende 2021 könnte die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche drohen. Die Verjährung wäre durch eine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage gehemmt.

Abgas-Skandal

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Musterklage bietet Vor- und Nachteile

Unabhängig vom Ausgang ist das Urteil des Musterverfahrens bindend. Allerdings entscheidet das Gericht in einem Musterverfahren lediglich, ob Daimler sich schadenersatzpflichtig gemacht hat. Die Höhe des individuellen Schadenersatzanspruchs muss dann immer noch in einem Einzelverfahren geklärt werden. Entscheidet das Gericht, dass Daimler nicht zum Schadenersatz verpflichtet ist, ist auch das bindend. Ansprüche gegen Daimler könnten nicht mehr im Wege einer Einzelklage geltend gemacht werden.

„Die Vorteile der Musterfeststellungsklage liegen vornehmlich darin, dass sie die Verjährung hemmt und die Kläger kein Kostenrisiko tragen. Allerdings zieht sich ein Musterverfahren auch in die Länge. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann seine Ansprüche im Rahmen einer Einzelklage schneller durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Darüber hinaus ist nur ein kleiner Teil der Mercedes-Modelle von der Musterklage umfasst. „Auch bei den anderen Modellen bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. So haben z.B. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler bereits zu Schadenersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Anmeldung im Klageregister

Sollte das OLG Stuttgart das Musterverfahren gegen Daimler eröffnen, können sich Verbraucher im Klageregister anmelden, um an der Musterklage teilzunehmen. Mit der Eröffnung des Klageregisters wird in einigen Wochen gerechnet.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und unterstützt Sie bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Mercedes-Abgasskandal. BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät sie auch, ob eine Individualklage oder die Teilnahme an der Musterklage der erfolgversprechendere Weg ist.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

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Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.