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Musterklage gegen Daimler - Verbraucherzentrale klagt im Mercedes-Abgasskandal

Auf Daimler kommt im Abgasskandal eine „Sammelklage“ zu. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am OLG Stuttgart Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG eingereicht. Das Gericht soll feststellen, ob Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen in bestimmten Dieselmodellen von Mercedes verwendet und die Verbraucher dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat in der Vergangenheit zahlreiche Rückrufe gegen Daimler erlassen, weil die Behörde in den betroffenen Mercedes-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. unzulässige Reduzierungen der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt hat, die entfernt werden müssen. Daimler führt die Rückrufe zwar durch, ist sich aber keiner Schuld bewusst. Der Autobauer hält die bemängelten Funktionen für zulässig.

Musterfeststellungsklage am OLG Stuttgart eingereicht

Das sieht die Verbraucherzentrale offenbar anders und hat nun – wie schon im VW-Abgasskandal – Musterfeststellungsklage eingereicht. Das OLG Stuttgart soll klären, ob Daimler die Abgaswerte manipuliert hat und die betroffenen Mercedes-Kunden Anspruch auf Schadenersatz.

Dabei umfasst die Musterfeststellungsklage nur einen Teil der durch das KBA zurückgerufenen Fahrzeuge. Konkret geht es um folgende Mercedes-Modelle:

• GLC 220 d 4Matic
• GLC 250 d 4Matic
• GLK 200 CDI
• GLK 220 CDI
• GLK 220 CDI 4Matic
• GLK 220 BlueTec
• GLK 250 BlueTec

Von diesen Modellen hat das KBA rund 50.000 Fahrzeuge zurückgerufen. Da die Fahrzeug-Halter den Rückrufbescheid zum Teil 2018 erhalten haben, drückt die Verbraucherzentrale hier aufs Tempo, denn schon Ende 2021 könnte die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche drohen. Die Verjährung wäre durch eine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage gehemmt.

Musterklage bietet Vor- und Nachteile

Unabhängig vom Ausgang ist das Urteil des Musterverfahrens bindend. Allerdings entscheidet das Gericht in einem Musterverfahren lediglich, ob Daimler sich schadenersatzpflichtig gemacht hat. Die Höhe des individuellen Schadenersatzanspruchs muss dann immer noch in einem Einzelverfahren geklärt werden. Entscheidet das Gericht, dass Daimler nicht zum Schadenersatz verpflichtet ist, ist auch das bindend. Ansprüche gegen Daimler könnten nicht mehr im Wege einer Einzelklage geltend gemacht werden.

„Die Vorteile der Musterfeststellungsklage liegen vornehmlich darin, dass sie die Verjährung hemmt und die Kläger kein Kostenrisiko tragen. Allerdings zieht sich ein Musterverfahren auch in die Länge. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann seine Ansprüche im Rahmen einer Einzelklage schneller durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Darüber hinaus ist nur ein kleiner Teil der Mercedes-Modelle von der Musterklage umfasst. „Auch bei den anderen Modellen bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. So haben z.B. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler bereits zu Schadenersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Anmeldung im Klageregister

Sollte das OLG Stuttgart das Musterverfahren gegen Daimler eröffnen, können sich Verbraucher im Klageregister anmelden, um an der Musterklage teilzunehmen. Mit der Eröffnung des Klageregisters wird in einigen Wochen gerechnet.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und unterstützt Sie bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Mercedes-Abgasskandal. BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät sie auch, ob eine Individualklage oder die Teilnahme an der Musterklage der erfolgversprechendere Weg ist.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.