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Musterklage im Abgasskandal gegen Mercedes

15.11.2021

Rund 50.000 Mercedes-Fahrer können sich im Abgasskandal ab sofort der Musterfeststellungsklage gegen Daimler anschließen und Schadenersatzansprüche geltend machen. Das OLG Stuttgart hat die Musterklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angenommen. Betroffene Mercedes-Halter können sich in das Klageregister eintragen, um sich an der „Sammelklage“ zu beteiligen. Ihr Vorteil: Das Prozesskostenrisiko trägt – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – allein die Verbraucherzentrale.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im Abgasskandal zahlreiche Rückrufe für verschiedene Mercedes-Modelle wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Die Musterklage ist allerdings nur für einen Teil dieser Fahrzeuge gedacht. Sie umschließt nur Modelle der Baureihen GLK und GLC mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Konkret geht es um die Modelle

• GLC 220 d 4Matic
• GLC 250 d 4Matic
• GLK 200 CDI
• GLK 220 CDI
• GLK 220 CDI 4Matic
• GLK 220 BlueTec
• GLK 250 BlueTec,

die auf Anordnung des KBA in die Werkstatt zurückgerufen wurden, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt wurde. Ob das Software-Update aufgespielt wurde, ist für die Teilnahme an der Musterklage ohne Belang. Voraussetzung ist aber, dass das Update zum Zeitpunkt des Kaufs des Autos noch nicht aufgespielt war.

Teilnahme an der Musterklage hemmt die Verjährung

Mercedes-Fahrer, die einen Rückruf des KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung erhalten haben, haben gute Aussichten, Schadenersatz gegen Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durchzusetzen. Wer den Rückruf 2018 erhalten hat, muss allerdings tätig werden, denn am 31.12.2021 droht die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche. Durch die Teilnahme an der Musterklage wird die Verjährung gehemmt. Zudem besteht auch die Möglichkeit, sich später von der Musterklage wieder abzumelden und die eigenen Schadenersatzansprüche individuell weiterzuverfolgen.

Musterklage bietet Vor- und Nachteile

Abgas-Skandal

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Neben der Verjährungshemmung bietet die Musterklage den Vorteil, dass der Verbraucher kein Prozesskostenrisiko trägt. Allerdings wird im Musterverfahren nur darüber entschieden, ob Daimler sich grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat und nicht über die Höhe des individuellen Schadenersatzanspruchs. Der muss anschließend immer noch individuell eingeklagt werden. Es kann also dauern, bis der Verbraucher tatsächlich Schadenersatz erhält und mit jedem weiteren gefahrenen Kilometer mit dem Fahrzeug schmilzt der Anspruch aufgrund der Nutzungsentschädigung ab. Die Einzelklage kann also zumindest dann vorteilhafter sein und zu einem besseren Ergebnis führen, wenn der Verbraucher über eine Rechtschutzversicherung verfügt.

Teilnahme an der Musterklage

Wer sich der Musterklage anschließen möchte, kann sich im Klageregister beim Bundesjustizamt anmelden. Dabei sind aber einige Tücken zu beachten. So muss der Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs angegeben werden und auch die Höhe der Forderung. Fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass Sie an der Musterklage nicht teilnehmen und ggf. ihre Ansprüche auf Schadenersatz bereits verjährt sind.

Wir prüfen gerne für Sie, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Musterklage vorliegen und unterstützen Sie auch bei einer rechtssicheren Anmeldung.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/musterfeststellungsklage-mercedes

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

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Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
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Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

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Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.