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Musterverfahren gegen Daimler im Abgasskandal eröffnet – Eintragung ins Klageregister

Nach VW gibt es im Abgasskandal nun auch gegen Daimler eine Musterfeststellungsklage. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Juli 2021 die Klage gegen Daimler eingereicht, das OLG Stuttgart hat sie nun zugelassen. Betroffene Mercedes-Halter können sich nun dem Musterverfahren anschließen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist jetzt möglich.

Das Musterverfahren gegen Daimler ist nicht so umfangreich wie es gegen VW war. Die Klage umfasst nur rund 50.000 Mercedes-Fahrzeuge der Baureihen GLC und GLK mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Konkret geht es um folgende Modelle, für die das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet hat:

• GLC 220 d 4Matic
• GLC 250 d 4Matic
• GLK 200 CDI
• GLK 220 CDI
• GLK 220 CDI 4Matic
• GLK 220 BlueTec
• GLK 250 BlueTec

Die betroffenen Mercedes-Halter haben den Rückruf teilweise schon 2018 erhalten. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist drohen Schadenersatzansprüche bereits Ende 2021 zu verjähren. Durch eine Teilnahme am Musterverfahren wird die Verjährung der Ansprüche allerdings gehemmt. Ein weiterer Vorteil der Musterfeststellungsklage ist, dass der Verbraucher kein Kostenrisiko trägt.

Die Teilnahme am Musterverfahren bietet allerdings auch Nachteile. So ist der Ausgang des Verfahrens für die Teilnehmer bindend. Entscheidet das OLG Stuttgart zu Gunsten von Daimler, können Schadenersatzansprüche gegen Daimler anschließend nicht mehr im Wege einer Einzelklage geltend gemacht werden. Kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass Daimler sich schadenersatzpflichtig gemacht hat, entscheidet es nicht über die Höhe des individuellen Schadenersatzanspruches der einzelnen Kläger. „Der individuelle Anspruch muss anschließend noch im Wege einer Einzelklage geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Musterfeststellungsklage betrifft wie erwähnt nur rund 50.000 Mercedes-Dieselfahrzeuge der GLC- und GLK-Baureihe. Das KBA hat aber noch zahlreiche weitere Mercedes-Modelle wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. unzulässiger Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems zurückgerufen. „Auch bei diesen Fahrzeugen bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Die Ansprüche müssen hier aber individuell geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und unterstützt Sie bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Mercedes-Abgasskandal. BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie, ob eine Individualklage oder die Teilnahme an der Musterklage der erfolgversprechendere Weg ist. Gerne unterstützt Sie die Kanzlei auch bei der Anmeldung im Klageregister.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/abgasskandal

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.