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Musterverfahren gegen Daimler im Abgasskandal eröffnet – Eintragung ins Klageregister

Nach VW gibt es im Abgasskandal nun auch gegen Daimler eine Musterfeststellungsklage. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Juli 2021 die Klage gegen Daimler eingereicht, das OLG Stuttgart hat sie nun zugelassen. Betroffene Mercedes-Halter können sich nun dem Musterverfahren anschließen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist jetzt möglich.

Das Musterverfahren gegen Daimler ist nicht so umfangreich wie es gegen VW war. Die Klage umfasst nur rund 50.000 Mercedes-Fahrzeuge der Baureihen GLC und GLK mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Konkret geht es um folgende Modelle, für die das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet hat:

• GLC 220 d 4Matic
• GLC 250 d 4Matic
• GLK 200 CDI
• GLK 220 CDI
• GLK 220 CDI 4Matic
• GLK 220 BlueTec
• GLK 250 BlueTec

Die betroffenen Mercedes-Halter haben den Rückruf teilweise schon 2018 erhalten. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist drohen Schadenersatzansprüche bereits Ende 2021 zu verjähren. Durch eine Teilnahme am Musterverfahren wird die Verjährung der Ansprüche allerdings gehemmt. Ein weiterer Vorteil der Musterfeststellungsklage ist, dass der Verbraucher kein Kostenrisiko trägt.

Die Teilnahme am Musterverfahren bietet allerdings auch Nachteile. So ist der Ausgang des Verfahrens für die Teilnehmer bindend. Entscheidet das OLG Stuttgart zu Gunsten von Daimler, können Schadenersatzansprüche gegen Daimler anschließend nicht mehr im Wege einer Einzelklage geltend gemacht werden. Kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass Daimler sich schadenersatzpflichtig gemacht hat, entscheidet es nicht über die Höhe des individuellen Schadenersatzanspruches der einzelnen Kläger. „Der individuelle Anspruch muss anschließend noch im Wege einer Einzelklage geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Musterfeststellungsklage betrifft wie erwähnt nur rund 50.000 Mercedes-Dieselfahrzeuge der GLC- und GLK-Baureihe. Das KBA hat aber noch zahlreiche weitere Mercedes-Modelle wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. unzulässiger Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems zurückgerufen. „Auch bei diesen Fahrzeugen bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Die Ansprüche müssen hier aber individuell geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und unterstützt Sie bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Mercedes-Abgasskandal. BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie, ob eine Individualklage oder die Teilnahme an der Musterklage der erfolgversprechendere Weg ist. Gerne unterstützt Sie die Kanzlei auch bei der Anmeldung im Klageregister.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/abgasskandal

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.