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Musterverfahren gegen Daimler im Abgasskandal eröffnet – Eintragung ins Klageregister

04.11.2021

Nach VW gibt es im Abgasskandal nun auch gegen Daimler eine Musterfeststellungsklage. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Juli 2021 die Klage gegen Daimler eingereicht, das OLG Stuttgart hat sie nun zugelassen. Betroffene Mercedes-Halter können sich nun dem Musterverfahren anschließen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist jetzt möglich.

Das Musterverfahren gegen Daimler ist nicht so umfangreich wie es gegen VW war. Die Klage umfasst nur rund 50.000 Mercedes-Fahrzeuge der Baureihen GLC und GLK mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Konkret geht es um folgende Modelle, für die das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet hat:

• GLC 220 d 4Matic
• GLC 250 d 4Matic
• GLK 200 CDI
• GLK 220 CDI
• GLK 220 CDI 4Matic
• GLK 220 BlueTec
• GLK 250 BlueTec

Die betroffenen Mercedes-Halter haben den Rückruf teilweise schon 2018 erhalten. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist drohen Schadenersatzansprüche bereits Ende 2021 zu verjähren. Durch eine Teilnahme am Musterverfahren wird die Verjährung der Ansprüche allerdings gehemmt. Ein weiterer Vorteil der Musterfeststellungsklage ist, dass der Verbraucher kein Kostenrisiko trägt.

Die Teilnahme am Musterverfahren bietet allerdings auch Nachteile. So ist der Ausgang des Verfahrens für die Teilnehmer bindend. Entscheidet das OLG Stuttgart zu Gunsten von Daimler, können Schadenersatzansprüche gegen Daimler anschließend nicht mehr im Wege einer Einzelklage geltend gemacht werden. Kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass Daimler sich schadenersatzpflichtig gemacht hat, entscheidet es nicht über die Höhe des individuellen Schadenersatzanspruches der einzelnen Kläger. „Der individuelle Anspruch muss anschließend noch im Wege einer Einzelklage geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Musterfeststellungsklage betrifft wie erwähnt nur rund 50.000 Mercedes-Dieselfahrzeuge der GLC- und GLK-Baureihe. Das KBA hat aber noch zahlreiche weitere Mercedes-Modelle wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. unzulässiger Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems zurückgerufen. „Auch bei diesen Fahrzeugen bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Die Ansprüche müssen hier aber individuell geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und unterstützt Sie bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Mercedes-Abgasskandal. BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie, ob eine Individualklage oder die Teilnahme an der Musterklage der erfolgversprechendere Weg ist. Gerne unterstützt Sie die Kanzlei auch bei der Anmeldung im Klageregister.

Abgas-Skandal

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Aktuelles
21.09.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Das Urteil zeigt Wirkung. Das Landgericht Chemnitz folgte mit Urteil vom 31. August 2023 der Rechtsprechung des BGH und verurteilte VW zu Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei einem VW Transporter mit Dieselmotor des Typs EA 288.
18.09.2023

Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.
13.09.2023

Das OLG Dresden hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. Das OLG Dresden folgte der aktuellem Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Das sah das OLG Dresden in dem vorliegenden Fall als gegeben an.
12.09.2023

Audi kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Die VW-Tochter wurde mit Urteil vom 19. Juli 2023 vom Landgericht Halle zu Schadenersatz verurteilt. In dem Verfahren ging es um einen Audi Q5, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war.
04.09.2023

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 4. August 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Frankia F-Line, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, durch die der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 103 O 373/23).
08.08.2023

Im Sommer 2020 erreichte der Abgasskandal auch Wohnmobile, die auf einem Fiat Ducato basieren. Denn die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte eine groß angelegte Razzia bei Fiat wegen des Verdachts der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durchgeführt. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist kann das bedeuten, dass Wohnmobil-Besitzer ihre Schadenersatzansprüche bis Ende 2023 geltend machen müssen, damit sie nicht verjähren.