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My House AG in der Insolvenz- Folgen für Fonds MHREF Wohnen 1

Das Amtsgericht Hamburg hat am 6. Februar 2025 die Insolvenzverfahren über die My House AG und die My House Vertriebsgesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung regulär eröffnet (Az.: 67g IN 388/24 und 67g IN 387/24). Gläubiger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter nun bis zum 24. März 2025 anmelden.

Die My House AG legte den geschlossenen Publikums-AIF MHREF Wohnen 1 auf. Die Anleger sind zwar nicht unmittelbar von der Insolvenz des Emissionshauses betroffen, indirekte Auswirkungen lassen sich aber nicht ausschließen, so dass den Anlegern finanzielle Verluste drohen können.

Die My House AG nahm nach eigenen Angaben Immobilien außerhalb der Top 5-Metropolen in den Fokus und setzte auf Regionen mit Wachstumspotenzial. Davon versprachen sie sich eine günstige Risiko-Rendite-Relation, von der auch die Anleger in Form von attraktiven Renditen profitieren sollten. Am Publikums-AIF MHREF Wohnen 1 konnten sich die Anleger mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligen. Bei einer geplanten Laufzeit von 6,5 Jahren sollte ihre Rendite bei rund 9 Prozent p.a. liegen.

Ob sich die prognostizierten Renditen in einem schwierigen Immobilienmarkt erzielen lassen, ist offen. In den vergangenen Monaten mussten eine Reihe von Unternehmen aus der Immobilienbranche Insolvenz anmelden. Auch die My House AG musste Insolvenzantrag stellen. Für den Fonds MHREF Wohnen 1 dürfte die Lage nach der Insolvenz zumindest nicht einfacher geworden sein.

Anleger, die aufgrund dieser Entwicklung besorgt sind und um ihr investiertes Geld fürchten, können ihre rechtliche Möglichkeiten prüfen. Investitionen in Immobilien werden häufig als sichere Kapitalanlagen angepriesen. Tatsächlich sind Immobilien auch erheblichen Risiken ausgesetzt. Steigende Kosten, sinkende Nachfrage, erhöhter Sanierungsbedarf oder Leerstände sind nur einige Faktoren, die sich auf die Entwicklung eines Immobilienfonds negativ auswirken können. Anlegern kann im schlimmsten Fall der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen. „Daher hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch über die bestehenden Risiken informiert werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder verharmlost können ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.