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My House AG in der Insolvenz- Folgen für Fonds MHREF Wohnen 1

Das Amtsgericht Hamburg hat am 6. Februar 2025 die Insolvenzverfahren über die My House AG und die My House Vertriebsgesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung regulär eröffnet (Az.: 67g IN 388/24 und 67g IN 387/24). Gläubiger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter nun bis zum 24. März 2025 anmelden.

Die My House AG legte den geschlossenen Publikums-AIF MHREF Wohnen 1 auf. Die Anleger sind zwar nicht unmittelbar von der Insolvenz des Emissionshauses betroffen, indirekte Auswirkungen lassen sich aber nicht ausschließen, so dass den Anlegern finanzielle Verluste drohen können.

Die My House AG nahm nach eigenen Angaben Immobilien außerhalb der Top 5-Metropolen in den Fokus und setzte auf Regionen mit Wachstumspotenzial. Davon versprachen sie sich eine günstige Risiko-Rendite-Relation, von der auch die Anleger in Form von attraktiven Renditen profitieren sollten. Am Publikums-AIF MHREF Wohnen 1 konnten sich die Anleger mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligen. Bei einer geplanten Laufzeit von 6,5 Jahren sollte ihre Rendite bei rund 9 Prozent p.a. liegen.

Ob sich die prognostizierten Renditen in einem schwierigen Immobilienmarkt erzielen lassen, ist offen. In den vergangenen Monaten mussten eine Reihe von Unternehmen aus der Immobilienbranche Insolvenz anmelden. Auch die My House AG musste Insolvenzantrag stellen. Für den Fonds MHREF Wohnen 1 dürfte die Lage nach der Insolvenz zumindest nicht einfacher geworden sein.

Anleger, die aufgrund dieser Entwicklung besorgt sind und um ihr investiertes Geld fürchten, können ihre rechtliche Möglichkeiten prüfen. Investitionen in Immobilien werden häufig als sichere Kapitalanlagen angepriesen. Tatsächlich sind Immobilien auch erheblichen Risiken ausgesetzt. Steigende Kosten, sinkende Nachfrage, erhöhter Sanierungsbedarf oder Leerstände sind nur einige Faktoren, die sich auf die Entwicklung eines Immobilienfonds negativ auswirken können. Anlegern kann im schlimmsten Fall der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen. „Daher hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch über die bestehenden Risiken informiert werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder verharmlost können ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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