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My House AG insolvent - Auswirkungen auf Fonds MHREF Wohnen 1 möglich

Über die My House AG und die MyHouse Vertriebsgesellschaft mbH hat das Amtsgericht Hamburg im Dezember 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 67g IN 388/24 bzw. 67g IN 387/24). Die Insolvenz könnte auch für die Anleger des Fonds MHREF Wohnen 1 und der Anleihe My House 1 Folgen haben.

In den vergangenen Monaten sind verschiedene Immobilienunternehmen aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen in die Krise geraten. Auch die My House AG konnte sich dieser Entwicklung offenbar nicht entziehen. Das Emissionshaus hat den Publikumsfonds MHREF Wohnen 1 geschlossene Investment GmbH & Co. KG aufgelegt. Externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH.

Ziel der Fondsgesellschaft ist, mittelbar über Objektgesellschaften in Wohnimmobilien mit Entwicklungspotenzial zu investieren. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme in Höhe von 10.000 Euro an dem Fonds beteiligen. Die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger belaufen sich auf anfänglich 2,75 Prozent p.a. und können ansteigen. Der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss beträgt rund 160 Prozent.

Die Fondsgesellschaft ist zwar nicht unmittelbar von der Insolvenz des Emissionshauses betroffen. Mittelbare Auswirkungen können aber nicht ausgeschlossen werden. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft HTB Hanseatische Fondshaus hat den Fonds nach Angaben von fondsprofessionell online inzwischen vom Netz genommen.

„Anleger sollten sich darauf einstellen, dass nach der Insolvenz die prognostizierten Renditen möglicherweise nicht erzielt werden können oder finanzielle Verluste drohen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Allerdings sind die Anleger nicht schutzlos gestellt und können ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

In Betracht können u.a. auch Schadenersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung kommen. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen bspw. die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere das Totalverlustrisiko. Zudem liegen bei Investitionen in Immobilien weitere spezifische Risiken wie sinkende Immobilienpreise, erhöhter Sanierungsbedarf oder Leerstände vor. „Wurden die Risiken verharmlost oder verschwiegen können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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Aktuelles

Das Amtsgericht Hamburg hat am 6. Februar 2025 die Insolvenzverfahren über die My House AG und die My House Vertriebsgesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung regulär eröffnet (Az.: 67g IN 388/24 und 67g IN 387/24). Gläubiger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter nun bis zum 24. März 2025 anmelden.

Für Phishing-Angriffe auf ihre Opfer nutzen Betrüger verschiedene technische Kommunikationsmöglichkeiten wie E-Mail, SMS oder Messenger-Dienste. Das Ziel ist aber immer dasselbe: Die Betrüger wollen Zugriff auf sensible Bankdaten erhalten, um das Konto zu plündern. Das musste auch ein Kunde der Volksbank erleben. Kriminelle buchten rund 17.000 Euro von seinem Konto ab. Die Volksbank muss ihm den Schaden nach einem Urteil des Landgerichts Hannover ersetzen (Az.: 4 O 62/24).

Banken und Sparkassen hätten keine Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld erheben dürfen. Das hat der BGH mit Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden (Az.: XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23). Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass Negativzinsen im Widerspruch zum Vertragszweck ständen.

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. Januar 2025 einen Warnhinweis zur Gepsenix 1 Energy GmbH veröffentlicht. Demnach hat die BaFin einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft Geldanlagen in Form von Inhaberschuldverschreibungen öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben.

Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH sind insolvent. Für beide Gesellschaften ist Insolvenztrag gestellt worden. Darüber hinaus seien Insolvenzanträge für die DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH in Vorbereitung, teilte der DEGAG-Vorstand am 28. Januar 2025 mit. Anleger müssen nun mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Die DEGAG (Deutsche Grundbesitz Holding AG) und ihre Tochtergesellschaft Degag Bestand und Neubau 1 GmbH haben am 28. Januar 2025 Insolvenz angemeldet, wie das Handelsblatt berichtet. Demnach seien auch zwei weitere Insolvenzverträge für verbundene Gesellschaften in Vorbereitung. Gut möglich, dass es sich bei den Gesellschaften um die Degag Kapital GmbH und die Degag Wi8 GmbH handelt. Für die Anleger ist damit klar, dass sie mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen.