Rückrufservice

Nach AvP-Insolvenz - Aussonderungsrecht der Apotheken

Die Insolvenz des Rezept-Abrechners AvP reißt bei vielen Apotheken ein tiefes Loch in die Kasse. Bis zu 3.500 Apotheken in Deutschland sollen Kunde bei AVP gewesen sein. Schätzungen zu Folge schuldet AvP ihnen im Schnitt 120.000 Euro, insgesamt also mehr als 400 Millionen Euro. Zudem sind noch weitere medizinische Dienstleister betroffen. „Betroffene Apotheken sollten jetzt dringend prüfen, ob sie Aussonderungsrechte geltend machen können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat bekanntlich am 16. September 2020 das vorläufige Insolvenzverfahren über die AvP Deutschland GmbH eröffnet (Az: 502 IN 96/20). Die Insolvenz bringt natürlich auch die Apotheken und anderen Kunden in ernsthafte Schwierigkeiten.

Eine der dringlichsten Fragen ist daher, ob es sich bei den Konten der AvP um klassische Treuhandkonten handelt, die eindeutig den jeweiligen Kunden zugeordnet werden können oder ob die Guthaben auf den Konten in die Insolvenzmasse eingehen. Nach Aussagen des vorläufigen Insolvenzverwalters werde dies noch geprüft. Offensichtlich hat es hier eine Vielzahl unterschiedlicher Vertragsgestaltungen gegeben. „Für die geschädigten Kunden ist es natürlich wichtig, dass sie Aussonderungsrechte geltend machen können und die Guthaben nicht der Insolvenzmasse zufließen“ so Rechtsanwalt Seifert.

Sollten keine Aussonderungsansprüche geltend gemacht werden können, können die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden, sobald dieses eröffnet ist. Hier sei zwar nach ersten Aussagen des vorläufigen Insolvenzverwalters mit einer signifikanten Insolvenzquote zu rechnen, es bleiben aber auch erhebliche Verluste.

Die Insolvenz der AvP beschäftigt inzwischen auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Sie ermittelt gegen zwei Beschuldigte wegen Bankrotts, sprich betrügerischer Insolvenz. Es besteht der Verdacht, dass Vermögenswerte noch vor der Insolvenz beiseite geschafft wurden. „Möglich, dass sich hier noch weiterer Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche ergeben können“, so Rechtsanwalt Seifert.

Zunächst müssen aber bestehende Verträge mit der AvP gekündigt, Einzugsermächtigungen widerrufen und vor allem die Geltendmachung von Aussonderungsrechten geprüft werden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der offene Infrastrukturfonds KGAL Klimasubstanz wird abgewickelt. Das hat der Fondsinitiator KGAL am 28. September 2026 mitgeteilt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft KVG hat ihr Mandat bereits gekündigt. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben und nicht über ihr investiertes Geld verfügen können. Das gilt auch dann, wenn sie ihr Rückgabeverlangen schon erklärt haben.

Schlechte Nachrichten für Anleger des offenen Immobilienfonds Grundbesitz Global der DWS. Die DWS hat den Fonds in den vergangenen Monaten um insgesamt rund 5,2 Prozent abgewertet. Entsprechend haben die Fondsanteile der Anleger an Wert verloren. Anleger des offenen Immobilienfonds DWS Grundbesitz Europa mussten zuletzt sogar Wertverluste von kumuliert 7,3 Prozent hinnehmen.

Der offene Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien wird abgewickelt. Das hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft UBS Real Estate am 24. September 2026 mitgeteilt. Ein halbes Jahr nachdem die Rücknahme der Anteile ausgesetzt wurde ,ist klar, dass der offene Immobilienfonds nicht wieder geöffnet, sondern liquidiert wird.

Nach den Landgerichten Stuttgart (Az. 12 O 287/24) und Münster (Az. 114 O 7/25) hat nun auch das Landgericht Dresden einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 10. September 2026 (Az. 9 O 2102/25) Schadenersatz zugesprochen, berichtet u.a. das Portal dasinvestment. Da die Volksbank Dresden-Bautzen den Anleger gleich in mehreren Punkten fehlerhaft beraten habe, müsse sie Schadenersatz leisten, so das LG Dresden. Die genannten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Krise der offenen Immobilienfonds hat auch den Grundbesitz Europa der DWS erreicht. Die DWS, Tochter der Deutschen Bank, hat den Wert der Fondsanteile um 7,3 Prozent abgewertet, wie die Süddeutsche Zeitung am 7. September 2026 online berichtete. Der offene Immobilienfonds Grundbesitz Europa weist ein Volumen von rund 4,6 Milliarden Euro auf.

Seit dem 15. Januar 2026 können Anleger des offenen Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Daran ändert auch der Anfang August 2026 erfolgte Verkauf einer Neubauwohnanlage in Bielefeld mit 252 Wohnungen für 46 Millionen Euro nichts – die Anleger kommen weiterhin nicht an ihr Geld.