Rückrufservice

Nach AvP-Insolvenz - Aussonderungsrecht der Apotheken

Die Insolvenz des Rezept-Abrechners AvP reißt bei vielen Apotheken ein tiefes Loch in die Kasse. Bis zu 3.500 Apotheken in Deutschland sollen Kunde bei AVP gewesen sein. Schätzungen zu Folge schuldet AvP ihnen im Schnitt 120.000 Euro, insgesamt also mehr als 400 Millionen Euro. Zudem sind noch weitere medizinische Dienstleister betroffen. „Betroffene Apotheken sollten jetzt dringend prüfen, ob sie Aussonderungsrechte geltend machen können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat bekanntlich am 16. September 2020 das vorläufige Insolvenzverfahren über die AvP Deutschland GmbH eröffnet (Az: 502 IN 96/20). Die Insolvenz bringt natürlich auch die Apotheken und anderen Kunden in ernsthafte Schwierigkeiten.

Eine der dringlichsten Fragen ist daher, ob es sich bei den Konten der AvP um klassische Treuhandkonten handelt, die eindeutig den jeweiligen Kunden zugeordnet werden können oder ob die Guthaben auf den Konten in die Insolvenzmasse eingehen. Nach Aussagen des vorläufigen Insolvenzverwalters werde dies noch geprüft. Offensichtlich hat es hier eine Vielzahl unterschiedlicher Vertragsgestaltungen gegeben. „Für die geschädigten Kunden ist es natürlich wichtig, dass sie Aussonderungsrechte geltend machen können und die Guthaben nicht der Insolvenzmasse zufließen“ so Rechtsanwalt Seifert.

Sollten keine Aussonderungsansprüche geltend gemacht werden können, können die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden, sobald dieses eröffnet ist. Hier sei zwar nach ersten Aussagen des vorläufigen Insolvenzverwalters mit einer signifikanten Insolvenzquote zu rechnen, es bleiben aber auch erhebliche Verluste.

Die Insolvenz der AvP beschäftigt inzwischen auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Sie ermittelt gegen zwei Beschuldigte wegen Bankrotts, sprich betrügerischer Insolvenz. Es besteht der Verdacht, dass Vermögenswerte noch vor der Insolvenz beiseite geschafft wurden. „Möglich, dass sich hier noch weiterer Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche ergeben können“, so Rechtsanwalt Seifert.

Zunächst müssen aber bestehende Verträge mit der AvP gekündigt, Einzugsermächtigungen widerrufen und vor allem die Geltendmachung von Aussonderungsrechten geprüft werden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Kunden der Targobank geraten derzeit wieder ins Visier von Cyber-Kriminellen. In vermeintlichen Mails der Bank werden sie aufgefordert, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Die Mail ist nichts anderes als ein Betrugsversuch, um an die sensiblen Bankdaten der Opfer heranzukommen.

Die insolventen Degag-Gesellschaften befinden sich offenbar tief in den roten Zahlen. Für die Anleger schwinden die Hoffnungen auf eine ordentliche Insolvenzquote.

Kurs der Worldline-Aktie bricht nach Medienveröffentlichungen ein. Staatsanwaltschaft ermittelt in Belgien wegen Verdachts der Geldwäsche. Ansprüche der Anleger.

Die el origen food GmbH möchte die Anleihebedingungen ändern. So soll die Laufzeit um vier Jahre verlängert und ein Nachrang vereinbart werden. Anleger sollen bei einer Abstimmung ohne Versammlung vom 8. bis 10. Juli 2025 über die geplanten Änderungen entscheiden.

Turbo-Zertifikate sind riskante Geldanlagen. Die BaFin plant daher den Handel mit Turbo-Zertifikaten für Kleinanleger zu beschränken. Das gab die Finanzaufsicht am 21. Mai 2025 bekannt. Demnach soll die Vermarktung, der Vertrieb und Verkauf von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger in Deutschland nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Nach der Swiss Gold Treuhand AG (SGT AG) befindet sich seit dem 3. Juni 2025 auch die SGB Vault AG in Konkurs. Die Gesellschaft bot sich Anlegern der Swiss Gold Treuhand als neuer Vertragspartner an. Die Verträge sollten zu ähnlichen Konditionen bei der SGB Vault AG geführt werden.