Rückrufservice

Nachrangdarlehen - Schadenersatzansprüche der Anleger

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar 2014 auf Anraten seines Anlagevermittlers der Derivest GmbH ein Nachrangdarlehen über rund 7.000 Euro gewährt. Obwohl das Ehepaar an einer sicheren Kapitalanlage interessiert war, empfahl der Anlagevermittler ein unbesichertes Nachrangdarlehen. Über die Risiken dieser Kapitalanlage und insbesondere das Totalverlustrisiko der Anleger klärte er das Ehepaar offenbar nicht auf.

„Das hohe Risiko bei Nachrangdarlehen zeigt sich besonders im Insolvenzfall. Denn schon bei einer drohenden Insolvenz können die Anleger keine Forderungen mehr gegen die Gesellschaft geltend machen. Tritt die Insolvenz ein, müssen sich die Anleger aufgrund des vereinbarten Nachrangs hinter allen anderen Gläubigern anstellen und drohen daher im Insolvenzverfahren komplett leer auszugehen. Über dieses Totalverlustrisiko müssen die Anleger aufgeklärt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dass dieses hohe Risiko nicht nur auf dem Papier besteht, mussten auch die Anleger in dem vorliegenden Fall erfahren. Als die Derivest GmbH in die Insolvenz schlitterte, hatten sie einen großen Teil ihres investierten Geldes verloren. Sie machten daher Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen ihren Anlageberater geltend, denn dieser hatte das Nachrangdarlehen als sichere Kapitalanlage empfohlen.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Hof kam zu der Überzeugung, dass der Beklagte gegen seine Aufklärungs- und Beratungspflichten verstoßen habe. Insbesondere hätte er über die speziellen Risiken bei Nachrangdarlehen aufklären müssen. Da dies nicht geschehen sei, habe er sich gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht und müsse ihnen 6.600 Euro zahlen – das entspricht der Anlagesumme abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen.

„Nachrangdarlehen sind trotz ihres hohen Risikos weit verbreitet. Das Urteil des LG Hof und zahlreiche weitere Gerichtsentscheidungen zeigen, dass Anleger Schadenersatzansprüche durchsetzen können, wenn sie nicht ordnungsgemäß beraten wurden“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zu einem Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Amtsgericht Leipzig hat das Insolvenzverfahren über die Preos Global Office Real Estate & Technology AG am 2. Dezember 2024 regulär eröffnet (Az.: 405 IN 1216/24). Die Anleger der Anleihe 2019/2024 können ihre Forderungen nun bis zum 17. Januar 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die Miller Forest Investment AG mit Sitz in Schlier bietet Anlegern die Möglichkeit, sich an Waldinvestments in Paraguay zu beteiligen. Anleger sollten aufmerksam sein, denn wie die BaFin am 29.11.2024 mitteilte, gibt es Anhaltspunkte, dass die Miller Forest Investment AG für die Angebote Pacht – Nutzholz NP18 und Kauf Nutzholz NK18 nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt hat.

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Bei einem Urlaub in Südafrika wird einem Touristen seine Kreditkarte gestohlen und mit rund 8.000 Euro belastet. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2023 entschieden, dass die Bank ihrem Kunden das Geld ersetzen muss (Az.: 318 O 21/23).