Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar 2014 auf Anraten seines Anlagevermittlers der Derivest GmbH ein Nachrangdarlehen über rund 7.000 Euro gewährt. Obwohl das Ehepaar an einer sicheren Kapitalanlage interessiert war, empfahl der Anlagevermittler ein unbesichertes Nachrangdarlehen. Über die Risiken dieser Kapitalanlage und insbesondere das Totalverlustrisiko der Anleger klärte er das Ehepaar offenbar nicht auf.
„Das hohe Risiko bei Nachrangdarlehen zeigt sich besonders im Insolvenzfall. Denn schon bei einer drohenden Insolvenz können die Anleger keine Forderungen mehr gegen die Gesellschaft geltend machen. Tritt die Insolvenz ein, müssen sich die Anleger aufgrund des vereinbarten Nachrangs hinter allen anderen Gläubigern anstellen und drohen daher im Insolvenzverfahren komplett leer auszugehen. Über dieses Totalverlustrisiko müssen die Anleger aufgeklärt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Dass dieses hohe Risiko nicht nur auf dem Papier besteht, mussten auch die Anleger in dem vorliegenden Fall erfahren. Als die Derivest GmbH in die Insolvenz schlitterte, hatten sie einen großen Teil ihres investierten Geldes verloren. Sie machten daher Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen ihren Anlageberater geltend, denn dieser hatte das Nachrangdarlehen als sichere Kapitalanlage empfohlen.
Die Klage hatte Erfolg. Das LG Hof kam zu der Überzeugung, dass der Beklagte gegen seine Aufklärungs- und Beratungspflichten verstoßen habe. Insbesondere hätte er über die speziellen Risiken bei Nachrangdarlehen aufklären müssen. Da dies nicht geschehen sei, habe er sich gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht und müsse ihnen 6.600 Euro zahlen – das entspricht der Anlagesumme abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen.
„Nachrangdarlehen sind trotz ihres hohen Risikos weit verbreitet. Das Urteil des LG Hof und zahlreiche weitere Gerichtsentscheidungen zeigen, dass Anleger Schadenersatzansprüche durchsetzen können, wenn sie nicht ordnungsgemäß beraten wurden“, so Rechtsanwalt Seifert.
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