Rückrufservice

Nachrangdarlehen te Solar Sprint II und III – BaFin ordnet Abwicklung an

Die BaFin hat der te Solar Sprint II GmbH & Co. KG sowie der te Solar Sprint III GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 25. November 2021 die Einstellung und Abwicklung ihres unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.

Anleger haben den Gesellschaften Nachrangdarlehen gewährt, die nun unverzüglich und vollständig zurückgezahlt werden müssen. Anlass für die Anordnung dürfte sein, dass die vereinbarten Nachrangklauseln in den Darlehensverträgen unwirksam sind und die Gesellschaften das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben haben.

Ob die Gesellschaften in der Lage sind, die Nachrangdarlehen zurückzuzahlen, ist offen. „Anleger müssen damit rechnen, dass ihnen erhebliche Verluste drohen und auch die Insolvenz der Gesellschaften möglich ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Anleger, die in Nachrangdarlegen der UDI-Gruppe investiert haben, mussten in den vergangenen Wochen und Monaten schon mehrfach Hiobsbotschaften verdauen. So wurden über die Gesellschaften UDI Energie Festzins III, IV, V, VI, VII, VIII, IX und UDI Energie Mix Festzins inzwischen die Insolvenzverfahren eröffnet. Außerdem haben die Gesellschaften te energy sprint I, UDI Immo Sprint Festzins I, UDI Immo Sprint Festzins II, UDI Energie Festzins 13 und UDI Energie Festzins 14 mitgeteilt, dass ein Forderungsausfall droht und daher auch die Auszahlungen an die Anleger gefährdet sind.

Für die Anleger der UDI-Gruppe zeigt sich, dass Nachrangdarlehen hochriskante Geldanlagen sind. Tritt die Insolvenz ein, müssen sich die Anleger hinter allen Gläubigern mit ihren Forderungen anstellen. „Anleger der te Solar Sprint II und III haben aber gute Aussichten, dass die Nachrangklausel unwirksam ist und ihre Forderungen gleichrangig behandelt werden. Das gilt auch für die UDI-Anleger“, so Rechtsanwalt Looser.

Dennoch müssen die Anleger mit Verlusten rechnen. Daher kann geprüft werden, ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Ansprüche können gegen die Anlageberater bzw. -vermittler entstanden sein, wenn diese nicht ausreichend über die Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. Zudem kommen auch Ansprüche gegen die Verantwortlichen der Gesellschaften wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz in Betracht.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.