Rückrufservice

Nachrangklausel bei Ikarus Design Nachrangdarlehen unwirksam - Urteil LG Hanau

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Nachrangdarlehen sind für Anleger hochriskante Geldanlagen. Das zeigt sich insbesondere im Insolvenzfall, da die Forderungen der Anleger nachrangig behandelt werden. Zudem gilt bereits eine vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre, so dass Anleger ihre Forderungen auch dann nicht durchsetzen können, wenn dadurch die Insolvenz der Gesellschaft auch nur drohen könnte. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ein Totalverlustrisiko tragen. Das LG Hanau hat nun deutlich gemacht, dass an eine vertragliche Nachrangvereinbarung hohe Anforderungen zu stellen sind und dem Anleger sein hohes Risiko klar und transparent dargestellt werden muss. 

„Ist das nicht der Fall, ist die Nachrangklausel unwirksam und die Forderungen der Anleger werden im Insolvenzverfahren gleichrangig mit den Ansprüchen anderer Gläubiger behandelt. Das gilt nicht nur für die Nachrangdarlehen der Ikarus Design“, so Rechtanwalt Seifert. Von der Entscheidung des LG Hanau können daher nicht nur Anleger der Ikarus Design Verwaltungs GmbH profitieren, sondern auch andere Anleger, die Unternehmen Nachrangdarlehen gewährt haben. 

 

Nachrangdarlehen über 20.000 Euro gewährt

 

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger der Ikarus Design Verwaltungs GmbH im März 2020 ein Nachrangdarlehen über 20.000 Euro mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren gewährt. Vertraglich wurde die Nachrangigkeit der Forderungen gegenüber den Ansprüchen anderer Gläubiger und eine vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre vereinbart. Im Juni 2024 erklärte der Kläger die außerordentliche Kündigung des Vertrags und im August 2024 wurde über die Ikarus Design Verwaltungs GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. 

Der Kläger wollte daraufhin seine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. „Wir haben deutlich gemacht, dass die verwendete Nachrangklausel intransparent und daher unwirksam ist“, so Rechtsanwalt Seifert. Der Insolvenzverwalter bestritt aufgrund der Nachrangigkeit jedoch den Anspruch.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

LG Hanau: Nachrangklausel intransparent und unwirksam

 

Das LG Hanau folgte der Argumentation des Klägers und stellte fest, dass er eine Forderung in Höhe des Darlehens über 20.000 Euro im Insolvenzverfahren anmelden kann. Der Kläger habe den Vertrag aus wichtigem Grund wirksam außerordentlich gekündigt, so dass das Darlehen zur Rückzahlung fällig sei.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die verwendete Nachrangklausel gegen das Transparenzgebot verstößt und wegen unangemessener Benachteiligung des Anlegers unwirksam ist. Eine Nachrangklausel müsse verständlich formuliert sein und zudem auch die damit verbundenen wirtschaftlichen Nachteile deutlich machen. Das bedeutet, dass aus einer Nachrangvereinbarung die Rangtiefe, die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre und ihre Dauer und Erstreckung auf die Zinsen klar und unmissverständlich hervorgehen muss. Dies sei hier nicht der Fall, so das LG Hanau. Für den Anleger werde nicht deutlich, dass er ein hohes Risiko trägt, aber keinerlei Mitwirkungs- und Informationsrechte hat. Damit gehe das Risiko des Anlegers sogar über das eines Gesellschafters hinaus. Zudem würden auch die weitreichenden Auswirkungen einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre nicht ausreichend verdeutlicht, führte das Gericht weiter aus.

Da die Nachrangklausel unwirksam sei, könne der Kläger seine Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden.

 

Fazit

 

„Das Urteil ist für Anleger der Ikarus Design von Bedeutung. Sie sollten sich nicht davon abschrecken lassen, wenn der Insolvenzverwalter ihre Forderungen mit Hinweis auf den Nachrang zurückweist“, so Rechtsanwalt Seifert.

Das gilt auch für Anleger anderer Nachrangdarlehen. Rechtsanwalt Seifert: „Der Fall zeigt, dass Nachrangklauseln oft nicht wirksam vereinbart wurden.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.