Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
Nachrangdarlehen sind für Anleger hochriskante Geldanlagen. Das zeigt sich insbesondere im Insolvenzfall, da die Forderungen der Anleger nachrangig behandelt werden. Zudem gilt bereits eine vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre, so dass Anleger ihre Forderungen auch dann nicht durchsetzen können, wenn dadurch die Insolvenz der Gesellschaft auch nur drohen könnte. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ein Totalverlustrisiko tragen. Das LG Hanau hat nun deutlich gemacht, dass an eine vertragliche Nachrangvereinbarung hohe Anforderungen zu stellen sind und dem Anleger sein hohes Risiko klar und transparent dargestellt werden muss.
„Ist das nicht der Fall, ist die Nachrangklausel unwirksam und die Forderungen der Anleger werden im Insolvenzverfahren gleichrangig mit den Ansprüchen anderer Gläubiger behandelt. Das gilt nicht nur für die Nachrangdarlehen der Ikarus Design“, so Rechtanwalt Seifert. Von der Entscheidung des LG Hanau können daher nicht nur Anleger der Ikarus Design Verwaltungs GmbH profitieren, sondern auch andere Anleger, die Unternehmen Nachrangdarlehen gewährt haben.
Nachrangdarlehen über 20.000 Euro gewährt
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger der Ikarus Design Verwaltungs GmbH im März 2020 ein Nachrangdarlehen über 20.000 Euro mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren gewährt. Vertraglich wurde die Nachrangigkeit der Forderungen gegenüber den Ansprüchen anderer Gläubiger und eine vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre vereinbart. Im Juni 2024 erklärte der Kläger die außerordentliche Kündigung des Vertrags und im August 2024 wurde über die Ikarus Design Verwaltungs GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Kläger wollte daraufhin seine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. „Wir haben deutlich gemacht, dass die verwendete Nachrangklausel intransparent und daher unwirksam ist“, so Rechtsanwalt Seifert. Der Insolvenzverwalter bestritt aufgrund der Nachrangigkeit jedoch den Anspruch.
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LG Hanau: Nachrangklausel intransparent und unwirksam
Das LG Hanau folgte der Argumentation des Klägers und stellte fest, dass er eine Forderung in Höhe des Darlehens über 20.000 Euro im Insolvenzverfahren anmelden kann. Der Kläger habe den Vertrag aus wichtigem Grund wirksam außerordentlich gekündigt, so dass das Darlehen zur Rückzahlung fällig sei.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die verwendete Nachrangklausel gegen das Transparenzgebot verstößt und wegen unangemessener Benachteiligung des Anlegers unwirksam ist. Eine Nachrangklausel müsse verständlich formuliert sein und zudem auch die damit verbundenen wirtschaftlichen Nachteile deutlich machen. Das bedeutet, dass aus einer Nachrangvereinbarung die Rangtiefe, die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre und ihre Dauer und Erstreckung auf die Zinsen klar und unmissverständlich hervorgehen muss. Dies sei hier nicht der Fall, so das LG Hanau. Für den Anleger werde nicht deutlich, dass er ein hohes Risiko trägt, aber keinerlei Mitwirkungs- und Informationsrechte hat. Damit gehe das Risiko des Anlegers sogar über das eines Gesellschafters hinaus. Zudem würden auch die weitreichenden Auswirkungen einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre nicht ausreichend verdeutlicht, führte das Gericht weiter aus.
Da die Nachrangklausel unwirksam sei, könne der Kläger seine Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden.
Fazit
„Das Urteil ist für Anleger der Ikarus Design von Bedeutung. Sie sollten sich nicht davon abschrecken lassen, wenn der Insolvenzverwalter ihre Forderungen mit Hinweis auf den Nachrang zurückweist“, so Rechtsanwalt Seifert.
Das gilt auch für Anleger anderer Nachrangdarlehen. Rechtsanwalt Seifert: „Der Fall zeigt, dass Nachrangklauseln oft nicht wirksam vereinbart wurden.“
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