Rückrufservice

Negativzinsen der Commerzbank nach Urteil des LG Frankfurt unzulässig

Die Commerzbank hat zu Unrecht Negativzinsen von ihren Kunden verlangt. Das hat das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 18. November 2022 entschieden (Az. 2-25 O 228/21). Das Gericht machte deutlich, dass die entsprechenden Klauseln der Commerzbank zu Negativzinsen auf Spareinlagen unzulässig sind.

Nicht nur die Commerzbank, sondern mehr und mehr Banken und Sparkassen sind in der Niedrigzinsphase dazu übergegangen, von ihren Kunden sog. Verwahrentgelte, sprich Negativzinsen, zu verlangen. Rechtlich ist die Erhebung solcher Minuszinsen umstritten. Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass die entsprechenden Klauseln unzulässig sind. Das LG Frankfurt hat sich dieser Rechtsprechung nun angeschlossen.

In dem Verfahren vor dem LG Frankfurt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Zulässigkeit der Negativzinsen der Commerzbank geklagt. Diese hatte ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 Prozent p.a. auf Spareinlagen erhoben. Fällig wurden die Negativzinsen für Neukunden ab einer Einlage von mehr als 50.000 Euro. Das LG Frankfurt stellte nun fest, dass die Klauseln unwirksam seien, weil sie Kunden unangemessen benachteiligen.

Typisch für eine Spareinlage sei, dass der Kunden der Bank sein Geld anvertraue, um in Form von Zinsen eine Rendite zu erzielen. Negativzinsen ständen im Widerspruch zu dem gesetzlichen Leitbild von Spareinlagen und seien systemfremd, stellte das Gericht klar. Die Bank habe ein Interesse daran, mit dem Geld der Kunden zu arbeiten. Mit der Erhebung von Negativzinsen wälze sie Betriebskosten ohne echte Gegenleistung auf ihre Kunden ab, so das LG Frankfurt.

Die entsprechenden Klauseln seien darüber hinaus auch deshalb unwirksam, weil sie gegen das Transparenzgebot verstießen, führte das Gericht weiter aus. Denn das Verwahrentgelt sei nicht als eigenes Einlagemodell mit Wahl des Kunden eingeführt worden, sondern über eine „versteckte“ und leicht zu übersehende Fußnote, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ähnliche Urteile wie das LG Frankfurt haben auch die Landgerichte Berlin und Düsseldorf gesprochen. Das LG Berlin hatte mit Urteil vom 28. Oktober 2021 entschieden, dass Klauseln der Sparda-Bank zu Verwahrentgelten unzulässig seien (Az.: 16 O 43/21). Mit Urteil vom 22. Dezember 2021 hatte das LG Düsseldorf Klauseln der Volksbank Rhein-Lippe für unzulässig erklärt.

„Nach den Urteilen bestehen für die Kunden gute Chancen, zu Unrecht erhobenen Negativzinsen von den Banken und Sparkassen zurückzufordern“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Über die Degag Bestand und Neubau 1 GmbH hat das Amtsgericht Hameln am 10. Februar 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 36 IN 8/25 -4). Ebenso wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Muttergesellschaft Degag Deutsche Grundbesitz Holding AG eröffnet (Az.: 36 IN 7/25 -4).

Das Amtsgericht Hamburg hat am 6. Februar 2025 die Insolvenzverfahren über die My House AG und die My House Vertriebsgesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung regulär eröffnet (Az.: 67g IN 388/24 und 67g IN 387/24). Gläubiger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter nun bis zum 24. März 2025 anmelden.

Für Phishing-Angriffe auf ihre Opfer nutzen Betrüger verschiedene technische Kommunikationsmöglichkeiten wie E-Mail, SMS oder Messenger-Dienste. Das Ziel ist aber immer dasselbe: Die Betrüger wollen Zugriff auf sensible Bankdaten erhalten, um das Konto zu plündern. Das musste auch ein Kunde der Volksbank erleben. Kriminelle buchten rund 17.000 Euro von seinem Konto ab. Die Volksbank muss ihm den Schaden nach einem Urteil des Landgerichts Hannover ersetzen (Az.: 4 O 62/24).

Banken und Sparkassen hätten keine Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld erheben dürfen. Das hat der BGH mit Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden (Az.: XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23). Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass Negativzinsen im Widerspruch zum Vertragszweck ständen.

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. Januar 2025 einen Warnhinweis zur Gepsenix 1 Energy GmbH veröffentlicht. Demnach hat die BaFin einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft Geldanlagen in Form von Inhaberschuldverschreibungen öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben.

Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH sind insolvent. Für beide Gesellschaften ist Insolvenztrag gestellt worden. Darüber hinaus seien Insolvenzanträge für die DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH in Vorbereitung, teilte der DEGAG-Vorstand am 28. Januar 2025 mit. Anleger müssen nun mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.