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Neue Unruhe bei der Adler Group

20.05.2022

Die angeschlagene Adler-Group liefert weiter Schlagzeilen, die die Anleihe-Anleger und Aktionäre beunruhigen dürfte. So haben die Wirtschaftsprüfer von KPMG die Zusammenarbeit aufgekündigt und werden den Jahresabschluss 2022 nicht prüfen. Zudem ist auch die Tochtergesellschaft Consus Real Estate in wirtschaftliche Schieflage geraten und muss aufgrund erheblicher Verluste Wertberichtigungen vornehmen.

Die Wirtschaftsprüfer von KPMG Luxembourg hatten der Adler Group für den Jahresabschluss nur ein eingeschränktes Testat erteilt. Zur Begründung hieß es, dass den Wirtschaftsprüfern der Zugang zu bestimmten Informationen verweigert worden sei und es dadurch keine Nachweise zu wesentlichen Transaktionen gegeben habe. Im Ergebnis wurde nur ein eingeschränktes Testat erteilt. Die Adler Group legte die Jahreszahlen dann auf den letzten Drücker ohne uneingeschränktes Testat der Wirtschaftsprüfer vor. Unterm Strich standen Verluste von knapp 1,2 Milliarden Euro.

Nun hat KPMG mitgeteilt, dass sie künftig die Jahresabschlüsse der Adler Group nicht mehr prüfen wird und hat den Immobilen-Konzern damit offenbar kalt erwischt. Der steht nun vor der Aufgabe, neue Wirtschaftsprüfer zu finden. Die müssen sich allerdings erst einarbeiten, so dass wertvolle Zeit verloren geht. Ziel des Konzerns ist es, für 2022 wieder ein uneingeschränktes Testat vorzulegen. Ohne ein solches Testat sei die Adler Group laut ihrem Verwaltungsratsvorsitzende Stefan Kirsten von den Bank- und Kapitalmärkten abgeschnitten, berichte u.a. tagesschau.de.

Zudem teilte die Adler Group, dass das Tochterunternehmen Consus Real Estate wahrscheinlich Abschreibungen auf Beteiligungen und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen vornehmen muss. Gründe dafür seien gestiegene Baukosten und eine Reduzierung des erwarteten Volumens in der Projektentwicklung.

Die Aktien verloren nach diesen Nachrichten zwischenzeitlich weiter an Wert.

Über die Gründe, warum KPMG die Bilanzen der Adler Group nicht mehr prüfen will, kann nur spekuliert werden. „Die Entscheidung dürfe aber für weitere Unruhe sorgen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Wenig erfreulich für die Anleger ist zudem, dass nach einem Bericht der FAZ angesichts des eingeschränkten Testats für 2021 keine Dividende ausgeschüttet werden soll. Ziel bleibe es für 2022 wieder ein uneingeschränktes Testat zu erhalten.

Anlegern und Aktionären der Adler Group sind bislang schon erhebliche Verluste entstanden. „Ihnen können aber auch Schadenersatzansprüche entstanden sein. Grund kann beispielsweise ein Verstoß der Adler Group gegen ihre Publizitätspflichten sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

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