Volkswagen muss den VW Eos auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) im Abgasskandal erneut zurückrufen. Grund ist, dass die Emissionswerte trotz des installierten Software-Updates immer noch zu hoch ausfallen, wie das KBA am 14. September 2020 mitteilte. Nun muss ein Software-Fehler in der Motorsteuerung behoben werden.
Nach Angaben des KBA sind von dem Rückruf, der unter dem Code 23AO läuft, weltweit knapp 5.800 VW Eos betroffen. In Deutschland sind es rund 2.600. Dabei soll es sich laut KBA um Fahrzeuge der Baujahre 2010 bis 2015 handeln. VW hat den Rückruf bestätigt, gibt aber an, dass es sich um Autos der Baujahre 2011 bis 2015 handelt.
Die Dieselmodelle des VW Eos waren auch vom VW-Abgasskandal betroffen, der im Herbst 2015 aufgeflogen war. Wie für so viele andere Modelle des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189, wurde auch der Eos in die Werkstatt zurückgerufen, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt wird.
Gereicht hat das offensichtlich nicht. Auch nach dem Update ist der Emissionsausstoß noch zu hoch. Das KBA ordnete daher erneut den Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt bzw. die erhöhten Emissionswerte reduziert werden.
VW spricht von einer „leichten Erhöhung“ der Abgaswerte. „Es stellt sich aber die Frage, ob der Eos nur der Anfang ist oder ob auch die zahlreichen anderen vom Dieselskandal betroffenen VW-Modelle die Abgaswerte auch nach dem Update immer noch nicht einhalten und ein weiterer Rückruf droht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Der Vorwurf, dass die Fahrzeuge auch nach dem Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten, ist nicht neu. Dabei ging es bisher um ein Thermofenster bei der Abgasrückführung. Auch hier gibt es erste Gerichtsurteile. So hat das Landgericht Dortmund VW Ende August 2020 zu Schadensersatz verurteilt. Es entschied, dass ein Audi A4 auch nach dem Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters enthält. VW habe nicht dargelegt, warum diese Funktion ausnahmsweise zulässig sein sollte (Az.: 4 O 53/20). Ähnlich entschied das LG Düsseldorf im Juli 2019 (Az.: 7 O 166/18).
„Liegt auch nach dem Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, ist das ein neuer Tatbestand. Verjährung ist dann vorerst kein Thema und betroffene Kunden können auch dann Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn sie ihr Fahrzeug erst nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 gekauft haben“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
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