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Neuer Rückruf für den VW Eos unter Code 23AO im Abgasskandal

Volkswagen muss den VW Eos auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) im Abgasskandal erneut zurückrufen. Grund ist, dass die Emissionswerte trotz des installierten Software-Updates immer noch zu hoch ausfallen, wie das KBA am 14. September 2020 mitteilte. Nun muss ein Software-Fehler in der  Motorsteuerung behoben werden.

Nach Angaben des KBA sind von dem Rückruf, der unter dem Code 23AO läuft, weltweit knapp 5.800 VW Eos betroffen. In Deutschland sind es rund 2.600. Dabei soll es sich laut KBA um Fahrzeuge der Baujahre 2010 bis 2015 handeln. VW hat den Rückruf bestätigt, gibt aber an, dass es sich um Autos der Baujahre 2011 bis 2015 handelt.

Die Dieselmodelle des VW Eos waren auch vom VW-Abgasskandal betroffen, der im Herbst 2015 aufgeflogen war. Wie für so viele andere Modelle des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189, wurde auch der Eos in die Werkstatt zurückgerufen, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt wird.

Gereicht hat das offensichtlich nicht. Auch nach dem Update ist der Emissionsausstoß noch zu hoch. Das KBA ordnete daher erneut den Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt bzw. die erhöhten Emissionswerte reduziert werden.

VW spricht von einer „leichten Erhöhung“ der Abgaswerte. „Es stellt sich aber die Frage, ob der Eos nur der Anfang ist oder ob auch die zahlreichen anderen vom Dieselskandal betroffenen VW-Modelle die Abgaswerte auch nach dem Update immer noch nicht einhalten und ein weiterer Rückruf droht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Vorwurf, dass die Fahrzeuge auch nach dem Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten, ist nicht neu. Dabei ging es bisher um ein Thermofenster bei der Abgasrückführung. Auch hier gibt es erste Gerichtsurteile. So hat das Landgericht Dortmund VW Ende August 2020 zu Schadensersatz verurteilt. Es entschied, dass ein Audi A4 auch nach dem Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters enthält. VW habe nicht dargelegt, warum diese Funktion ausnahmsweise zulässig sein sollte (Az.: 4 O 53/20). Ähnlich entschied das LG Düsseldorf im Juli 2019 (Az.: 7 O 166/18).

„Liegt auch nach dem Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, ist das ein neuer Tatbestand. Verjährung ist dann vorerst kein Thema und betroffene Kunden können auch dann Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn sie ihr Fahrzeug erst nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 gekauft haben“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).