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ODR-Verordnung in Kraft – Abmahngefahr für Online-Händler

12.01.2016

Seit dem 9. Januar 2016 gilt eine neue EU-Verordnung, die sog. ODR-Verordnung für Online-Händler. Zu diesem Stichtag müssen sie auf ihren Webseiten einen Link zu der OS-Plattform der EU setzen. Die Verordnung ist schon in Kraft getreten, obwohl die Plattform noch nicht freigeschaltet ist. Das wird voraussichtlich erst Mitte Februar der Fall sein.

ODR bedeutet Online Dispute Resolution. Streitigkeiten zwischen Händlern und Verbrauchern sollen auf diese Weise online beigelegt werden können. Kunden aus der EU können ihre Beschwerde über einen Online-Händler aus der EU über die OS-Plattform einreichen. Die Beschwerde wird dann an eine zuständige „Alternative Streitbeilegungs-Stelle“, kurz AS-Stelle, weitergeleitet. Die Kommunikation zwischen Kunden und Händler soll dadurch erleichtert und Streitigkeiten nach Möglichkeit außergerichtlich beigelegt werden.

Sowohl Betreiber von Online-Shops als auch die Betreiber von Online-Marktplätzen innerhalb der EU müssen den Link zu der OS-Plattform für den Verbraucher gut ersichtlich auf ihren Webseiten platzieren und auf die neue Plattform textlich hinweisen. Außerdem müssen die Händler auch eine E-Mail-Adresse ihres Unternehmens angeben.

„Die ODR-Richtlinie dürfte bei Verbrauchern und bei Händlern noch wenig bekannt sein. Obwohl die OS-Plattform noch nicht betriebsfähig ist, müssen Online-Händler den entsprechenden Link schon jetzt auf ihren Webseiten eingefügt haben. Wer dies übersieht, könnte gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Mit Abmahnungen muss spätestens mit der Aktivierung der OS-Plattform gerechnet werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Um sich rechtlich auf der sicheren Seite zu bewegen, können sich Händler und Verbraucher an BRÜLLMANN Rechtsanwälte wenden.

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