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Öltod beim VW T5 - Halter können Ansprüche geltend machen

Auch wenn es noch Schnee gibt, kündigt sich der Frühling langsam an Ostern ist nicht mehr weit. Für Campingfreunde heißt das, dass sie ihre Wohnmobile startklar machen. Das gilt auch für Camper, die mit ihrem VW T5 zu einem Kurztrip oder in den Urlaub aufbrechen möchten. Problem ist, dass den Reiseplänen durch den sog. Öltod beim VW T5 ein Strich durch die Rechnung gemacht werden kann.

T5-Fahrer, die einen erhöhten Ölverbrauch bei ihrem Bulli festgestellt haben, sollten besonders aufmerksam sein. Denn der erhöhte Ölverbrauch kann ein Anzeichen für einen nahenden Motorschaden sein. Dabei betrifft der Öltod den VW T5 der Baujahre 2009 bis 2015 mit 2.0 BiTDI-Motor mit 179 PS (132 kw). Der Motor trägt die Kennbuchstaben CFCA.

Ursächlich dafür ist ein Problem mit dem Kühler der Abgasrückführung (AGR-Kühler). Hier kommt es durch die hohen Abgastemperaturen zu Zersetzungen an den Kühlrippen. Die Folge ist, dass Splitter in den Motorraum gelangen und Kolben und Zylinder schädigen können. Das Ende vom Lied ist dann häufig der Motorschaden. Dabei ist der Öltod kein Phänomen bei Fahrzeugen, die schon mehrere hunderttausend Kilometer auf dem Buckel haben, er tritt auch schon bei Laufleistungen von weniger als 100.000 Kilometern auf.

VW ist das Problem bekannt und hat den AGR-Kühler deshalb auch mehrfach überarbeitet. Offenbar sogar mit Erfolg, denn beim AGR-Kühler mir einem „D“ am Ende der Teilenummer scheint das Problem nicht mehr aufzutreten. Allerdings lässt sich auch durch einen nachträglichen Austausch des Kühlers auf die D-Version ein bereits eingetretener Schaden in der Regel nicht mehr beheben. Sind dort erst einmal die Beschädigungen an den Kolben, insbesondere Kolbendichtungen entstanden, führt dies zu einer Verselbständigung des Schadensherganges. Durch den Kühlertausch lässt sich die bereits eingetretene Beschädigung bestenfalls konservieren. Hat der T5-Fahrer schon einen erhöhten Ölverbrauch festgestellt, ist es meistens schon zu spät für den Kühlertausch.

„Die Frage ist dann nicht mehr ob, sondern nur noch wann der Motorschaden eintritt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das Risiko steigt insbesondere auch bei längeren Fahrten, z.B. in den Urlaub, mit einem vollbepackten T5. „Dann steigt der Ölverbrauch und damit auch die Gefahr eines Motorschadens“, so Rechtsanwalt Gisevius. Ist der Öltod erst eingetreten, muss der Motor ausgetauscht werden.

Rechtsanwalt Gisevius ist mit der Thematik „Öltod beim VW T5“ bestens vertraut und hat schon zahlreiche Bulli-Fahrer vertreten. Für ihn ist klar, dass der fehlerhafte AGR-Kühler bei den betroffenen T5-Modellen einen Sachmangel darstellt und die Fahrzeughalter einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels haben. „Die Beseitigung des Mangels ist keine Frage von Kulanz, sondern ein rechtlicher Anspruch. Kann der Mangel nicht behoben werden, können auch Schadenersatzansprüche gegen VW geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an.

Mehr Informationen: https://www.oeltod-anwalt.de/

Abgas-Skandal, Automotive, T5 Öltod

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Der sogenannte „Öltod“ beim VW T5 ist für betroffene Fahrzeughalter ein besonders ärgerliches und kostspieliges Problem. Betroffen sind insbesondere T5 aus den Baujahren 2009 bis 2015  mit dem 2.0 BiTDI-Motor und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Das Schadensbild beginnt häufig mit einem auffällig steigenden Motorölverbrauch und kann schließlich in einem kapitalen Motorschaden enden.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.