Der sogenannte „Öltod“ beim VW T5 ist für betroffene Fahrzeughalter ein besonders ärgerliches und kostspieliges Problem. Betroffen sind insbesondere T5 aus den Baujahren 2009 bis 2015 mit dem 2.0 BiTDI-Motor und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Das Schadensbild beginnt häufig mit einem auffällig steigenden Motorölverbrauch und kann schließlich in einem kapitalen Motorschaden enden.
Im Mittelpunkt der Diskussion steht der AGR-Kühler (Abgasrückführungskühler). „Bei bestimmten AGR-Kühlern kann die Materialbeständigkeit für die auftretenden thermischen und chemischen Belastungen im Motorbetrieb unzureichend sein. Dadurch können sich Partikel lösen, in den Motor gelangen und Zylinderlaufbahnen und Kolben schädigen. Die Folge kann neben einem zunehmenden Ölverbrauch letztlich ein schwerer Motorschaden sein“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, der schon zahlreiche T5-Fahrer in Sachen „Öltod“ vertreten hat. Denn für die betroffenen Fahrzeughalter stellt sich die Frage, wer für die Reparaturkosten aufkommen muss.
FAQ zum VW T5 Öltod
1. Was ist mit dem „Öltod“ beim VW T5 gemeint?
Als „Öltod“ wird das typische Schadensbild bezeichnet, bei dem der Motor zunächst durch einen ungewöhnlich hohen Ölverbrauch auffällt und anschließend einen erheblichen Motorschaden erleidet. Der Begriff „Öltod“ ist dabei keine offizielle technische Bezeichnung, hat sich aber in der Berichterstattung für dieses charakteristische Schadensbild etabliert.
Besonders häufig wird dieses Problem beim VW T5 2.0 BiTDI mit dem Motorkennbuchstaben CFCA beschrieben. Der Motor leistet 179 bzw. 180 PS und wurde insbesondere zwischen 2009 und 2015 verbaut.
Automotive, T5 Öltod
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2. Welche Rolle spielt der AGR-Kühler?
Der AGR-Kühler ist Bestandteil der Abgasrückführung. Er hat die Aufgabe, die zurückgeführten Abgase vor ihrer erneuten Zuführung zum Motor abzukühlen.
Bei bestimmten T5-AGR-Kühlern wird eine unzureichende Materialbeständigkeit als wesentlicher Faktor des späteren Motorschadens diskutiert. Sachverständige haben in Gerichtsverfahren untersucht, ob sich aufgrund der hohen thermischen und chemischen Belastung Bestandteile des Kühlers lösen können. In einem vom Landgericht Ellwangen beauftragten Gutachten wurde der dort verbaute AGR-Kühler als für den vorgesehenen Einsatz ungeeignet bewertet.
3. Wie kann aus einem Problem am AGR-Kühler ein Motorschaden entstehen?
Bei den betroffenen T5 wird insbesondere beschrieben, dass sich aus den belasteten Komponenten des AGR-Kühlers kleinste mineralische bzw. metallische Partikel lösen können. Gelangen diese in den Brennraum, können sie wie ein Schleifmittel wirken und die Zylinderlaufbahnen beschädigen. Je weiter der Verschleiß fortschreitet, desto mehr Motoröl kann in den Verbrennungsprozess gelangen. Der steigende Ölverbrauch ist deshalb häufig ein wichtiges Warnsignal.
4. Welche VW T5 sind besonders häufig betroffen?
Besonders im Fokus stehen VW T5 mit 2.0 BiTDI, 179/180 PS und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Die Motoren wurden überwiegend in Fahrzeugen der Baujahre 2009 bis 2015 eingesetzt.
Allein anhand des Baujahres lässt sich allerdings noch nicht feststellen, ob ein konkretes Fahrzeug betroffen ist. Entscheidend sind unter anderem der Motorkennbuchstabe, das verbaute AGR-System, die Fahrzeughistorie und das konkrete Schadensbild.
5. Woran erkennt man den beginnenden „Öltod“?
Ein besonders wichtiges Warnzeichen ist ein deutlich zunehmender Motorölverbrauch. Daneben können unter anderem folgende Symptome auftreten:
- ungewöhnlich häufiges Nachfüllen von Motoröl,
- Leistungsverlust,
- Motorkontrollleuchte oder andere Warnmeldungen,
- unrunder Motorlauf,
- ungewöhnliche Motorgeräusche,
- zunehmende Rauchentwicklung,
- schließlich erhebliche Motorprobleme bis hin zum Motorausfall.
Wichtig ist: Nicht jedes dieser Symptome beweist einen durch den AGR-Kühler verursachten Schaden. Die Ursache sollte deshalb möglichst früh fachgerecht diagnostiziert und dokumentiert werden.
6. Kann ein Motorschaden durch den AGR-Kühler auch bei ordnungsgemäßer Wartung auftreten?
Ja, jedenfalls kann eine ordnungsgemäße Wartung einen konstruktions- oder materialbedingten Defekt nicht automatisch ausschließen. In einem gerichtlichen Gutachten zum T5 wurde ein Zusammenhang zwischen der Materialbeständigkeit des AGR-Kühlers und dem Motorschaden festgestellt. Ob Wartungsfehler, Fahrweise oder andere Ursachen im jeweiligen Einzelfall eine Rolle spielen, muss allerdings individuell geprüft werden.
7. Warum ist die Frage nach einem Konstruktionsfehler rechtlich wichtig?
Liegt einem Motorschaden tatsächlich ein konstruktions- oder materialbedingter Fehler zugrunde, kann sich die Frage stellen, ob der Hersteller für die daraus entstandenen Schäden einzustehen hat.
Für betroffene T5-Halter kann das erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben. Ein kapitaler Motorschaden kann Reparaturkosten im fünfstelligen Bereich verursachen.
8. Welche Ansprüche können gegen Volkswagen bestehen?
Welche Ansprüche in Betracht kommen, hängt insbesondere davon ab, wann das Fahrzeug gekauft wurde, von wem es gekauft wurde, wann der Schaden aufgetreten ist und wie sich die technische Ursache nachweisen lässt.
Je nach Sachverhalt können beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz oder eine Beteiligung an den Reparaturkosten geprüft werden. Daneben können bei einem Kauf vom Händler auch kaufrechtliche Gewährleistungsrechte relevant sein.
Entscheidend ist dabei die Abgrenzung zwischen einem Anspruch gegen den Fahrzeughersteller und möglichen Ansprüchen gegen denVerkäufer bzw. Händler. Hier gelten unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen und Verjährungsfragen.
9. Muss Volkswagen die Kosten für einen neuen Motor übernehmen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Anspruch auf Übernahme sämtlicher Reparaturkosten besteht nicht allein deshalb, weil ein Fahrzeug zum Kreis der bekannten T5-Modelle gehört. Erforderlich ist vielmehr eine rechtliche Anspruchsgrundlage und regelmäßig auch die nachvollziehbare Darlegung der Schadensursache.
10. Was kann ich als T5-Halter tun?
Wer einen T5 mit CFCA-Motor besitzt und einen ungewöhnlich hohen Ölverbrauch feststellt, sollte frühzeitig handeln.
Sinnvoll ist insbesondere, zunächst die technische Ursache feststellen und dokumentieren zu lassen. Parallel sollte geprüft werden, ob Ansprüche gegen den Hersteller oder den Verkäufer bestehen und ob Verjährungsfristen zu beachten sind.
Bei einem bereits eingetretenen Motorschaden sollte vor einem Austausch oder einer Verschrottung des Motors außerdem geprüft werden, ob eine Beweissicherung durch einen unabhängigen Sachverständigen sinnvoll ist.
Fazit: Öltod ist mehr als ein Verschleißschaden
Der „Öltod“ beim VW T5 ist mehr als ein gewöhnlicher Verschleißschaden. Für betroffene Fahrzeughalter geht es deshalb nicht nur um die Frage, wie teuer ein neuer Motor wird, sondern auch darum, ob und gegen wen Ansprüche auf Ersatz der entstandenen Kosten bestehen. Von den Landgerichten München und Ellwangen eingeholte Sachverständigengutachten stützen das Vorliegen eines Konstruktionsfehlers. Zudem hat das OLG Rostock in einer Verfügung vom 29. Februar 2024 bestätigt, dass ein Konstruktionsfehler vorliegen könnte (Az.: 8 U 300/22).
„Das zeigt, dass bei bestimmten CFCA-Motoren ein ungeeigneter AGR-Kühlers für den Motorschaden ursächlich sein. Dadurch steigen die Chancen der betroffenen T5-Halter auf Schadenersatz“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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