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Ölwechsel Motorschaden
Ölwechsel Motorschaden

Ölwechsel statt Motorschaden?

Können hochwertige Motoröle und optimierte Zündkerzen das Risiko eines Motorschadens verringern? Sicherlich – aber aus juristischer Sicht ist das beim Schadenseintritt durchaus differenziert zu bewerten. Zum einen müssen Autofahrer zwar alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten tun, um einen Motorschaden zu vermeiden – dazu gehört neben angemessener  Fahrweise, das Einhalten von Inspektionsintervallen und die Nutzung angemessener Betriebsstoffe. Angemessen heißt in diesem Zusammenhang recht eindeutig: „“Vom Fahrzeughersteller zugelassen. Verwendete Motoröle und Zündkerzen müssen über eine Freigabe des Fahrzeugherstellers verfügen – nicht speziell für ein Produkt, aber zumindest für die Spezifikation des verwendeten Öls. Wird ein hochwertiges Öl verwendet, ohne dass der Hersteller die Spezifikation akzeptiert, dann erlischt im Schadensfall weitestgehend der Anspruch an diesen.

Rechtsanwalt Gisevius: „Aus diesem Grund sollten bei Ölwechseln oder beim Auffüllen nur Motoröle verwendet werden, die explizit vom Hersteller zugelassen sind, selbst wenn nicht zugelassene Sorten besser für den Motor sind!“ Eine Begutachtung kann im Schadensfall eindeutig klarstellen, welches Öl verwendet wurde und ob das Öl unter Umständen auch verantwortlich für den Schadenseintritt ist.

Aktuell kommt die Diskussion um sogenanntes LSPI und Super Knocking-Ereignisse bei 4-Takt-Verbrennermotoren in Schwung. Dabei geht es um Fehlzündungen, die im Extremfall zu kapitalen Motorschäden führen können. Gisevius: „Aus meiner Sicht kann ein Nutzer-Fehlverhalten bei diesen Schadensereignissen ausgeschlossen werden, daher sollten sich Betroffene ernsthaft mit dem Thema Schadenersatz auseinandersetzen. Ansprüche aus Konstruktionsmängeln können u.U. auch bei hohen Kilometerleistungen des Fahrzeugs durchgesetzt werden. Um erfolgreich Schadenersatz beanspruchen zu können, sollten Ölwechsel in einer Fachwerkstatt vorgenommen werden unter Verwendung der vom Hersteller empfohlenen Öle. Erst wenn ein Schadenersatzanspruch verfällt oder die Durchsetzung unwirtschaftlich wird, kann das Öl frei gewählt werden.

Die Unwirtschaftlichkeit einer Schadenersatzforderung tritt z.B. ein, wenn der Motor mehr als 250.000 km gelaufen hat. Öle, die Superknocking und LSPI vermeiden, enthalten weniger Kalzium und Ascheanteile und damit weniger Partikel, die unter Druck bei hohen Temperaturen selbst zünden. Im Umkehrschluss können durch Ölanalysen nachgewiesene und zu hohe Kalzium- und Asche-Konzentrationen die Chancen auf Schadenersatz deutlich erhöhen.

Gisevius: „Wir empfehlen bei kapitalen Motorschäden unter 160.000 Kilometern dringend, die Wirtschaftlichkeit einer Herstellerklage ins Auge zu fassen und auch bei höheren Laufleistungen zu prüfen, inwieweit durch Herstellerversagen ein erstattbarer Schaden eingetreten ist. Gern sind wir Ihnen bei der Taxierung und Bewertung möglicher Schadenersatzansprüche behilflich“.

Automotive, T6-Motorschaden, T5 Öltod, LSPI/Super knocking

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Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).

Es war schon bekannt, dass Volvo weltweit eine Reihe von Plug-in-Hybriden wegen Brandgefahr zurückrufen muss. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf unter der Referenznummer 14972R am 8. April 2025 bestätigt. Volvo führt den Rückruf unter dem Code R10312 durch.

Kia muss wegen Brandgefahr weltweit über 600.000 Hybrid-Fahrzeuge zurückrufen. Betroffen sind Modelle des Kia Niro, die zwischen Oktober 2015 und Juni 2022 produziert wurden sowie Modelle des Kia Ceed bzw. XCeed aus dem Produktionszeitraum vom November 2019 bis August 2023.

7,5 Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines VW T5 zurück. Das hat das AG Leipzig mit Urteil vom 26. Mai 2025 entschieden (Az. 104 C 6301/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet wird.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal mit Urteil vom 24. April 2025 Schadenersatz bei einem Audi A4 zugesprochen (Az. 16 U 1447/24). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz.