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Ölwechsel Motorschaden
Ölwechsel Motorschaden

Ölwechsel statt Motorschaden?

Können hochwertige Motoröle und optimierte Zündkerzen das Risiko eines Motorschadens verringern? Sicherlich – aber aus juristischer Sicht ist das beim Schadenseintritt durchaus differenziert zu bewerten. Zum einen müssen Autofahrer zwar alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten tun, um einen Motorschaden zu vermeiden – dazu gehört neben angemessener  Fahrweise, das Einhalten von Inspektionsintervallen und die Nutzung angemessener Betriebsstoffe. Angemessen heißt in diesem Zusammenhang recht eindeutig: „“Vom Fahrzeughersteller zugelassen. Verwendete Motoröle und Zündkerzen müssen über eine Freigabe des Fahrzeugherstellers verfügen – nicht speziell für ein Produkt, aber zumindest für die Spezifikation des verwendeten Öls. Wird ein hochwertiges Öl verwendet, ohne dass der Hersteller die Spezifikation akzeptiert, dann erlischt im Schadensfall weitestgehend der Anspruch an diesen.

Rechtsanwalt Gisevius: „Aus diesem Grund sollten bei Ölwechseln oder beim Auffüllen nur Motoröle verwendet werden, die explizit vom Hersteller zugelassen sind, selbst wenn nicht zugelassene Sorten besser für den Motor sind!“ Eine Begutachtung kann im Schadensfall eindeutig klarstellen, welches Öl verwendet wurde und ob das Öl unter Umständen auch verantwortlich für den Schadenseintritt ist.

Aktuell kommt die Diskussion um sogenanntes LSPI und Super Knocking-Ereignisse bei 4-Takt-Verbrennermotoren in Schwung. Dabei geht es um Fehlzündungen, die im Extremfall zu kapitalen Motorschäden führen können. Gisevius: „Aus meiner Sicht kann ein Nutzer-Fehlverhalten bei diesen Schadensereignissen ausgeschlossen werden, daher sollten sich Betroffene ernsthaft mit dem Thema Schadenersatz auseinandersetzen. Ansprüche aus Konstruktionsmängeln können u.U. auch bei hohen Kilometerleistungen des Fahrzeugs durchgesetzt werden. Um erfolgreich Schadenersatz beanspruchen zu können, sollten Ölwechsel in einer Fachwerkstatt vorgenommen werden unter Verwendung der vom Hersteller empfohlenen Öle. Erst wenn ein Schadenersatzanspruch verfällt oder die Durchsetzung unwirtschaftlich wird, kann das Öl frei gewählt werden.

Die Unwirtschaftlichkeit einer Schadenersatzforderung tritt z.B. ein, wenn der Motor mehr als 250.000 km gelaufen hat. Öle, die Superknocking und LSPI vermeiden, enthalten weniger Kalzium und Ascheanteile und damit weniger Partikel, die unter Druck bei hohen Temperaturen selbst zünden. Im Umkehrschluss können durch Ölanalysen nachgewiesene und zu hohe Kalzium- und Asche-Konzentrationen die Chancen auf Schadenersatz deutlich erhöhen.

Gisevius: „Wir empfehlen bei kapitalen Motorschäden unter 160.000 Kilometern dringend, die Wirtschaftlichkeit einer Herstellerklage ins Auge zu fassen und auch bei höheren Laufleistungen zu prüfen, inwieweit durch Herstellerversagen ein erstattbarer Schaden eingetreten ist. Gern sind wir Ihnen bei der Taxierung und Bewertung möglicher Schadenersatzansprüche behilflich“.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Das Landgericht Offenburg hat Schadenersatzansprüche einer Leasinggesellschaft wegen Verzug bei der Annahme des Fahrzeugs mit Urteil vom 22. August 2024 zurückgewiesen (Az.: 3 O 142/24).

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.