Rückrufservice

Ölwechsel Motorschaden
Ölwechsel Motorschaden

Ölwechsel statt Motorschaden?

Können hochwertige Motoröle und optimierte Zündkerzen das Risiko eines Motorschadens verringern? Sicherlich – aber aus juristischer Sicht ist das beim Schadenseintritt durchaus differenziert zu bewerten. Zum einen müssen Autofahrer zwar alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten tun, um einen Motorschaden zu vermeiden – dazu gehört neben angemessener  Fahrweise, das Einhalten von Inspektionsintervallen und die Nutzung angemessener Betriebsstoffe. Angemessen heißt in diesem Zusammenhang recht eindeutig: „“Vom Fahrzeughersteller zugelassen. Verwendete Motoröle und Zündkerzen müssen über eine Freigabe des Fahrzeugherstellers verfügen – nicht speziell für ein Produkt, aber zumindest für die Spezifikation des verwendeten Öls. Wird ein hochwertiges Öl verwendet, ohne dass der Hersteller die Spezifikation akzeptiert, dann erlischt im Schadensfall weitestgehend der Anspruch an diesen.

Rechtsanwalt Gisevius: „Aus diesem Grund sollten bei Ölwechseln oder beim Auffüllen nur Motoröle verwendet werden, die explizit vom Hersteller zugelassen sind, selbst wenn nicht zugelassene Sorten besser für den Motor sind!“ Eine Begutachtung kann im Schadensfall eindeutig klarstellen, welches Öl verwendet wurde und ob das Öl unter Umständen auch verantwortlich für den Schadenseintritt ist.

Aktuell kommt die Diskussion um sogenanntes LSPI und Super Knocking-Ereignisse bei 4-Takt-Verbrennermotoren in Schwung. Dabei geht es um Fehlzündungen, die im Extremfall zu kapitalen Motorschäden führen können. Gisevius: „Aus meiner Sicht kann ein Nutzer-Fehlverhalten bei diesen Schadensereignissen ausgeschlossen werden, daher sollten sich Betroffene ernsthaft mit dem Thema Schadenersatz auseinandersetzen. Ansprüche aus Konstruktionsmängeln können u.U. auch bei hohen Kilometerleistungen des Fahrzeugs durchgesetzt werden. Um erfolgreich Schadenersatz beanspruchen zu können, sollten Ölwechsel in einer Fachwerkstatt vorgenommen werden unter Verwendung der vom Hersteller empfohlenen Öle. Erst wenn ein Schadenersatzanspruch verfällt oder die Durchsetzung unwirtschaftlich wird, kann das Öl frei gewählt werden.

Die Unwirtschaftlichkeit einer Schadenersatzforderung tritt z.B. ein, wenn der Motor mehr als 250.000 km gelaufen hat. Öle, die Superknocking und LSPI vermeiden, enthalten weniger Kalzium und Ascheanteile und damit weniger Partikel, die unter Druck bei hohen Temperaturen selbst zünden. Im Umkehrschluss können durch Ölanalysen nachgewiesene und zu hohe Kalzium- und Asche-Konzentrationen die Chancen auf Schadenersatz deutlich erhöhen.

Gisevius: „Wir empfehlen bei kapitalen Motorschäden unter 160.000 Kilometern dringend, die Wirtschaftlichkeit einer Herstellerklage ins Auge zu fassen und auch bei höheren Laufleistungen zu prüfen, inwieweit durch Herstellerversagen ein erstattbarer Schaden eingetreten ist. Gern sind wir Ihnen bei der Taxierung und Bewertung möglicher Schadenersatzansprüche behilflich“.

Automotive, T6-Motorschaden, T5 Öltod, LSPI/Super knocking

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Die Urlaubszeit steht vor der Tür und ausgerechnet jetzt könnte Besitzern des Campers VW Grand California die Reiselust vergehen. Grund sind hohe Schadstoffbelastungen mit gesundheitsschädlichen Stoffen im Grand California. Das hat das ZDF-Magazin frontal aufgedeckt und den Bericht am 1. Juli 2025 ausgestrahlt.

Ein Käufer eines VW T5 hat Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dadurch sei der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt worden, so das OLG Frankfurt mit Urteil vom 30. Juni 2025 (Az. 9 U 53/23).

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Unter dem Code 24S79 ruft Ford bekanntlich rund 56.000 Fahrzeuge des Ford Kuga Plug-in-Hybrid der Baujahre 2019 bis 2023 in Deutschland wegen Brandgefahr zurück. Die Hochvoltbatterie soll aus diesem Grund vorübergehend nicht mehr geladen und nur noch der Benzinmotor genutzt werden. Als Ausgleich für den wirtschaftlichen Schaden bietet Ford den betroffenen Fahrzeughaltern nun offenbar Kulanzzahlungen in Höhe von 120 Euro an.