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Ölwechsel Motorschaden
Ölwechsel Motorschaden

Ölwechsel statt Motorschaden?

Können hochwertige Motoröle und optimierte Zündkerzen das Risiko eines Motorschadens verringern? Sicherlich – aber aus juristischer Sicht ist das beim Schadenseintritt durchaus differenziert zu bewerten. Zum einen müssen Autofahrer zwar alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten tun, um einen Motorschaden zu vermeiden – dazu gehört neben angemessener  Fahrweise, das Einhalten von Inspektionsintervallen und die Nutzung angemessener Betriebsstoffe. Angemessen heißt in diesem Zusammenhang recht eindeutig: „“Vom Fahrzeughersteller zugelassen. Verwendete Motoröle und Zündkerzen müssen über eine Freigabe des Fahrzeugherstellers verfügen – nicht speziell für ein Produkt, aber zumindest für die Spezifikation des verwendeten Öls. Wird ein hochwertiges Öl verwendet, ohne dass der Hersteller die Spezifikation akzeptiert, dann erlischt im Schadensfall weitestgehend der Anspruch an diesen.

Rechtsanwalt Gisevius: „Aus diesem Grund sollten bei Ölwechseln oder beim Auffüllen nur Motoröle verwendet werden, die explizit vom Hersteller zugelassen sind, selbst wenn nicht zugelassene Sorten besser für den Motor sind!“ Eine Begutachtung kann im Schadensfall eindeutig klarstellen, welches Öl verwendet wurde und ob das Öl unter Umständen auch verantwortlich für den Schadenseintritt ist.

Aktuell kommt die Diskussion um sogenanntes LSPI und Super Knocking-Ereignisse bei 4-Takt-Verbrennermotoren in Schwung. Dabei geht es um Fehlzündungen, die im Extremfall zu kapitalen Motorschäden führen können. Gisevius: „Aus meiner Sicht kann ein Nutzer-Fehlverhalten bei diesen Schadensereignissen ausgeschlossen werden, daher sollten sich Betroffene ernsthaft mit dem Thema Schadenersatz auseinandersetzen. Ansprüche aus Konstruktionsmängeln können u.U. auch bei hohen Kilometerleistungen des Fahrzeugs durchgesetzt werden. Um erfolgreich Schadenersatz beanspruchen zu können, sollten Ölwechsel in einer Fachwerkstatt vorgenommen werden unter Verwendung der vom Hersteller empfohlenen Öle. Erst wenn ein Schadenersatzanspruch verfällt oder die Durchsetzung unwirtschaftlich wird, kann das Öl frei gewählt werden.

Die Unwirtschaftlichkeit einer Schadenersatzforderung tritt z.B. ein, wenn der Motor mehr als 250.000 km gelaufen hat. Öle, die Superknocking und LSPI vermeiden, enthalten weniger Kalzium und Ascheanteile und damit weniger Partikel, die unter Druck bei hohen Temperaturen selbst zünden. Im Umkehrschluss können durch Ölanalysen nachgewiesene und zu hohe Kalzium- und Asche-Konzentrationen die Chancen auf Schadenersatz deutlich erhöhen.

Gisevius: „Wir empfehlen bei kapitalen Motorschäden unter 160.000 Kilometern dringend, die Wirtschaftlichkeit einer Herstellerklage ins Auge zu fassen und auch bei höheren Laufleistungen zu prüfen, inwieweit durch Herstellerversagen ein erstattbarer Schaden eingetreten ist. Gern sind wir Ihnen bei der Taxierung und Bewertung möglicher Schadenersatzansprüche behilflich“.

Automotive, T6-Motorschaden, T5 Öltod, LSPI/Super knocking

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