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OLG Düsseldorf: Porsche im Abgasskandal zu Schadensersatz verpflichtet

10.02.2020

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 30. Januar 2020 entschieden, dass Porsche im Abgasskandal zu Schadensersatz verpflichtet ist (Az. 13 U 81/19). „Das Urteil bedeutet Rückenwind für Schadensersatzklagen von Porsche-Kunden und auch Audi-Käufern im Abgasskandal“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Porsche ist im Abgasskandal zwar schon häufiger zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt worden. „Ein Urteil durch ein Oberlandesgericht hat allerdings eine größere Signalwirkung und auch andere Gerichte werden sich an dieser Entscheidung orientieren“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Vor dem OLG Düsseldorf ging es um einen Porsche Cayenne mit 3-Liter-V6-Dieselmotor der Schadstoffklasse Euro 6. Der Kläger hatte den SUV im Februar 2016 gekauft. Aufgrund von Abgasmanipulationen an dem Motor hat er dann den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und die Rückabwicklung verlangt.

Nachdem er in erster Instanz schon Recht bekommen hatte, bestätigte nun das OLG Düsseldorf im Berufungsverfahren, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden müsse. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte den Rückruf für den Porsche Cayenne mit 3-Liter-V6-TDI Motor der Baujahre 2014 bis 2017 mit der Abgasnorm Euro 6 im Januar 2018 angeordnet. Bei dem Modell war eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt worden, die von Porsche entfernt werden muss (Rückruf-Code AH09).

Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei das Fahrzeug mangelhaft. Dies sei durch den Rückruf des KBA belegt, so das OLG Düsseldorf. Der Mangel sei auch erheblich und der Kläger müsse sich nicht auf eine Nachbesserung durch ein Software-Update einlassen. Zumal dieses Update von Porsche durchgeführt werden müsste und das Vertrauensverhältnis zu dem Hersteller zerstört sei, führte das Gericht aus. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.

Weiter führte das Gericht aus, dass Porsche die Fahrzeuge mit der unzulässigen Abschalteinrichtung auf den Markt gebracht habe und die Käufer damit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Porsche könne die Verantwortung auch nicht auf die Konzernschwester Audi schieben, die die Motoren gebaut hat. Denn neben den ohnehin bestehenden Überprüfungspflichten, hätte Porsche die Motoren genauer unter die Lupe nehmen müssen als Ende 2015 in den USA der Verdacht von Abgasmanipulationen nicht nur beim Motor EA 189, sondern auch beim größeren Aggregat EA 897 aufgekommen ist, führte das Gericht aus.

Porsche sei daher zum Ersatz aller Schäden, die aus der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung entstehen, verpflichtet, urteilte das OLG Düsseldorf.

Der 3-Liter-V6-TDI-Motor wird nicht nur bei Porsche, sondern auch bei verschiedenen Audi-Modellen verwendet. Diverse Modelle wurden bereits vom KBA zurückgerufen. „Auch hier bestehen gute Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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