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OLG Frankfurt: Schadenersatz bei VW T5 wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

Ein Käufer eines VW T5 hat Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dadurch sei der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt worden, so das OLG Frankfurt mit Urteil vom 30. Juni 2025 (Az. 9 U 53/23).

„Der BGH hat im Juni 2023 entschieden, dass im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche bestehen. Das OLG Frankfurt ist dieser Rechtsprechung so wie auch schon zahlreiche andere Gerichte gefolgt“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, der das Urteil erstritten und zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T5 durchgesetzt hat.

Der Kläger hatte den VW T5 Multivan, Erstzulassung im Oktober 2011, als Gebrauchtfahrzeug im Februar 2014 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz. Dadurch wird die Abgasrückführung (AGR) nach Angaben von VW außerhalb eines definierten Temperaturrahmens von 13 bis 35 Grad reduziert. Folge ist ein Anstieg der Stickoxid-Emissionen. „Wir sind der Auffassung, dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und haben daher auf Schadenersatz geklagt“, so Rechtsanwalt Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das OLG Frankfurt folgte der Argumentation. Eine unzulässige Abschalteinrichtung liege vor, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter normalen Betriebsbedingungen reduziert werde. Das sei bei dem verwendeten Thermofenster selbst dann der Fall, wenn das von VW freiwillig angebotene Software-Update aufgespielt wurde. Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und somit bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dadurch habe VW den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Denn es könne davon ausgegangen werden, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung zumindest nicht zu den Konditionen gekauft hätte.

Gemäß der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 habe der Kläger daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das OLG Frankfurt. Laut BGH muss der Differenzschadenersatz zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises betragen. Das Gericht bewegte sich am unteren Rand und bezifferte den Schaden mit 5 Prozent des Kaufpreises. Das Fahrzeug muss nicht zurückgegeben werden, allerdings wird eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen rund 130.000 Kilometer abgezogen. Rechtsanwalt Gisevius: „Eine Nutzungsentschädigung wird nur dann abgezogen, wenn die Nutzungsvorteile und der Restwert des Fahrzeugs den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags übersteigen. Das ist häufig nicht so, aber es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an.“

Die Chancen auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind durch die Rechtsprechung des BGH vom Juni 2023 deutlich gestiegen. „Davon können auch Besitzer eines VW T5 profitieren, die unter dem Aktionscode 23M4 einen Rückruf für ihr Fahrzeug erhalten haben, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann, um die Stickoxid-Emissionen zu senken“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Abgas-Skandal, Automotive

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