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OLG Frankfurt verurteilt Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz

Die Audi AG musste im Abgasskandal erneut empfindliche Niederlagen vor einem Oberlandesgericht hinnehmen. Mit Urteilen vom 24. Februar 2021 entschied das OLG Frankfurt a.M., dass Audi bei Modellen mit 3-Liter-Dieselmotor unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat und wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: 4 U 257/19 und 4 U 274/19).

In beiden Fällen ging es um einen Audi SQ5 mit der Abgasnorm Euro 6. Der 3-Liter-Dieselmotor in den Fahrzeugen wurde von Audi entwickelt und hergestellt. Die Kläger machten Schadenersatzansprüche geltend, weil in den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte für das Modell, wie für einige andere Audi-Modelle auch, einen verpflichtenden Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Das KBA bemängelt die sog. schnelle Aufwärmfunktion. Diese sorge zwar für eine Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes. Da sie aber nahezu nur im Prüfzyklus aktiviert sei, steige der Stickoxid-Ausstoß im realen Straßenverkehr wieder an.

Das OLG Frankfurt gab den Schadensersatzklagen statt. Audi habe den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und hafte gegenüber den Klägern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Schadenersatz, so das OLG.

Der BGH hatte im VW-Abgasskandal bereits mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden, dass VV im Abgasskandal grundsätzlich schadenersatzpflichtig ist (Az.: VI ZR 252/19). Dabei ging es allerdings um Fahrzeuge mit dem kleineren Dieselmotor EA 189, der von Volkswagen entwickelt wurde und bei Fahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda bis 2 Liter Hubraum verwendet wurde.

Dieses Urteil lasse sich auch auf die größeren von Audi entwickelten 3-Liter-Dieselmotoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung übertragen, machte das OLG Frankfurt deutlich. Es sei objektiv sittenwidrig ein Fahrzeug in den Verkehr zu bringen, dessen Motorsteuerungssoftware bewusst so programmiert sei, dass die zulässigen Grenzwerte für den Emissionsausstoß nur mit Hilfe einer unzulässigen Abschalteinrichtung lediglich auf dem Prüfstand eingehalten werden, führte das OLG Frankfurt aus.

Die Kläger haben daher Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs können sie die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.

Abgas-Skandal

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Unter dem Code 23X6 musste Audi auf Anordnung des KBA diverse Rückrufe durchführen, damit bei den betroffenen Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. „Betroffene Audi-Käufer haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche bei Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 896 bzw. EA 897 durchzusetzen. Neben dem OLG Frankfurt haben unter anderem auch die Oberlandesgerichte Naumburg und Koblenz Audi zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.