Rückrufservice

OLG Hamburg – Käufer hat im Abgasskandal Anspruch auf neuen VW Tiguan

Im Abgasskandal hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 15. Juli entschieden, dass der geschädigte Käufer eines VW Tiguan Anspruch auf die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs hat (Az.: 4 U 97/17).

„Die Rechtsprechung ist im Abgasskandal eindeutig zu Gunsten der Verbraucher gekippt. Auch die Oberlandesgerichte Koblenz und Karlsruhe haben durch den Abgasskandal geschädigten Käufern kürzlich erst Schadensersatz zugesprochen. Die Chancen, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen Händler und / oder Hersteller durchzusetzen, sind sehr gut. Geschädigte Verbraucher sollten diese Chance jetzt nutzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Während die Oberlandesgerichte Koblenz und Karlsruhe entschieden haben, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und deshalb schadensersatzpflichtig sei, richtete sich die Klage vor dem OLG Hamburg auf die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs.

Der Kläger hatte 2014 einen VW Tiguan gekauft und nachdem der Abgasskandal bekannt geworden war die Nachlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs verlangt. Dies verweigerte Händler und auch die Klage war in erster Instanz nicht erfolgreich. Das LG Hamburg entschied, dass die Nachlieferung nicht möglich sei, da der entsprechende VW Tiguan gar nicht mehr gebaut werde, sondern nur noch das Nachfolgemodell Tiguan II. Dieses weiche aber stark vom Vorgänger ab.

Das ließ das OLG Hamburg jedoch nicht gelten. Der Kläger habe Anspruch auf die Nachlieferung eines Fahrzeugs aus der aktuellen Produktion. Die Änderungen seien nicht so gravierend, dass eine Nachlieferung nicht möglich sei. Dabei orientierte sich das OLG an dem Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs aus Januar 2019. Der BGH erklärte, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstelle und der Käufer Anspruch auf Ersatz habe. Dieser könne auch auf Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs gerichtet sein.

Der Kläger hatte zwar zwischenzeitlich das Software-Update aufspielen lassen, doch dadurch sei der Mangel nicht beseitigt worden, so das OLG. Einerseits sei das Update aufgespielt worden, da ansonsten der Verlust der Zulassung für das Fahrzeug gedroht hätte, andererseits könne das Update den Vertrauensverlust nicht beseitigen. Daher sei der Anspruch auf Lieferung eines Neufahrzeugs auch nicht unverhältnismäßig, so das OLG Hamburg, das keine Revision zugelassen hat.

„Verbraucherfreundlichen OLG-Urteile im Abgasskandal häufen sich. An dieser Rechtsprechung werden sich auch andere Gerichte orientieren, so dass die Chancen auf Schadensersatz sehr gut stehen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/

BRÜLLMANN Rechtsanwälte
Rotebühlplatz 1
70178 Stuttgart
Deutschland

Telefon: 0 711 - 520 888 0
Fax: 0 711 - 520 888 22
www.bruellmann.de

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.