Fiat steht im Wohnmobil-Abgasskandal vor einer weiteren Niederlage vor einem Oberlandesgericht. Mit Hinweisbeschluss vom 14. November 2022 machte das OLG Koblenz deutlich, dass es der Auffassung ist, dass Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: U 5 1334/22).
Zahlreiche Wohnmobile basieren auf einem Fiat Ducato. Verschiedene Gerichte sind inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung beim Ducato verwendet hat und haben den betroffenen Wohnmobil-Käufern Schadenersatz zugesprochen. Bei der unzulässigen Abschalteinrichtung handelt es sich um einen Timer. Dieser sorgt dafür, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten deaktiviert wird. Das bedeutet, dass sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv ist. Nach Ablauf der 22 Minuten wird die Abgasrückführung deaktiviert, was zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führt.
Neben diversen Landgerichten gehen auch die Oberlandesgerichte Köln und München davon aus, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und als Motorenhersteller auch bei Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato auf Schadenersatz haftet. Dieser Auffassung scheint sich das OLG Koblenz nun anzuschließen. Nun ist es an Fiat darzulegen, dass es sich bei der Timer-Funktion nicht um eine illegale Abschalteinrichtung handelt, wenn der Autobauer eine Verurteilung verhindern möchte. „Der Nachweis dürfte Fiat allerdings schwer fallen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLMANN Rechtsanwälte.
Zumal Fiat im Abgasskandal weiter unter Druck gerät. Die Deutsche Umwelthilfe hat inzwischen Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Wohnmobilen eingereicht. Ziel ist, dass die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden müssen. Das bedeutet für zahlreiche Wohnmobil-Besitzer, dass ihnen ein Rückruf oder sogar die Stilllegung ihres Fahrzeugs droht.
So weit müssen es die Wohnmobil-Besitzer nicht kommen lassen. Sie haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das bedeutet in der Regel, dass sie die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen können. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs erhalten sie dann den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.
Ebenso ist auch der sog. kleine Schadenersatz möglich. „Dabei kann der Kläger das Fahrzeug behalten und bekommt die Wertminderung, die das Fahrzeug durch die unzulässige Abschalteinrichtung erlitten hat, ersetzt. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine gute Alternative sein“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert.
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