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OLG Koblenz: Fiat im Wohnmobil Abgasskandal vor Niederlage

14.12.2022

Fiat steht im Wohnmobil-Abgasskandal vor einer weiteren Niederlage vor einem Oberlandesgericht. Mit Hinweisbeschluss vom 14. November 2022 machte das OLG Koblenz deutlich, dass es der Auffassung ist, dass Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: U 5 1334/22).

Zahlreiche Wohnmobile basieren auf einem Fiat Ducato. Verschiedene Gerichte sind inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung beim Ducato verwendet hat und haben den betroffenen Wohnmobil-Käufern Schadenersatz zugesprochen. Bei der unzulässigen Abschalteinrichtung handelt es sich um einen Timer. Dieser sorgt dafür, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten deaktiviert wird. Das bedeutet, dass sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv ist. Nach Ablauf der 22 Minuten wird die Abgasrückführung deaktiviert, was zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führt.

Neben diversen Landgerichten gehen auch die Oberlandesgerichte Köln und München davon aus, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und als Motorenhersteller auch bei Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato auf Schadenersatz haftet. Dieser Auffassung scheint sich das OLG Koblenz nun anzuschließen. Nun ist es an Fiat darzulegen, dass es sich bei der Timer-Funktion nicht um eine illegale Abschalteinrichtung handelt, wenn der Autobauer eine Verurteilung verhindern möchte. „Der Nachweis dürfte Fiat allerdings schwer fallen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Zumal Fiat im Abgasskandal weiter unter Druck gerät. Die Deutsche Umwelthilfe hat inzwischen Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Wohnmobilen eingereicht. Ziel ist, dass die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden müssen. Das bedeutet für zahlreiche Wohnmobil-Besitzer, dass ihnen ein Rückruf oder sogar die Stilllegung ihres Fahrzeugs droht.

So weit müssen es die Wohnmobil-Besitzer nicht kommen lassen. Sie haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das bedeutet in der Regel, dass sie die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen können. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs erhalten sie dann den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.

Ebenso ist auch der sog. kleine Schadenersatz möglich. „Dabei kann der Kläger das Fahrzeug behalten und bekommt die Wertminderung, die das Fahrzeug durch die unzulässige Abschalteinrichtung erlitten hat, ersetzt. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine gute Alternative sein“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles
29.03.2023

Nachdem der EuGH vor wenige Tagen festgestellt hat, dass Käufer im Abgasskandal grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Autohersteller auch nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, hat das International Council on Clean Transportation (ICCT) Abgastests von Dieselfahrzeugen noch einmal genau unter die Lupe genommen. „Die Ergebnisse legen nah, dass der Abgasskandal noch ein weit größeres Ausmaß hat als bisher angenommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
27.03.2023

Im Wohnmobil-Abgasskandal ist Fiat vom Landgericht Mannheim zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Wohnmobil des Typs Dethleffs Advantage, das auch einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss.
21.03.2023

Der Europäische Gerichtshof hat im Abgasskandal für einen echten Paukenschlag gesorgt und die Rechte der Verbraucher mit Urteil vom 21. März 2023 erheblich gestärkt (Az. C-100/21). Der EuGH hat entschieden, dass sich die Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schon dann schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. Demnach hat der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm durch die unzulässige Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist.
16.03.2023

In Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank ist eine Klausel verankert, nach der der Darlehensnehmer Ansprüche gegen Mercedes an die Bank abtritt. Demnach könnte ein solcher Kreditnehmer auch im Abgasskandal keine Schadenersatzansprüche gegen Mercedes geltend machen. Doch da scheint der Bundesgerichtshof nicht mitzuspielen. Die Vorsitzende Richterin Menges teilte in einem Verfahren am 13. März 2023 mit, dass der Senat die Klausel kritisch sehe und tendenziell für unwirksam halte. Das Urteil soll am 24. April 2023 verkündet werden (Az.: VIa ZR 1517/22).
13.03.2023

Die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung sind im Abgasskandal immer wieder ein Streitthema. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nun für klare Verhältnisse gesorgt und mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Thermofenster bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt (Az.: 3 A 13/18). Auch zahlreiche Mercedes-Modelle sind mit einem Thermofenster unterwegs.
08.03.2023

Auch wenn es noch Schnee gibt, kündigt sich der Frühling langsam an Ostern ist nicht mehr weit. Für Campingfreunde heißt das, dass sie ihre Wohnmobile startklar machen. Das gilt auch für Camper, die mit ihrem VW T5 zu einem Kurztrip oder in den Urlaub aufbrechen möchten. Problem ist, dass den Reiseplänen durch den sog. Öltod beim VW T5 ein Strich durch die Rechnung gemacht werden kann.