Rückrufservice

OLG Koblenz: Fiat im Wohnmobil Abgasskandal vor Niederlage

Fiat steht im Wohnmobil-Abgasskandal vor einer weiteren Niederlage vor einem Oberlandesgericht. Mit Hinweisbeschluss vom 14. November 2022 machte das OLG Koblenz deutlich, dass es der Auffassung ist, dass Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: U 5 1334/22).

Zahlreiche Wohnmobile basieren auf einem Fiat Ducato. Verschiedene Gerichte sind inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung beim Ducato verwendet hat und haben den betroffenen Wohnmobil-Käufern Schadenersatz zugesprochen. Bei der unzulässigen Abschalteinrichtung handelt es sich um einen Timer. Dieser sorgt dafür, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten deaktiviert wird. Das bedeutet, dass sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv ist. Nach Ablauf der 22 Minuten wird die Abgasrückführung deaktiviert, was zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führt.

Neben diversen Landgerichten gehen auch die Oberlandesgerichte Köln und München davon aus, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und als Motorenhersteller auch bei Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato auf Schadenersatz haftet. Dieser Auffassung scheint sich das OLG Koblenz nun anzuschließen. Nun ist es an Fiat darzulegen, dass es sich bei der Timer-Funktion nicht um eine illegale Abschalteinrichtung handelt, wenn der Autobauer eine Verurteilung verhindern möchte. „Der Nachweis dürfte Fiat allerdings schwer fallen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Zumal Fiat im Abgasskandal weiter unter Druck gerät. Die Deutsche Umwelthilfe hat inzwischen Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Wohnmobilen eingereicht. Ziel ist, dass die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden müssen. Das bedeutet für zahlreiche Wohnmobil-Besitzer, dass ihnen ein Rückruf oder sogar die Stilllegung ihres Fahrzeugs droht.

So weit müssen es die Wohnmobil-Besitzer nicht kommen lassen. Sie haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das bedeutet in der Regel, dass sie die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen können. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs erhalten sie dann den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.

Ebenso ist auch der sog. kleine Schadenersatz möglich. „Dabei kann der Kläger das Fahrzeug behalten und bekommt die Wertminderung, die das Fahrzeug durch die unzulässige Abschalteinrichtung erlitten hat, ersetzt. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine gute Alternative sein“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.