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OLG Koblenz: Fiat im Wohnmobil Abgasskandal vor Niederlage

Fiat steht im Wohnmobil-Abgasskandal vor einer weiteren Niederlage vor einem Oberlandesgericht. Mit Hinweisbeschluss vom 14. November 2022 machte das OLG Koblenz deutlich, dass es der Auffassung ist, dass Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: U 5 1334/22).

Zahlreiche Wohnmobile basieren auf einem Fiat Ducato. Verschiedene Gerichte sind inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung beim Ducato verwendet hat und haben den betroffenen Wohnmobil-Käufern Schadenersatz zugesprochen. Bei der unzulässigen Abschalteinrichtung handelt es sich um einen Timer. Dieser sorgt dafür, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten deaktiviert wird. Das bedeutet, dass sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv ist. Nach Ablauf der 22 Minuten wird die Abgasrückführung deaktiviert, was zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führt.

Neben diversen Landgerichten gehen auch die Oberlandesgerichte Köln und München davon aus, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und als Motorenhersteller auch bei Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato auf Schadenersatz haftet. Dieser Auffassung scheint sich das OLG Koblenz nun anzuschließen. Nun ist es an Fiat darzulegen, dass es sich bei der Timer-Funktion nicht um eine illegale Abschalteinrichtung handelt, wenn der Autobauer eine Verurteilung verhindern möchte. „Der Nachweis dürfte Fiat allerdings schwer fallen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Zumal Fiat im Abgasskandal weiter unter Druck gerät. Die Deutsche Umwelthilfe hat inzwischen Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Wohnmobilen eingereicht. Ziel ist, dass die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden müssen. Das bedeutet für zahlreiche Wohnmobil-Besitzer, dass ihnen ein Rückruf oder sogar die Stilllegung ihres Fahrzeugs droht.

So weit müssen es die Wohnmobil-Besitzer nicht kommen lassen. Sie haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das bedeutet in der Regel, dass sie die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen können. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs erhalten sie dann den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.

Ebenso ist auch der sog. kleine Schadenersatz möglich. „Dabei kann der Kläger das Fahrzeug behalten und bekommt die Wertminderung, die das Fahrzeug durch die unzulässige Abschalteinrichtung erlitten hat, ersetzt. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine gute Alternative sein“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).