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OLG Koblenz spricht Schadenersatz im Wohnmobil-Abgasskandal zu

Die Temperaturen steigen und lange Wochenenden stehen vor der Tür. Viele Campingfreunde werden die anstehenden Feiertage in den nächsten Wochen nutzen, um mit ihrem Wohnmobil auf Tour zu gehen. In die Urlaubsstimmung passt, dass auch die Chancen auf Schadenersatz im Wohnmobil-Abgasskandal gestiegen sind.

Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023 reicht im Abgasskandal schon Fahrlässigkeit des Fahrzeugherstellers für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal aus. „Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung muss den Fahrzeugherstellern nicht mehr nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen auch bei Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe und auch des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bei verschiedenen Modellen des Fiat Ducato haben belegt, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zum Teil deutlich überschritten werden. Einen verpflichtenden Rückruf des KBA hat es bislang zwar noch nicht gegeben. Dennoch haben Besitzer eines Wohnmobils mit einem Fiat Ducato als Basisfahrzeug gute Chancen auf Schadenersatz, denn die Rechtsprechung hat sich verbraucherfreundlich entwickelt.

So hat der BGH im Juni 2023 nicht nur entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen, er hat diese Rechtsprechung auch konsequent fortgesetzt. Mit Urteil vom 27. November 2023 hat er deutlich gemacht, dass der Schadenersatzanspruch grundsätzlich auch bei Wohnmobilen besteht, sofern eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Camper verbaut ist (Az.: VIa ZR 1425/22).

Konkret ging es um ein Wohnmobil Sunlight A 68 auf Basis eines Fiat Ducato. Der Kläger hatte Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung geltend gemacht. Der BGH bestätigte einen möglichen Schadenersatzanspruch. Fiat habe trotz des Thermofensters eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht, obwohl eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Damit habe Fiat zumindest fahrlässig gehandelt und könnte sich schadenersatzpflichtig gemacht haben, so die Karlsruher Richter.

Dem Argument der Fiat-Mutter Stellantis, dass das Fahrzeug in Italien genehmigt wurde und deshalb italienisches Recht gelte, erteilte der BGH eine klare Absage. Entscheidend sei, wo das vervollständigte Wohnmobil erstmals in Verkehr gebracht wurde. Dementsprechend sei deutsches Recht anwendbar, machte der BGH deutlich.

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des BGH zeigt Wirkung. So hat auch das OLG Koblenz mit Urteil vom 28. September 2023 entschieden, dass der Käufer eines Wohnmobils Hymercar Grand Canyon 2016 auf Basis eines Fiat Ducato Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 6 U 1740/22).

In dem Wohnmobil kommt ebenfalls ein Thermofenster zum Einsatz. Das OLG Koblenz entschied, dass es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele und Fiat zumindest fahrlässig gehandelt habe. In Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH habe der Kläger daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens. Beim Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens wird der Kaufvertrag nicht vollständig rückabgewickelt, sondern der Kläger erhält den Betrag zurück, den er für das Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung zu viel gezahlt hat. Nach der Rechtsprechung des BGH liegt der Differenzschaden zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises. Das Fahrzeug muss der Kläger nicht zurückgeben. Das OLG Koblenz legte den Schadenersatzanspruch auf 5 Prozent des Kaufpreises fest, eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen.

„Die erfreulich verbraucherfreundliche Rechtsprechung zeigt, dass im Wohnmobil-Abgasskandal gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).