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OLG Köln 11 U 68/20 - Schadenersatz für VW Touareg im Abgasskandal

Das OLG Köln hat der Käuferin eines VW Touareg im Abgasskandal Schadenersatz zugesprochen. Mit Urteil vom 7. Juli 2021 hat das OLG entschieden, dass VW als auch als die Konzerntochter Audi als Herstellerin des Dieselmotors in dem VW Touareg für die Abgasmanipulationen haften (Az.: 11 U 68/20).

Die größeren Dieselmotoren mit 3 Liter Hubraum und mehr werden von der Konzerntochter Audi entwickelt und hergestellt. Sie kommen nicht nur in einer Reihe von Audi-Modellen zum Einsatz, sondern u.a. auch im VW Touareg. “Daher steht Audi als Herstellerin des Motors auch beim VW Touareg in der Haftung”, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Klägerin in dem zu Grunde liegenden Fall hatte den VW Touareg 3,0 V6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 im Februar 2016 gekauft und zum Teil über ein Darlehen finanziert. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Die Behörde bemängelte u.a. die sog. schnelle Aufwärmstrategie. Die Funktion sorgt dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar reduziert wird, im realen Straßenverkehr steigen die Emissionen jedoch an.

Die Klägerin machte daher Schadenersatzansprüche geltend und hatte vor dem Landgericht Köln Erfolg. Das OLG Köln bestätigte im Berufungsverfahren das erstinstanzliche Urteil weitgehend. Sowohl die Entwicklung und Herstellung des Motors mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung durch Audi als auch das Inverkehrbringen des Fahrzeugs mit diesem Motor durch VW sei sittenwidrig. Die unzulässige Abschalteinrichtung hätte dazu führen können, dass dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen oder zumindest eingeschränkt würde, so das OLG.

Der Klägerin sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Es könne davon ausgegangen werden, dass sie das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht erworben hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, urteilte das OLG Köln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin die Erstattung ihrer bereits gezahlten Raten inklusive der Anzahlung verlangen. Von allen weiteren Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag ist sie freizustellen. Für die gefahrenen Kilometer muss sie sich allerdings den Abzug einer Nutzungsentschädigung gefallen lassen.

“Verschiedene Landgerichte und auch das OLG Oldenburg haben Käufern eines VW Touareg im Abgasskandal bereits Schadenersatz zugesprochen. Die Chancen stehen gut, Schadenersatz durchzusetzen”, so Rechtsanwalt Gisevius.

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