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OLG Köln 11 U 68/20 - Schadenersatz für VW Touareg im Abgasskandal

Das OLG Köln hat der Käuferin eines VW Touareg im Abgasskandal Schadenersatz zugesprochen. Mit Urteil vom 7. Juli 2021 hat das OLG entschieden, dass VW als auch als die Konzerntochter Audi als Herstellerin des Dieselmotors in dem VW Touareg für die Abgasmanipulationen haften (Az.: 11 U 68/20).

Die größeren Dieselmotoren mit 3 Liter Hubraum und mehr werden von der Konzerntochter Audi entwickelt und hergestellt. Sie kommen nicht nur in einer Reihe von Audi-Modellen zum Einsatz, sondern u.a. auch im VW Touareg. “Daher steht Audi als Herstellerin des Motors auch beim VW Touareg in der Haftung”, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Klägerin in dem zu Grunde liegenden Fall hatte den VW Touareg 3,0 V6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 im Februar 2016 gekauft und zum Teil über ein Darlehen finanziert. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Die Behörde bemängelte u.a. die sog. schnelle Aufwärmstrategie. Die Funktion sorgt dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar reduziert wird, im realen Straßenverkehr steigen die Emissionen jedoch an.

Die Klägerin machte daher Schadenersatzansprüche geltend und hatte vor dem Landgericht Köln Erfolg. Das OLG Köln bestätigte im Berufungsverfahren das erstinstanzliche Urteil weitgehend. Sowohl die Entwicklung und Herstellung des Motors mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung durch Audi als auch das Inverkehrbringen des Fahrzeugs mit diesem Motor durch VW sei sittenwidrig. Die unzulässige Abschalteinrichtung hätte dazu führen können, dass dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen oder zumindest eingeschränkt würde, so das OLG.

Der Klägerin sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Es könne davon ausgegangen werden, dass sie das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht erworben hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, urteilte das OLG Köln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin die Erstattung ihrer bereits gezahlten Raten inklusive der Anzahlung verlangen. Von allen weiteren Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag ist sie freizustellen. Für die gefahrenen Kilometer muss sie sich allerdings den Abzug einer Nutzungsentschädigung gefallen lassen.

“Verschiedene Landgerichte und auch das OLG Oldenburg haben Käufern eines VW Touareg im Abgasskandal bereits Schadenersatz zugesprochen. Die Chancen stehen gut, Schadenersatz durchzusetzen”, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.