Rückrufservice

OLG Köln: Schadenersatz im Mercedes Abgasskandal

Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters hat das OLG Köln Mercedes im Abgasskandal mit Urteil vom 17. Mai 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 11 U 158/22). Konkret ging es in dem Verfahren um einen Mercedes C 220 Diesel. Der Kläger hat nach dem Urteil Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

„Das OLG folgte mit dem Urteil der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023. Demnach bestehen Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers und nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im Oktober 2017 einen Mercedes C 220 d als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen, u.a. eines Thermofensters bei der Abgasreinigung, machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Das OLG Köln entschied, dass Mercedes wegen der Verwendung des Thermofensters zwar keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorgeworfen werden könne und der Kläger daher keinen Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags habe. Allerdings habe Mercedes eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies sei aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters aber nicht der Fall. Mercedes habe sich somit zumindest fahrlässig verhalten und den Kläger dadurch geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, so das OLG Köln.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskotrollsystems schon bei innerhalb der EU üblichen Betriebsbedingungen reduziert wird. Dies sei bei dem verwendeten Thermofenster der Fall.

Es könne davon ausgegangen werden, dass der Kläger das Fahrzeug nicht zu dem Preis gekauft hätte, wenn er von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätte. Er habe daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der nach der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt. Das OLG bezifferte ihn im vorliegenden Fall auf 10 Prozent des Kaufpreises. Dass der Kläger das Fahrzeug inzwischen verkauft hat, steht dem Schadenersatzanspruch nicht im Weg. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen.

„Der BGH hat mit seiner verbraucherfreundlichen Rechtsprechung vom Juni 2023 die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal erleichtert. Geschädigte Käufer haben immer noch die Chance, ihre Ansprüche geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Abgas-Skandal, Mercedes Urteile

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.