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OLG Köln: Schadenersatz im Mercedes Abgasskandal

Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters hat das OLG Köln Mercedes im Abgasskandal mit Urteil vom 17. Mai 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 11 U 158/22). Konkret ging es in dem Verfahren um einen Mercedes C 220 Diesel. Der Kläger hat nach dem Urteil Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

„Das OLG folgte mit dem Urteil der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023. Demnach bestehen Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers und nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im Oktober 2017 einen Mercedes C 220 d als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen, u.a. eines Thermofensters bei der Abgasreinigung, machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Das OLG Köln entschied, dass Mercedes wegen der Verwendung des Thermofensters zwar keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorgeworfen werden könne und der Kläger daher keinen Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags habe. Allerdings habe Mercedes eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies sei aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters aber nicht der Fall. Mercedes habe sich somit zumindest fahrlässig verhalten und den Kläger dadurch geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, so das OLG Köln.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskotrollsystems schon bei innerhalb der EU üblichen Betriebsbedingungen reduziert wird. Dies sei bei dem verwendeten Thermofenster der Fall.

Es könne davon ausgegangen werden, dass der Kläger das Fahrzeug nicht zu dem Preis gekauft hätte, wenn er von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätte. Er habe daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der nach der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt. Das OLG bezifferte ihn im vorliegenden Fall auf 10 Prozent des Kaufpreises. Dass der Kläger das Fahrzeug inzwischen verkauft hat, steht dem Schadenersatzanspruch nicht im Weg. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen.

„Der BGH hat mit seiner verbraucherfreundlichen Rechtsprechung vom Juni 2023 die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal erleichtert. Geschädigte Käufer haben immer noch die Chance, ihre Ansprüche geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Mercedes Urteile

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Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat dem Käufer eines Mercedes E 350 CDI mit Urteil vom 14. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 U 128/23). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das Landgericht Köln hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 13. März 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 6 S 166/22). In dem Golf 1,6 TDI kämen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Brandenburg hat dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 U 106/23). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Halter eines VW T5 werden derzeit von VW angeschrieben, damit sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen und ein Software-Update der Motorsteuergeräts aufspielen lassen. Grund für den Rückruf, der unter der Aktionsnummer 23M4 durchgeführt wird, ist nach Angaben von VW, dass die Stickoxid-Emissionen bei den betroffenen T5 verbessert werden sollen, insbesondere bei niedrigere Außentemperarturen.

Im Abgasskandal haben sich die Chancen auf Schadenersatz beim VW T6 durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 erheblich erhöht. Rechtsanwalt Gisevius hat für Käufer eines VW T6 bereits Schadenersatzansprüche an verschiedenen Landgerichten und Oberlandesgerichten erstritten.

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