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OLG Köln sieht im Abgasskandal Schadensersatzansprüche der Verbraucher

Das OLG Köln hatte schon mit Beschluss vom 3. Januar 2019 entschieden, dass es VW im Abgasskandal für schadensersatzpflichtig hält (Az.: 18 U 70/18). Diese Rechtsauffassung bestätigte das OLG Köln nun mit Hinweisbeschluss vom 1. März (Az.: 16 U 146/18).

In dem Hinweisbeschluss machte das OLG Köln erneut deutlich, dass es in der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Käufer sieht. VW habe damit gerechnet, dass es durch die Verwendung der unzulässigen Software zu Problemen mit der Typengenehmigung und Zulassung kommen könnte und sie darum vor den Behörden ebenso verschwiegen wie vor den Verbrauchern, die ein solches Fahrzeug ansonsten wahrscheinlich nicht gekauft hätten. Dabei müsse sich die Konzernführung das Verhalten seiner Mitarbeiter zurechnen lassen.

„Urteile durch Oberlandesgerichte sind im Abgasskandal zwar nach wie vor selten, weil viele Verhandlungen noch kurzfristig abgesagt werden und die Parteien sich außergerichtlich einigen. Allerdings gehen die Obergerichte vermehrt dazu über, ihre Rechtsauffassung deutlich zu machen. Dadurch wird die Position der Verbraucher gestärkt. Nicht nur das OLG Köln machte nun klar, dass es VW aufgrund der Abgasmanipulationen für schadensersatzpflichtig hält, auch das OLG Karlsruhe äußerte sich Anfang März ähnlich“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Das OLG Karlsruhe hatte in seinem Hinweisbeschluss klargestellt, dass es im Abgasskandal Schadensersatzansprüche aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung für berechtigt hält (Az.: 13 U 142/18).

Zudem veröffentlichte auch der BGH einen Hinweisbeschluss und verdeutlichte, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen. In diesem Fall richtete sich die Klage nicht direkt gegen den Hersteller, sondern gegen einen Käufer.

„In den vergangenen Wochen haben Schadensersatzklagen der durch den Abgasskandal geschädigten Kunden noch einmal enormen Rückenwind bekommen. Dabei können Ansprüche sowohl gegen den Hersteller als auch gegen den Händler geltend gemacht werden. Forderungen gegen den Händler müssen allerdings innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist bei Neuwagen und einjährigen Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwagen geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).