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OLG Köln sieht im Mercedes Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz

Der Daimler AG droht im Mercedes-Abgasskandal eine weitere Verurteilung durch ein Oberlandesgericht. Das OLG Köln hat mit einer Verfügung vom 22.02.2021 deutlich gemacht, dass es einen Schadenersatzanspruch sieht (Az.: I-14 U 56/20).

Der Kläger habe hinreichend substantiiert zum Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form einer AdBlue-Dosierstrategie vorgetragen. Die Daimler AG ist ihrer sekundären Darlegungslast bisher nicht nachgekommen und hat den Vorwurf bislang nicht widerlegt.

In dem Verfahren geht es um einen Mercedes ML 350 BlueTec 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM 642 und der Abgasnorm Euro 6. Für das Modell liegt ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vor.

Der Kläger machte daher Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem Motor kämen mehrere Funktionen zum Einsatz mit denen die Abgaswerte manipuliert würden, u.a. eine AdBlue-Dosierstrategie. Dabei werde nur im Prüfmodus (NEFZ) eine ausreichende Menge des Harnstoffs eingespritzt, um den Stickoxid-Ausstoß innerhalb der zulässigen Grenzwerte zu halten. Im realen Straßenverkehr werde die AdBlue-Zufuhr reduziert, so dass der Stickoxid-Ausstoß wieder steigt, so der Kläger.

Das OLG Köln vertritt die Ansicht, dass der Kläger seiner Darlegungslast zum Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausreichend nachgekommen ist. Daimler hingegen habe bisher noch nicht in nachvollziehbarer Weise dargelegt, dass trotz des Rückrufbescheids des KBA keine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Fahrzeug verbaut sein soll. Dazu hätte es der Vorlage der zumindest im Textteil ungeschwärzten Bescheide des KBA bedurft. Ein pauschales Bestreiten sei zu wenig, so das OLG.

„Legt Daimler nicht noch aussagekräftige Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass keine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, droht Daimler im Abgasskandal eine weitere Niederlage vor einem Oberlandesgericht", sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius., BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Es wäre nicht die erste Pleite für Daimler vor einem OLG. Das OLG Naumburg (Az.: 8 U 8/20) und das OLG Köln (Az.: 7 U 35/20) haben Daimler im Dieselskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits zu Schadenersatz verurteilt.

Der Druck auf Daimler im Abgasskandal wächst weiter und die Chancen auf Schadenersatz steigen. Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

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VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.