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OLG Köln spricht Schadenersatz im Wohnmobil Abgasskandal zu

Mit den warmen Sonnenstrahlen werden auch die Wohnmobile wieder aus ihren Winterquartieren geholt. Passend dazu gibt es gute Neuigkeiten für Wohnmobil-Besitzer, die Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Denn das OLG Köln hat mit Urteil vom 17. März 2025 dem Besitzer eines Wohnmobils, das auf einem Fiat Ducato basiert, Schadenersatz zugesprochen (Az.: 30 U 16/22).

Der Kläger hatte ein Wohnmobil des Typs Bürstner Nexxo 729 gekauft. Das Modell baut auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Multijet-Motor auf. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, da in dem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Dadurch werde die Abgasreinigung nach rund 20 Minuten reduziert. Somit sei sie gerade lange genug für den Abgastest im Prüfverfahren aktiv. Bei diesem Timer handele es sich daher um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Das OLG Köln folgte der Argumentation des Klägers. Fiat habe durch den Einsatz der zeitgesteuerten Abschalteinrichtung die Einhaltung der Grenzwerte beim Abgasausstoß nur vorgetäuscht. Der Kläger sei dadurch gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger somit die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Abgasmessungen bei verschiedenen Modellen des Fiat Ducato haben schon mehrfach gezeigt, dass die zulässigen Grenzwerte beim Emissionsausstoß überschritten wurden. „Einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts gibt es deshalb zwar nicht. Besitzer eines Wohnmobils auf Basis eines Fiat Ducato haben aber dennoch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Neben dem Urteil des OLG Köln belegen das eine Reihe weiterer Gerichtsentscheidungen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal sind sogar weiter gestiegen, nachdem der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass dem Autohersteller kein Vorsatz nachgewiesen werden muss, sondern er sich schon bei Fahrlässigkeit schadenersatzpflichtig gemacht hat. „Bei Fahrlässigkeit hat der Käufer zwar keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, dafür kann er aber den Ersatz des sog. Differenzschadens verlangen, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt. Das Fahrzeug muss dann nicht zurückgeben werden. Das kann gerade bei Wohnmobilen eine interessante Option sein“, so Rechtsanwalt Seifert. 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.