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OLG Naumburg verurteilt Daimler erneut im Mercedes Abgasskandal

Das OLG Naumburg hat im Mercedes-Abgasskandal erneut verbraucherfreundlich entschieden. Mit Urteil vom 15. Oktober 2021 sprach es dem Käufer eines Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu (Az.: 8 U 24/21).

Das OLG Naumburg hatte Daimler bereits am 18. September 2020 zu Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verurteilt (Az.: 8 U 8/20).

Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung sorgt dafür, dass im Prüfmodus der Kühlmittelkreislauf kühler gehalten und die Erwärmung des Motoröls verzögert wird. Das führt zu einer Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr ist die Funktion jedoch kaum aktiv, d.h. die Temperatur steigt und der Ausstoß der Stickoxid-Emissionen erhöht sich.

Das OLG Naumburg hat seine Rechtsauffassung, dass es sich bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, bestätigt. Das OLG führte dazu aus, dass die Funktion darauf ausgelegt sei, nur im Prüfbetrieb eine nennenswerte Reduzierung der Stickoxid-Emissionen zu erreichen, nicht aber im Straßenverkehr. Daher falle sie von vornherein nicht unter die zulässigen Ausnahmen. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung sei selbst dann unzulässig, wenn das Fahrzeug auch ohne diese Funktion die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß einhalten würde, machte das OLG Naumburg deutlich.

Der Kläger sei durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz, so das OLG. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Die Revision zum BGH hat das OLG Naumburg nicht zugelassen.

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandal setzt sich fort. Neben zahlreichen Landgerichten und dem OLG Naumburg hat auch das OLG Köln Daimler bereits zu Schadenersatz verurteilt.

„Die Chancen Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen, stehen gut. Allerdings muss die Verjährung der Ansprüche im Blick behalten werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Haben Mercedes-Halter im Laufe des Jahres 2018 den Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung erhalten, droht die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche Ende 2021.

Die Verjährung kann auch durch Teilnahme an der Musterfeststellungsklage gegen Daimler gehemmt werden. Die Klage umfasst allerdings nur bestimmte Modelle der GLC- und GLK-Baureihen. Wir beraten Sie gerne, ob die Teilnahme an der Musterklage für Sie in Frage kommt. Dazu mehr Infors unter: https://www.bruellmann.de/musterfeststellungsklage-mercedes

Bei anderen von unzulässigen Abschalteinrichtungen betroffenen Mercedes-Fahrzeugen empfiehlt sich die Einzelklage. Auch hier bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Möglichkeiten an.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.

Das Landgericht Bremen hat dem Käufer eines Audi A4 mit Urteil vom 17. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 S 25/25) . Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises hat.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.