Rückrufservice

OLG Naumburg verurteilt Daimler erneut im Mercedes Abgasskandal

Das OLG Naumburg hat im Mercedes-Abgasskandal erneut verbraucherfreundlich entschieden. Mit Urteil vom 15. Oktober 2021 sprach es dem Käufer eines Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu (Az.: 8 U 24/21).

Das OLG Naumburg hatte Daimler bereits am 18. September 2020 zu Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verurteilt (Az.: 8 U 8/20).

Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung sorgt dafür, dass im Prüfmodus der Kühlmittelkreislauf kühler gehalten und die Erwärmung des Motoröls verzögert wird. Das führt zu einer Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr ist die Funktion jedoch kaum aktiv, d.h. die Temperatur steigt und der Ausstoß der Stickoxid-Emissionen erhöht sich.

Das OLG Naumburg hat seine Rechtsauffassung, dass es sich bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, bestätigt. Das OLG führte dazu aus, dass die Funktion darauf ausgelegt sei, nur im Prüfbetrieb eine nennenswerte Reduzierung der Stickoxid-Emissionen zu erreichen, nicht aber im Straßenverkehr. Daher falle sie von vornherein nicht unter die zulässigen Ausnahmen. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung sei selbst dann unzulässig, wenn das Fahrzeug auch ohne diese Funktion die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß einhalten würde, machte das OLG Naumburg deutlich.

Der Kläger sei durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz, so das OLG. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Die Revision zum BGH hat das OLG Naumburg nicht zugelassen.

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandal setzt sich fort. Neben zahlreichen Landgerichten und dem OLG Naumburg hat auch das OLG Köln Daimler bereits zu Schadenersatz verurteilt.

„Die Chancen Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen, stehen gut. Allerdings muss die Verjährung der Ansprüche im Blick behalten werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Haben Mercedes-Halter im Laufe des Jahres 2018 den Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung erhalten, droht die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche Ende 2021.

Die Verjährung kann auch durch Teilnahme an der Musterfeststellungsklage gegen Daimler gehemmt werden. Die Klage umfasst allerdings nur bestimmte Modelle der GLC- und GLK-Baureihen. Wir beraten Sie gerne, ob die Teilnahme an der Musterklage für Sie in Frage kommt. Dazu mehr Infors unter: https://www.bruellmann.de/musterfeststellungsklage-mercedes

Bei anderen von unzulässigen Abschalteinrichtungen betroffenen Mercedes-Fahrzeugen empfiehlt sich die Einzelklage. Auch hier bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Möglichkeiten an.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Landgericht Köln hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 13. März 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 6 S 166/22). In dem Golf 1,6 TDI kämen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Brandenburg hat dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 U 106/23). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Halter eines VW T5 werden derzeit von VW angeschrieben, damit sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen und ein Software-Update der Motorsteuergeräts aufspielen lassen. Grund für den Rückruf, der unter der Aktionsnummer 23M4 durchgeführt wird, ist nach Angaben von VW, dass die Stickoxid-Emissionen bei den betroffenen T5 verbessert werden sollen, insbesondere bei niedrigere Außentemperarturen.

Im Abgasskandal haben sich die Chancen auf Schadenersatz beim VW T6 durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 erheblich erhöht. Rechtsanwalt Gisevius hat für Käufer eines VW T6 bereits Schadenersatzansprüche an verschiedenen Landgerichten und Oberlandesgerichten erstritten.

Mit den warmen Sonnenstrahlen werden auch die Wohnmobile wieder aus ihren Winterquartieren geholt. Passend dazu gibt es gute Neuigkeiten für Wohnmobil-Besitzer, die Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Denn das OLG Köln hat mit Urteil vom 17. März 2025 dem Besitzer eines Wohnmobils, das auf einem Fiat Ducato basiert, Schadenersatz zugesprochen (Az.: 30 U 16/22).

Die Aussichten auf Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind beim VW T5 enorm gestiegen. Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius hat an einer Reihe von Gerichten Schadenersatzansprüche für T5-Käufer durchgesetzt.