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OLG Nürnberg: Schadenersatz für VW T6 mit unzulässiger Abschalteinrichtung

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

„Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit fehlerhaft bescheinigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dadurch wurde unser Mandant geschädigt, so dass er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Anspruch auf Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat. 

Das OLG Nürnberg folgte mit seinem Urteil der Rechtsprechung des BGH vom Juni 2023, nach der Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Der Käufer hat bei Fahrlässigkeit zwar nicht den Anspruch auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags, er hat aber Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Das OLG Nürnberg bezifferte den Differenzschaden hier mit 10 Prozent des Kaufpreises, sprich mit 4.700 Euro. „Seinen VW T6 kann unser Mandant behalten und eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird von dem Schadenersatzanspruch nicht abgezogen“, so Rechtsanwalt Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Das Thermofenster in dem VW T6 stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, stellte das OLG Nürnberg fest. Nach Abgaben von VW führe das Thermofenster dazu, dass die Abgasrückführung bei Temperaturen unter 12 Grad reduziert werde. Damit werde die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems bei Bedingungen, die im normalen Fahrbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, reduziert, so dass die Stickoxid-Emissionen steigen. Somit handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

VW habe dennoch eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und den Käufer dadurch geschädigt. Denn es könne davon ausgegangen werden, dass er den Transporter nicht zu diesen Konditionen gekauft hätte, wenn er Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung gehabt hätte. Ein Käufer vertraue regelmäßig darauf, dass die Zulassungsvoraussetzungen für das Fahrzeug vorliegen und keine einschränkenden Maßnahmen aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung drohen, führte das OLG Nürnberg weiter aus. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

„Andere Gerichte, z.B. das OLG München, haben ähnlich entschieden und den Käufern eines VW T6 Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zugesprochen. Das zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat dem Käufer eines Mercedes E 350 CDI mit Urteil vom 14. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 U 128/23). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das Landgericht Köln hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 13. März 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 6 S 166/22). In dem Golf 1,6 TDI kämen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Brandenburg hat dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 U 106/23). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Halter eines VW T5 werden derzeit von VW angeschrieben, damit sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen und ein Software-Update der Motorsteuergeräts aufspielen lassen. Grund für den Rückruf, der unter der Aktionsnummer 23M4 durchgeführt wird, ist nach Angaben von VW, dass die Stickoxid-Emissionen bei den betroffenen T5 verbessert werden sollen, insbesondere bei niedrigere Außentemperarturen.

Im Abgasskandal haben sich die Chancen auf Schadenersatz beim VW T6 durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 erheblich erhöht. Rechtsanwalt Gisevius hat für Käufer eines VW T6 bereits Schadenersatzansprüche an verschiedenen Landgerichten und Oberlandesgerichten erstritten.

Mit den warmen Sonnenstrahlen werden auch die Wohnmobile wieder aus ihren Winterquartieren geholt. Passend dazu gibt es gute Neuigkeiten für Wohnmobil-Besitzer, die Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Denn das OLG Köln hat mit Urteil vom 17. März 2025 dem Besitzer eines Wohnmobils, das auf einem Fiat Ducato basiert, Schadenersatz zugesprochen (Az.: 30 U 16/22).