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OLG Rostock zu Motorschaden bei VW T5 - Konstruktionsfehler kann Ursache sein

Der Öltod ist ein Bekannter, der regelmäßig beim VW T5 mitfährt und zu einem kapitalen Motorschaden führen kann. Das OLG Rostock hat in einer Verfügung vom 29. Februar 2024 bestätigt, dass ein Konstruktionsfehler für den Mangel verantwortlich sein könnte (Az.: 8 U 300/22). „Damit stünde VW auch in der Haftung“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Öltod betrifft den VW T5 der Baujahre 2009 bis 2015 mit 179 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA. Dahinter steckt ein Problem mit dem AGR-Kühler. Bei hohen Abgastemperaturen kann es zu Zersetzungen an den Kühlrippen kommen und Splitter in den Motorraum gelangen. Dort können sie für Schäden an Kolben und Zylinder sorgen. Am Ende steht der Motorschaden. „Ursächlich für die Problematik ist meines Erachtens ein Konstruktionsfehler“, so Rechtsanwalt Gisevius. Diese Ansicht teilt auch ein Gutachter in einem Verfahren vor dem Landgericht Ellwangen. Laut dem Sachverständigen seien ausschließlich Materialschwächen und damit ein Konstruktionsfehler für den Schaden beim VW T5 verantwortlich.

Auch das OLG Rostock hält eine Haftung von VW für denkbar. Es hält es für möglich, dass eine Riefenbildung im Bereich der Zylinder die Ursache für einen erhöhten Ölverbrauch sein könnte, der ein denkbares Symptom für die Verunreinigung im Zylinderinnenraum im Bereich des AGR-Kühlers darstellen könnte. Dies könne die Voraussetzungen für den sog. Weiterfresserschaden erfüllen. In der Rechtsprechung werde die Haftung des Herstellers dafür bejaht, so das OLG Rostock. Um dies festzustellen, müsse in die Beweisaufnahme eingetreten und ggf. ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.

„Die Einschätzung des OLG Rostock zeigt, dass sich VW nicht einfach aus der Verantwortung stehlen kann. Halter eines VW T5 sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten gegen VW nutzen, um nicht allein auf den Kosten sitzenzubleiben“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Unter dem Code 23M4 gibt es inzwischen einen Rückruf für Modelle des VW T5 wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung. Der BGH hat im Juni 2023 entschieden, dass im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Rechtsanwalt Gisevius: „Dadurch sind auch für die betroffenen T5-Fahrer die Chancen auf Schadenersatz gestiegen.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.oeltod-anwalt.de/ oder https://motorschaden.de/

Automotive, T5 Öltod

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Aktuelles

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Der sogenannte „Öltod“ beim VW T5 ist für betroffene Fahrzeughalter ein besonders ärgerliches und kostspieliges Problem. Betroffen sind insbesondere T5 aus den Baujahren 2009 bis 2015  mit dem 2.0 BiTDI-Motor und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Das Schadensbild beginnt häufig mit einem auffällig steigenden Motorölverbrauch und kann schließlich in einem kapitalen Motorschaden enden.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.