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OLG Schleswig - Audi muss im Abgasskandal Schadenersatz für Porsche Cayenne leisten

Audi hat innerhalb des VW-Konzerns die größeren Dieselmotoren mit 3 bzw. 4,2 Litern Hubraum produziert und steht dementsprechend für die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit diesen Motoren in der Haftung. Das gilt nicht nur für betroffene Audi-Modelle, sondern z.B. auch für den Porsche Cayenne, wie auch ein Urteil des OLG Schleswig vom 15. Februar 2022 zeigt. Das OLG verurteilte Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz bei einem Porsche Cayenne mit 4,2-Liter-Dieselmotor (Az.: 7 U 41/21).

Der Kläger hatte den Porsche Cayenne S Diesel 4,2 Liter mit der Abgasnorm Euro 6 im Juni 2016 als Neufahrzeug erworben. 2020 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für das Modell einen verpflichtenden Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Das KBA hatte u.a. bemängelt, dass nur im Prüfmodus eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue eingespritzt wird, um die Grenzwerte für den Emissionsausstoß einzuhalten. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr werde die AdBlue-Zufuhr allerdings reduziert, was zu einem Anstieg der Emissionen führe. Das folgende Software-Update ließ der Kläger zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend. Mit Erfolg.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung, dass Audi als Herstellerin des Motors mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss. Der Kläger könne gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Wie das OLG Schleswig haben bereits zahlreiche Gerichte entschieden, dass Audi sich im Abgasskandal bei den größeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Allerdings muss die Verjährung der Schadenersatzansprüche im Auge behalten werden. Viele Audi- und Porschefahrer haben den Rückruf für ihr Fahrzeug im Laufe des Jahres 2019 erhalten. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist können ihre Schadenersatzansprüche daher Ende 2022 verjähren.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.