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OLG Schleswig - Audi muss im Abgasskandal Schadenersatz für Porsche Cayenne leisten

Audi hat innerhalb des VW-Konzerns die größeren Dieselmotoren mit 3 bzw. 4,2 Litern Hubraum produziert und steht dementsprechend für die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit diesen Motoren in der Haftung. Das gilt nicht nur für betroffene Audi-Modelle, sondern z.B. auch für den Porsche Cayenne, wie auch ein Urteil des OLG Schleswig vom 15. Februar 2022 zeigt. Das OLG verurteilte Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz bei einem Porsche Cayenne mit 4,2-Liter-Dieselmotor (Az.: 7 U 41/21).

Der Kläger hatte den Porsche Cayenne S Diesel 4,2 Liter mit der Abgasnorm Euro 6 im Juni 2016 als Neufahrzeug erworben. 2020 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für das Modell einen verpflichtenden Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Das KBA hatte u.a. bemängelt, dass nur im Prüfmodus eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue eingespritzt wird, um die Grenzwerte für den Emissionsausstoß einzuhalten. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr werde die AdBlue-Zufuhr allerdings reduziert, was zu einem Anstieg der Emissionen führe. Das folgende Software-Update ließ der Kläger zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend. Mit Erfolg.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung, dass Audi als Herstellerin des Motors mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss. Der Kläger könne gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Wie das OLG Schleswig haben bereits zahlreiche Gerichte entschieden, dass Audi sich im Abgasskandal bei den größeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Allerdings muss die Verjährung der Schadenersatzansprüche im Auge behalten werden. Viele Audi- und Porschefahrer haben den Rückruf für ihr Fahrzeug im Laufe des Jahres 2019 erhalten. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist können ihre Schadenersatzansprüche daher Ende 2022 verjähren.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.