Schadenersatzansprüche im VW Abgasskandal bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 können nach wie vor durchgesetzt werden. Nachdem der BGH mit Urteilen vom 21. Februar 2022 entschieden hat, dass im Dieselskandal Anspruch auf den sog. Restschadenersatz gemäß § 852 BGB besteht (Az.: VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21), ist das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht dieser Rechtsprechung mit Urteil vom 15. März 2022 gefolgt und hat dem Käufer eines VW Caddy Schadenersatz zugesprochen (Az.: 7 U 170/21).
Vorteil beim Restschadenersatz ist, dass dieser Anspruch erst auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Kauf des Autos verjährt. „Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug als Neuwagen gekauft wurde. Wer im April 2012 oder später ein Dieselfahrzeug der Marken VW, Audi, Seat oder Skoda mit dem Motor EA 189 gekauft und bislang noch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht hat, kann dies jetzt noch nachholen. Dass sich VW durch die Abgasmanipulationen schadenersatzpflichtig gemacht hat, hat der BGH bereits im Mai 2020 entschieden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
In dem Verfahren vor dem OLG Schleswig hatte der Kläger 2014 einen VW Caddy 1,6 TDI gekauft. In dem Wagen ist der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, der von den Abgasmanipulationen betroffen ist, wie sich im September 2015 zeigte, als der Dieselskandal aufflog. Der Kläger ließ das folgende Software-Update installieren. Erst im November 2020 machte er Anspruch auf Schadenersatz geltend.
Das Schleswig-Holsteinische OLG hat entschieden, dass der Kläger Anspruch auf Schadenersatz habe. Der deliktische Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB sei zwar aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist bereits verjährt. Es bestehe aber immer noch der Anspruch auf den sog. Restschadenersatz nach § 852 BGB. „Danach kann der Käufer gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Die Rechtsprechung zeigt, dass im VW Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 in vielen Fällen immer noch Schadenersatz durchgesetzt werden kann - sofern das Fahrzeug als Neuwagen gekauft wurde und der Kauf noch keine zehn Jahre zurückliegt.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de