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OLG Stuttgart – Skoda-Käufer hat im Abgasskandal Anspruch auf Neufahrzeug

Das OLG Stuttgart hat die Rechte der geschädigten Käufer im Abgasskandal gestärkt. Mit Urteil vom 29. Juli 2019 entschied das OLG, dass ein Kunde Anspruch auf die Nachlieferung eines nagelneuen Skoda Octavia aus der aktuellen Serienproduktion hat (Az.: 5 U 45/18). Im Gegenzug muss er seinen gebrauchten Skoda Octavia an den Händler zurückgeben. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer müsse er aber nicht zahlen, entschied das OLG Stuttgart.

Schon als der Kläger seinen Skoda Octavia Combi 2.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 5 kaufte, handelte es sich um ein Auslaufmodell. Inzwischen wird nur noch das leistungsstärkere Nachfolgemodell mit der Schadstoffklasse Euro 6 produziert.

Das stehe dem Anspruch des Käufers auf Nachlieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs aber nicht im Wege, so das OLG Stuttgart. Der Skoda des Klägers war vom Dieselskandal betroffen. Durch die Abgasmanipulationen weise das Fahrzeug einen Sachmangel auf. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz, der auch in der Lieferung eines mangelfreien Neuwagens aus der aktuellen Produktion liegen könne. Habe inzwischen ein Modellwechsel stattgefunden, stehe dies der Nachlieferung nicht im Wege, wenn die Änderungen nur geringfügig sind. Dies sei hier der Fall, so das OLG Stuttgart. Der leistungsstärkere Motor und die Abgasnorm Euro 6 seien keine so gravierenden Änderungen, dass dadurch eine Nachlieferung unmöglich sei.

Das OLG Stuttgart orientierte sich an der Auffassung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 (Az.: VIII ZR 225/17) klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen und die Käufer Anspruch auf Ersatz haben. „Dieser Beschluss des BGH schlägt sich mehr und mehr in der Rechtsprechung nieder. Vor dem OLG Stuttgart haben beispielsweise auch schon das OLG Karlsruhe oder das OLG Hamburg den Kunden Anspruch auf Lieferung eines neuen Fahrzeugs ohne Mängel zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Grundsätzlich hat sich die Rechtsprechung im Abgasskandal verbraucherfreundlich entwickelt. So haben die Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe und Koblenz inzwischen entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und schadensersatzpflichtig ist. „Die Chancen auf Schadensersatz stehen daher sehr gut. Schadensersatzansprüche gegen VW können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.



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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.