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OLG Stuttgart – Skoda-Käufer hat im Abgasskandal Anspruch auf Neufahrzeug

Das OLG Stuttgart hat die Rechte der geschädigten Käufer im Abgasskandal gestärkt. Mit Urteil vom 29. Juli 2019 entschied das OLG, dass ein Kunde Anspruch auf die Nachlieferung eines nagelneuen Skoda Octavia aus der aktuellen Serienproduktion hat (Az.: 5 U 45/18). Im Gegenzug muss er seinen gebrauchten Skoda Octavia an den Händler zurückgeben. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer müsse er aber nicht zahlen, entschied das OLG Stuttgart.

Schon als der Kläger seinen Skoda Octavia Combi 2.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 5 kaufte, handelte es sich um ein Auslaufmodell. Inzwischen wird nur noch das leistungsstärkere Nachfolgemodell mit der Schadstoffklasse Euro 6 produziert.

Das stehe dem Anspruch des Käufers auf Nachlieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs aber nicht im Wege, so das OLG Stuttgart. Der Skoda des Klägers war vom Dieselskandal betroffen. Durch die Abgasmanipulationen weise das Fahrzeug einen Sachmangel auf. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz, der auch in der Lieferung eines mangelfreien Neuwagens aus der aktuellen Produktion liegen könne. Habe inzwischen ein Modellwechsel stattgefunden, stehe dies der Nachlieferung nicht im Wege, wenn die Änderungen nur geringfügig sind. Dies sei hier der Fall, so das OLG Stuttgart. Der leistungsstärkere Motor und die Abgasnorm Euro 6 seien keine so gravierenden Änderungen, dass dadurch eine Nachlieferung unmöglich sei.

Das OLG Stuttgart orientierte sich an der Auffassung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 (Az.: VIII ZR 225/17) klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen und die Käufer Anspruch auf Ersatz haben. „Dieser Beschluss des BGH schlägt sich mehr und mehr in der Rechtsprechung nieder. Vor dem OLG Stuttgart haben beispielsweise auch schon das OLG Karlsruhe oder das OLG Hamburg den Kunden Anspruch auf Lieferung eines neuen Fahrzeugs ohne Mängel zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Grundsätzlich hat sich die Rechtsprechung im Abgasskandal verbraucherfreundlich entwickelt. So haben die Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe und Koblenz inzwischen entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und schadensersatzpflichtig ist. „Die Chancen auf Schadensersatz stehen daher sehr gut. Schadensersatzansprüche gegen VW können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.



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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.