Enttäuschte Tesla-Kunden haben ggf. die Möglichkeit, den Kauf zu widerrufen und rückgängig zu machen. Das zeigt ein Urteil des OLG Stuttgart vom 8. April 2025 (Az. 6 U 126/24). Das Oberlandesgericht entschied, dass der Käufer den online geschlossenen Kaufvertrag auch ein Jahr nach Lieferung des Fahrzeugs noch widerrufen konnte, weil Tesla eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet habe.
„Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung hat die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen, so dass der Widerruf auch nach einem Jahr noch möglich war“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kunde die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen.
Der Verbraucher hatte einen Tesla Model 3 zum Preis von 64.970 Euro im Juni 2022 im Online-Shop des Herstellers bestellt, im Dezember 2022 wurde das Fahrzeug ausgeliefert. Der gesamte Kauf wurde online abgewickelt, es handelte sich um ein reines Fernabsatzgeschäft. Die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen beträgt in der Regel 14 Tage und beginnt mit dem Tag der Auslieferung der Ware, in diesem Fall am 23. Dezember 2022. Den Widerruf erklärte der Käufer über ein Jahr später am 29. Dezember 2023.
Das OLG Stuttgart entschied, dass der Widerruf dennoch wirksam erfolgt sei. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Sie enthielt lediglich abstrakte Formulierungen wie : „Wenn Sie ein Verbraucher sind und diesen Vertrag ausschließlich unter der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (wie z.B. über das Internet, per Telefon, E-Mail o.ä.) geschlossen haben, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag nach den nachstehenden Regelungen zu widerrufen.“ Es fehle aber an eine klaren Aussage, ob dem konkreten Käufer tatsächlich ein solches Widerrufsrecht zustand, so das Gericht. Darüber hinaus fehle ein Hinweis auf die konkret zu erwartenden Rücksendekosten für das Fahrzeug.
Diese Mängel führten dazu, dass die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nie zu laufen begann. Der Verbraucher war somit auch nach Ablauf von mehr als einem Jahr noch zum Widerruf berechtigt. Rechtsanwalt Gisevius: „Durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage.“
Aufgrund des wirksamen Widerrufs kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Dem Händler stehe auch kein Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs zu, machte das OLG Stuttgart deutlich. Lediglich für die Nutzung des Fahrzeugs, nachdem der Käufer den Widerruf bereits erklärt hatte, könne dem Käufer ein geringer Schadenersatzanspruch zustehen.
Das OLG Stuttgart hat die Revision gegen das Urteil zugelassen.
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„Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung verlängert sich die Widerrufsfrist um ein Jahr. Dadurch kann der Widerruf eine interessante Option sein, um den Kaufvertrag rückabzuwickeln“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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