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Online-Banking - Betrug durch Phishing - Bank muss Schadenersatz leisten

16.02.2023

Der Schock ist für die Bankkunden groß, wenn Kriminelle an ihre sensiblen Daten für das Online-Banking gekommen sind und das Konto leer geräumt haben. „Das sog. Phishing ist eine weit verbreitete Betrugsmethode. Bankkunden sind jedoch nicht schutzlos und können Schadenersatzansprüche gegen die Bank haben, wenn diese vom Kunden nicht autorisierte Überweisungen durchführen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 28. Juli 2022 (Az.: 2-05 O 493/19).

In dem Fall hatte die geschädigte Bankkundin das mobile TAN-Verfahren beim Online Banking genutzt. Betrüger hatten sich über das sog. Phishing Zugangsdaten zum Online-Banking der Frau verschafft und dann über eine gefälschte SIM-Karte die SMS der Bank für die Freigabe der Überweisungen abgefangen und so das Konto abgeräumt. Rund 40.000 Euro hatten die Betrüger von dem Konto erbeutet als die Frau den Schaden bemerkte.

Das LG Frankfurt entschied nun, dass die Bank ihrer Kundin den Schaden vollständig ersetzen muss. Dem Einwand der Bank, dass das TAN-Verfahren als sicher gelte und die Kundin eine Mitschuld treffe, folgte das Gericht nicht. Die Frau habe nach Ansicht des Gerichts alle Vorkehrungen getroffen, um ihre sensiblen Bankdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Wie es den Tätern genau gelungen sei, die Daten für das Online-Banking zu erbeuten, sei unwesentlich. Da die Kundin keine Mitschuld treffe, müsse die Bank den Schaden ersetzen, so das LG Frankfurt.

Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Betroffene Bankkunden haben jedoch gute Aussichten Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Gemäß § 675u BGB haftet die Bank für Überweisungen, die vom Kontoinhaber nicht autorisiert wurden und muss den Betrag unverzüglich erstatten. Banken verweigern allerdings zunächst häufig die Erstattung. „Allerdings sind die Banken dann auch in der Beweislast, d.h. sie müssen beweisen, dass dem Kunden zumindest eine Mitschuld trifft“, so Rechtsanwalt Seifert.

Bankkunden sollten natürlich vorsichtig sein, Passwörter schützen oder Antivirenprogramme verwenden. Von einer Mitschuld ist allerdings nur bei grober Fahrlässigkeit auszugehen. „Daher bestehen in der Regel gute Chancen, dass die Bank für den Schaden aufkommen muss“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet geschädigten Bankkunden gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Sprechen Sie uns an!

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