Rückrufservice

Betrug beim Online-Banking durch Phishing & Co. - Geld zurückholen

Online-Banking Betrug durch Phishing & Co

Geld von Banken zurückfordern

Online-Banking ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung steigt auch das Risiko von Online-Banking-Betrug. Kriminelle nutzen immer ausgefeiltere Methoden, um sich Zugriff auf fremde Konten zu verschaffen und hohe Geldbeträge zu stehlen.

Oft bemerken Betroffene den Betrug erst, wenn bereits unautorisierte Überweisungen erfolgt sind. Die gute Nachricht: In vielen Fällen haben die Kontoinhaber einen Anspruch auf Rückerstattung gegen ihre Bankbzw. Sparkasse.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung im Bankrecht und vertritt dabei konsequent die Interessen der Kontoinhaber, die Opfer von Betrügern beim Online-Banking geworden sind. 

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen ihre Bank. Zu unseren Leistungen gehört unter anderem:

  • Prüfung Ihrer Ansprüche gegen die Bank bzw. Sparkasse
  • Kommunikation mit der Bank und Zahlungsdienstleistern
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
  • Vertretung im Strafverfahren gegen die Täter

Unser Ziel ist es, Ihr Geld zurückzuholen. Dabei bieten wir Ihnen eine schnelle und klare Einschätzung ihrer Erfolgsaussichten. Zum Preis von 149,00 EUR inkl. Umsatzsteuer prüfen wir gerne ihren Fall und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen - bitte senden Sie eine E-Mail an info@bruellmann.de

Wer haftet bei Online-Banking-Betrug?

 

Wird Geld ohne Autorisierung des Kontoinhabers überwiesen, haftet grundsätzlich das kontoführende Kreditinstitut. Gemäß § 675 BGB sind Kreditinstitute verpflichtet, unberechtigte Abbuchungen rückgängig zu machen, d.h. sie müssen den Schaden ersetzen. Banken und Sparkassen weisen Forderungen jedoch häufig zunächst zurück. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Ansprüche bestehen. Die Rechtslage ist eindeutig: „Banken sind verpflichtet, nicht autorisierte Zahlungsvorgänge zu erstatten. Eine Haftung des Kunden kommt nur dann in Betracht, wenn ihm ein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Die Anforderungen hierfür sind allerdings hoch – und die Beweislast liegt bei der Bank“, erklärt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

In der Praxis bestehen daher oft gute Erfolgsaussichten, Ansprüche gegenüber dem Kreditinstitut durchzusetzen.

 

Typische Betrugsmethoden beim Online-Banking

 

Die Vorgehensweisen der Täter sind vielfältig und technisch ausgefeilt. Zu den häufigsten Betrugsarten zählen:

Phishing (E-Mail-Betrug)

Beim Phishing erhalten Betroffene täuschend echt gestaltete E-Mails, die angeblich von ihrer Bank stammen. Ziel ist es, sie zur Eingabe sensibler Daten auf gefälschten Internetseiten zu bewegen. Dazu zählen insbesondere Zugangsdaten, PINs oder TANs. Mit diesen Informationen verschaffen sich die Täter Zugriff auf das Online-Banking.

Vishing (Telefonbetrug)

Beim sogenannten Vishing handelt es sich um eine Kombination aus Phishing und Telefonbetrug. Die Täter kontaktieren ihre Opfer telefonisch und geben sich als Bankmitarbeiter aus. Mithilfe manipulierten Telefonnummernanzeigen wirken die Anrufe glaubwürdig. Ziel ist es, zusätzliche Sicherheitsmerkmale wie TANs zu erlangen.

Pharming (manipulierte Webseiten)

Beim Pharming werden Nutzer unbemerkt auf gefälschte Webseiten umgeleitet – selbst dann, wenn sie die korrekte Internetadresse eingeben. Die nachgebildeten Seiten sind oft kaum vom Original zu unterscheiden, sodass sensible Daten unbemerkt abgegriffen werden können.

Quishing (manipulierte QR-Codes)

Unter Quishing wird Phishing mithilfe manipulierter QR-Codes verstanden. Die Opfer werden dabei unter einem Vorwand – häufig per Brief – aufgefordert, einen QR-Code zu scannen. Der führt sie dann wie beim Phishing auf eine gefälschte Webseite, wo sensible Bankdaten eingegeben werden sollen, mit denen sich die Betrüger Zugriff auf das Online-Banking verschaffen wollen.

Kreditkartenmissbrauch

Zu den beliebtesten Betrugsmaschen zählt nach wie vor der Kreditkartenmissbrauch. Auch hier gilt, dass zunächst die Kreditinstitute in der Haftung stehen. Der Karteninhaber haftet in der Regel nur bis zu einem Betrag von 50 Euro oder wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat.

 

Schutz vor Betrügern

 

Einen absoluten Schutz vor den immer raffinierter werdenden Methoden der Cyber-Kriminellen gibt es nicht. Dennoch gibt es einige Maßnahmen, um das Risiko zu reduzieren. Rechtsanwalt Looser: „Auch wenn Phishing-Mails oft täuschend echt aussehen, gibt es Warnzeichen, die beachtet werden sollten. So sollten Links oder Buttons in den Mails nicht angeklickt werden. Dahinter steckt nur ein Betrugsversuch. Banken und Sparkassen arbeiten so nicht.“ Weitere Warnzeichen sind unter anderem:

  • Unpersönliche Anrede
  • Verdächtige Absenderadresse
  • Rechtschreib- oder Grammatikfehler
  • Drohung mit Einschränkungen
  • Zeitdruck

Dazu gibt es weitere Maßnahmen, mit denen sich Bankkunden vor Betrug beim Online-Banking schützen können: 

  • aktuelle Sicherheitssoftware (Antivirus, Firewall) verwenden
  • keine verdächtigen E-Mail-Anhänge oder Links öffnen
  • keine Zugangsdaten auf ihren Geräten speichern
  • sichere, individuelle Passwörter nutzen
  • Zugangsdaten regelmäßig ändern
  • keine Weitergabe von TANs oder PINs am Telefon

 

Ansprüche im Schadensfall

 

Absoluten Schutz gibt es nicht und trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gelingt es den Kriminellen immer wieder, ihre Opfer in die Falle zu locken und erhebliche Transaktionen von dem Konto zu tätigen. Wenn die Kontoinhaber den Betrug bemerken, gilt es die Bank unverzüglich zu informieren und das Konto umgehend sperren zu lassen. Allerdings ist dann regelmäßig schon ein hoher Schaden entstanden. 

Das Geld muss jedoch nicht verloren sein, denn es können Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Bank oder Sparkasse bestehen. Wurden die Transaktionen von dem Kontoinhaber nicht autorisiert, muss gemäß § 675 BGB die Bank für den Schaden aufkommen. Etwas anderes gilt nur, wenn sie ihrem Kunden grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Die Hürden dafür sind allerdings hoch. Selbst wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegen sollte, kann die Bank nach einem Urteil des OLG Dresden vom 5. Juni 2025 (Az. 8 U 1482/24) immer noch eine Teilschuld treffen. „Die Banken müssen für geeignete Sicherheitsmaßnahmen beim Online-Banking sorgen. Dazu gehört bspw. auch eine starke Kundenauthentifizierung“, so Rechtsanwalt Looser. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23).

Es können natürlich nicht nur Schadenersatzansprüche gegen die Bank, sondern auch gegen die Täter bestehen. „In einem Strafverfahren gegen die Täter machen wir auch die Ansprüche der Kontoinhaber mit einer Adhäsionsklage geltend“, sagt Rechtsanwalt Looser. Da die Täter aber nur schwer zu ermitteln sind, ist die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Bank häufig der effektivere Weg.

Wurde das Konto gehackt oder missbräuchlich genutzt, hat der Kontoinhaber verschiedene rechtliche Möglichkeiten:

  • Rückerstattung durch die Bank
  • Ansprüche gegen die Täter (soweit identifizierbar)
  • Ansprüche gegen Zahlungsempfänger oder Mittelsmänner
  • Geltendmachung im Strafverfahren (z.B. im Wege einer Adhäsionsklage)

Wir prüfen, welcher Weg am erfolgversprechendsten ist, und unterstützen Sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Zahlreiche Gerichtsurteile zeigen, dass die Kontoinhaber nicht auf dem Schaden durch Phishing, Vishing, Pharming, Quishing und andere Betrugsmethoden sitzenbleiben müssen.

 

Fazit: Kontoinhaber können ihr Geld zurückholen

 

Opfer von Online-Banking-Betrug haben gute Chancen, ihr Geld zurückzuholen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und lassen Sie ihre Chancen prüfen.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Aktuelle News


Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Kunden der Postbank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem „Phishing-Radar“ mitteilt, werden derzeit betrügerische Mails im Namen der Postbank verschickt, in denen die Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontodaten zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button in der Mail sollte nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.

Nach einer massiven Abwertung im Juni 2024 haben Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI viel Geld verloren. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz zugesprochen. Nun könnte sich für Anleger noch eine weitere Möglichkeit eröffnen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) für zulässig erachtet, wie das Handelsblatt am 28. Mai 2026 online berichtete.

Die TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) muss den Vertrieb und das öffentliche Angebot für ihre Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ sofort einstellen. Das hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein mit Verfügung vom 26. Mai 2026 angeordnet. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.

Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.