Online-Banking Betrug durch Phishing & Co
Online-Banking ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung steigt auch das Risiko von Online-Banking-Betrug. Kriminelle nutzen immer ausgefeiltere Methoden, um sich Zugriff auf fremde Konten zu verschaffen und hohe Geldbeträge zu stehlen.
Oft bemerken Betroffene den Betrug erst, wenn bereits unautorisierte Überweisungen erfolgt sind. Die gute Nachricht: In vielen Fällen haben die Kontoinhaber einen Anspruch auf Rückerstattung gegen ihre Bankbzw. Sparkasse.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung im Bankrecht und vertritt dabei konsequent die Interessen der Kontoinhaber, die Opfer von Betrügern beim Online-Banking geworden sind.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen ihre Bank. Zu unseren Leistungen gehört unter anderem:
- Prüfung Ihrer Ansprüche gegen die Bank bzw. Sparkasse
- Kommunikation mit der Bank und Zahlungsdienstleistern
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Vertretung im Strafverfahren gegen die Täter
Unser Ziel ist es, Ihr Geld zurückzuholen. Dabei bieten wir Ihnen eine schnelle und klare Einschätzung ihrer Erfolgsaussichten. Zum Preis von 149,00 EUR inkl. Umsatzsteuer prüfen wir gerne ihren Fall und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen - bitte senden Sie eine E-Mail an info@bruellmann.de
Wer haftet bei Online-Banking-Betrug?
Wird Geld ohne Autorisierung des Kontoinhabers überwiesen, haftet grundsätzlich das kontoführende Kreditinstitut. Gemäß § 675 BGB sind Kreditinstitute verpflichtet, unberechtigte Abbuchungen rückgängig zu machen, d.h. sie müssen den Schaden ersetzen. Banken und Sparkassen weisen Forderungen jedoch häufig zunächst zurück. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Ansprüche bestehen. Die Rechtslage ist eindeutig: „Banken sind verpflichtet, nicht autorisierte Zahlungsvorgänge zu erstatten. Eine Haftung des Kunden kommt nur dann in Betracht, wenn ihm ein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Die Anforderungen hierfür sind allerdings hoch – und die Beweislast liegt bei der Bank“, erklärt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.
In der Praxis bestehen daher oft gute Erfolgsaussichten, Ansprüche gegenüber dem Kreditinstitut durchzusetzen.
Typische Betrugsmethoden beim Online-Banking
Die Vorgehensweisen der Täter sind vielfältig und technisch ausgefeilt. Zu den häufigsten Betrugsarten zählen:
Phishing (E-Mail-Betrug)
Beim Phishing erhalten Betroffene täuschend echt gestaltete E-Mails, die angeblich von ihrer Bank stammen. Ziel ist es, sie zur Eingabe sensibler Daten auf gefälschten Internetseiten zu bewegen. Dazu zählen insbesondere Zugangsdaten, PINs oder TANs. Mit diesen Informationen verschaffen sich die Täter Zugriff auf das Online-Banking.
Vishing (Telefonbetrug)
Beim sogenannten Vishing handelt es sich um eine Kombination aus Phishing und Telefonbetrug. Die Täter kontaktieren ihre Opfer telefonisch und geben sich als Bankmitarbeiter aus. Mithilfe manipulierten Telefonnummernanzeigen wirken die Anrufe glaubwürdig. Ziel ist es, zusätzliche Sicherheitsmerkmale wie TANs zu erlangen.
Pharming (manipulierte Webseiten)
Beim Pharming werden Nutzer unbemerkt auf gefälschte Webseiten umgeleitet – selbst dann, wenn sie die korrekte Internetadresse eingeben. Die nachgebildeten Seiten sind oft kaum vom Original zu unterscheiden, sodass sensible Daten unbemerkt abgegriffen werden können.
Quishing (manipulierte QR-Codes)
Unter Quishing wird Phishing mithilfe manipulierter QR-Codes verstanden. Die Opfer werden dabei unter einem Vorwand – häufig per Brief – aufgefordert, einen QR-Code zu scannen. Der führt sie dann wie beim Phishing auf eine gefälschte Webseite, wo sensible Bankdaten eingegeben werden sollen, mit denen sich die Betrüger Zugriff auf das Online-Banking verschaffen wollen.
Kreditkartenmissbrauch
Zu den beliebtesten Betrugsmaschen zählt nach wie vor der Kreditkartenmissbrauch. Auch hier gilt, dass zunächst die Kreditinstitute in der Haftung stehen. Der Karteninhaber haftet in der Regel nur bis zu einem Betrag von 50 Euro oder wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat.
Schutz vor Betrügern
Einen absoluten Schutz vor den immer raffinierter werdenden Methoden der Cyber-Kriminellen gibt es nicht. Dennoch gibt es einige Maßnahmen, um das Risiko zu reduzieren. Rechtsanwalt Looser: „Auch wenn Phishing-Mails oft täuschend echt aussehen, gibt es Warnzeichen, die beachtet werden sollten. So sollten Links oder Buttons in den Mails nicht angeklickt werden. Dahinter steckt nur ein Betrugsversuch. Banken und Sparkassen arbeiten so nicht.“ Weitere Warnzeichen sind unter anderem:
- Unpersönliche Anrede
- Verdächtige Absenderadresse
- Rechtschreib- oder Grammatikfehler
- Drohung mit Einschränkungen
- Zeitdruck
Dazu gibt es weitere Maßnahmen, mit denen sich Bankkunden vor Betrug beim Online-Banking schützen können:
- aktuelle Sicherheitssoftware (Antivirus, Firewall) verwenden
- keine verdächtigen E-Mail-Anhänge oder Links öffnen
- keine Zugangsdaten auf ihren Geräten speichern
- sichere, individuelle Passwörter nutzen
- Zugangsdaten regelmäßig ändern
- keine Weitergabe von TANs oder PINs am Telefon
Ansprüche im Schadensfall
Absoluten Schutz gibt es nicht und trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gelingt es den Kriminellen immer wieder, ihre Opfer in die Falle zu locken und erhebliche Transaktionen von dem Konto zu tätigen. Wenn die Kontoinhaber den Betrug bemerken, gilt es die Bank unverzüglich zu informieren und das Konto umgehend sperren zu lassen. Allerdings ist dann regelmäßig schon ein hoher Schaden entstanden.
Das Geld muss jedoch nicht verloren sein, denn es können Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Bank oder Sparkasse bestehen. Wurden die Transaktionen von dem Kontoinhaber nicht autorisiert, muss gemäß § 675 BGB die Bank für den Schaden aufkommen. Etwas anderes gilt nur, wenn sie ihrem Kunden grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Die Hürden dafür sind allerdings hoch. Selbst wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegen sollte, kann die Bank nach einem Urteil des OLG Dresden vom 5. Juni 2025 (Az. 8 U 1482/24) immer noch eine Teilschuld treffen. „Die Banken müssen für geeignete Sicherheitsmaßnahmen beim Online-Banking sorgen. Dazu gehört bspw. auch eine starke Kundenauthentifizierung“, so Rechtsanwalt Looser. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23).
Es können natürlich nicht nur Schadenersatzansprüche gegen die Bank, sondern auch gegen die Täter bestehen. „In einem Strafverfahren gegen die Täter machen wir auch die Ansprüche der Kontoinhaber mit einer Adhäsionsklage geltend“, sagt Rechtsanwalt Looser. Da die Täter aber nur schwer zu ermitteln sind, ist die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Bank häufig der effektivere Weg.
Wurde das Konto gehackt oder missbräuchlich genutzt, hat der Kontoinhaber verschiedene rechtliche Möglichkeiten:
- Rückerstattung durch die Bank
- Ansprüche gegen die Täter (soweit identifizierbar)
- Ansprüche gegen Zahlungsempfänger oder Mittelsmänner
- Geltendmachung im Strafverfahren (z.B. im Wege einer Adhäsionsklage)
Wir prüfen, welcher Weg am erfolgversprechendsten ist, und unterstützen Sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Zahlreiche Gerichtsurteile zeigen, dass die Kontoinhaber nicht auf dem Schaden durch Phishing, Vishing, Pharming, Quishing und andere Betrugsmethoden sitzenbleiben müssen.
Fazit: Kontoinhaber können ihr Geld zurückholen
Opfer von Online-Banking-Betrug haben gute Chancen, ihr Geld zurückzuholen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und lassen Sie ihre Chancen prüfen.

