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Online-Banking Betrug - OLG Frankfurt spricht Schadenersatz wegen Geldwäsche zu

Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das Geld der Opfer muss aber nicht endgültig verloren sein, wie ein Urteil des OLG Frankfurt zeigt (Az. 29 U 100/24). Die Entscheidung macht deutlich, dass Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber des Empfängerkontos haben können, wenn dieser als sogenannter Finanzagent oder Geldwäscher fungiert.

„Bei Phishing und anderen Betrugsmethoden haben die geschädigten Kontoinhaber häufig Ansprüche gegen die Bank, da diese für geeignete Sicherheitsmaßnahmen beim Online-Banking sorgen muss. Das Urteil macht deutlich, dass unter bestimmen Voraussetzungen auch Ansprüche gegen die Inhaber des Empfängerkontos bestehen können. Damit hat das OLG Frankfurt die Position der geschädigten Kontoinhaber erheblich gestärkt“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Täter geben sich als Mitarbeiter der Bank aus

 

Betrugsmaschen beim Online-Banking werden immer raffinierter. Kriminelle geben sich bspw.  am Telefon als Bankmitarbeiter aus, täuschen Sicherheitsprobleme vor und veranlassen ihre Opfer dazu, Überweisungen selbst freizugeben. Auch in dem zugrunde liegenden Fall erhielt die Klägerin einen solchen Anruf. Der Täter gab sich dabei als Mitarbeiter ihrer Bank aus. Unter dem Vorwand bereits eingeleitete betrügerische Überweisungen rückgängig machen zu wollen, veranlasste der Täter die Klägerin dazu, mehrere Transaktionen über ihre PhotoTAN-App zu autorisieren. Eine dieser Überweisungen in Höhe von 9.500 Euro wurde auf das Konto des Beklagten überwiesen.

Der Beklagte behauptete, sein Konto lediglich einem Bekannten zur Verfügung gestellt zu haben, weil dieser angeblich sein Überweisungslimit erreicht habe und wegen Schulden dringend Geld benötigt habe. Das sei ihm zwar suspekt vorgekommen, dennoch habe er den überwiesenen Betrag am Geldautomaten und an Supermarktkassen abgehoben und habe das Geld seinem Freund bzw. dessen Begleiter in bar übergeben.

 

Leichtfertige Geldwäsche

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Die Klägerin verlangte von dem Kontoinhaber Schadenersatz. Die Klage hatte im Berufungsverfahren Erfolg. Das OLG Frankfurt verurteilte den beklagten Kontoinhaber zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 9.500 Euro.

Zur Begründung führte das OLG aus, dass sich der Beklagte der leichtfertigen Geldwäsche schuldig gemacht habe. Er habe sein Konto für die Abwicklung der betrügerischen Transaktionen zur Verfügung gestellt und das Geld unmittelbar nach Eingang in bar an Dritte weitergeleitet. Die zahlreichen Verdachtsmomente hätten sich einem verständigen Kontoinhaber aufdrängen müssen. Er habe sich der aufdrängenden Möglichkeit, dass der Geldbetrag nicht rechtmäßig, sondern durch eine rechtswidrige Tat auf sein Konto gelangt ist, leichtsinnig oder gleichgültig verschlossen. Ohne weitere Nachfrage sei er bereit gewesen, einen erheblichen Geldbetrag, den die ihm unbekannten Klägerin auf sein Konto überwiesen hatte, auf Anweisung einer anderen männlichen Person, die er bis zum besagten Abend nicht kannte, abzuheben und dieser auszuhändigen. 

Obwohl ihm dieses Vorgehen nach eigenen Angaben suspekt vorgekommen ist, habe er die Möglichkeit der Herkunft des Geldes aus einer rechtswidrigen Tat „beiseitegeschoben“, so das Gericht. Der Beklagte habe sich der leichtfertigen Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 1 u. Abs. 6 StGB schuldig gemacht. Der Klägerin sei hingegen kein Mitverschulden anzurechnen, denn sie habe dem Geldwäscher keine Sorgfaltspflichten geschuldet, entschied das OLG Frankfurt.

 

Fazit: Schadenersatzanspruch gegen Inhaber des Empfängerkontos

 

„Das Urteil macht deutlich, dass auch deliktische Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber des Empfängerkontos bestehen können, wenn dieser als Finanzagent oder Geldwäscher gehandelt hat. Das zeigt, dass nach Betrug beim Online-Banking, nicht nur die Bank, sondern auch der Kontoinhaber, über dessen Konto das Geld geschleust wurde, als Anspruchsgegner in Betracht kommt“, so Rechtsanwalt Looser.

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/online-banking-betrug-geld-zurueck-nach-phishing-attacke

 

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