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Online Banking - Sparkasse muss Phishing-Opfer Schadenersatz leisten

Phishing zählt zu den verbreitetsten Betrugsmethoden beim Online-Banking. Opfer sind jedoch nicht schutzlos und können Schadenersatzansprüche gegen die Bank haben. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Köln vom 19. Januar 2023 (Az.: 15 O 267/22). Das Gericht hat eine Sparkasse zu Schadenersatz verurteilt.

Beim Phishing werden die Opfer regelmäßig mit Mails auf täuschend echt wirkende Webseiten gelockt und sollen dann mit weiteren Tricks dazu verleitet werden, sensible Bankdaten anzugeben. Wenn die Kontoinhaber den Betrug bemerken, ist es oft schon zu spät und ihr Konto ist leergeräumt.

So war es auch in dem Verfahren vor dem LG Köln. Hier hatte ein Sparkassenkunde zunächst eine Fake-Mail mit dem Betreff „Finanzportal Sparkasse“ erhalten. Einige Zeit später erhielt er einen Anruf von einem vermeintlichen Sparkassen-Mitarbeiter, der ihn aufforderte, den aktualisierten AGB des Kreditinstituts mittels des sog. Push-TAN-Verfahren zuzustimmen. Dies sei notwendig, damit er seine Girokarte weiter nutzen könne. Der Kunde ahnte nichts Böses und willigte ein. Erst einige Tage später bemerkte er, dass von seinem Konto mehr als 100 von ihm nicht autorisierte Zahlungen vorgenommen worden waren. Der Gesamtschaden belief sich auf fast 43.000 Euro.

Die Sparkasse weigerte sich den Betrag zu ersetzen, da der Kunde fahrlässig gehandelt habe und den Tätern dadurch den Zugang zu seinem Konto ermöglicht habe. Das sah das LG Köln jedoch anders. Die Sparkasse habe nicht ausreichend auf die Betrugsmöglichkeiten hingewiesen und müsse den Betrag vollständig ersetzen, entschied das Gericht.

„Opfer solcher Phishing-Attacken sind nicht schutzlos gestellt. Banken und Sparkassen müssen den Schaden ersetzen, wenn sie Zahlungen durchgeführt haben, die vom Kontoinhaber nicht autorisiert wurden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Häufig verweigern die Banken die Zahlung allerdings und verweisen auf eine Mitschuld der Kontoinhaber. „Kunden haften jedoch nur, wenn sie sich grob fahrlässig verhalten haben. Die Anforderungen des Gesetzgebers an grobe Fahrlässigkeit sind jedoch hoch. Zudem muss die Bank die grobe Fahrlässigkeit nachweisen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.