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Online-Coaching – Oft viel Geld für nichts

Es klang alles so überzeugend. Finanzielle Unabhängigkeit sollten die Teilnehmer sich erarbeiten. Dafür wurden Ihnen oft hohe Renditen bis zu 5% pro Woche in Aussicht gestellt. Oft wurden die Interessenten für ein exklusives Mentoring Programm ausgewählt. Die Kursgebühr war hoch, sehr hoch. Sprach nicht gerade das für die Qualität?

Schon kurz nachdem er die hohe Anzahlung von vielen Tausend Euro geleistet hatte, wurde beispielsweise Jochen. K. (Name geändert) klar, dass er auf eine Masche hereingefallen war. Die Coaches hatten seine Sehnsüchte nach Aufstieg und Absicherung perfide ausgenutzt und ihn durch Manipulation zum Abschluss eines Vertrags mit horrend hohen Gebühren überredet.

Das eigentliche Coaching war die reinste Enttäuschung: Die Trading-Ausbildung im Rahmen des Mentoring Programms erfüllte kaum eines der vollmundigen Versprechen. Von der versprochenen Rendite ganz zu schweigen! Vielmehr wurde aus dem ganzen Kurs ein finanzielles Desaster.

Andere Teilnehmer berichteten ebenfalls davon, hereingefallen zu sein. Die Lehrer und Ausbilder waren oft schlecht vorbereitet, die vermittelte Theorie lieblos zusammenkopiert. Von einer richtigen Schulung konnte keine Rede sein.

Die Verbraucherzentralen warnen ebenfalls vor der neuen Masche mit Online-Coachings. Weil jeder Mensch sich “Coach” nennen darf, gibt es viele unseriöse Akteure in der Branche. Meist nutzen diese verstärkt Testimonials, um Glaubwürdigkeit zu erzeugen. Auch Werbung auf bekannten Online Medien wie z.B. Fokus.de, die wie ein echter Artikel daherkommt, führt so Manche in die Irre statt zum erhofften Erfolg.

Seifert: „Wenn der hohe Preis in keinem angemessenen Verhältnis zur Leistung steht, kann der Vertrag sittenwidrig sein. Die Kursgebühren müssen dann nicht bezahlt werden und können, falls Sie schon bezahlt wurden, zurückverlangt werden. Auch wenn Sie nicht ordnungsgemäß über das Recht zum Widerruf belehrt worden sind, haben Sie gute Chancen die Ansprüche der Online Coaches abzuwehren. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 24. Oktober 2024 entschieden, dass der Vertrag über ein Online-Coaching nichtig ist. Der klagende Teilnehmer hat daher Anspruch auf Rückzahlung seiner bereits geleisteten Gebühren und muss keine weiteren Zahlungen mehr leisten (Az.: 13 U 20/24).

Die Teilnehmerin eines Online-Coachings bekommt ihr Geld zurück. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Dezember 2023 entschieden (Az.: 13 O 2839/23).

Ein Mandant von Brüllmann Rechtsanwälte kann aufatmen: Er erhält 23.800 Euro zurück, die er für ein Online-Coaching gezahlt hatte. Außerdem muss er keine weiteren Zahlungen aus dem Vertrag mehr leisten. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 29. August 2024, Az. 13 U 176/23, (nicht rechtskräftig) so entschieden.

Endlich Sommerferien: Viele Deutsche nutzen die Zeit, um in den Urlaub zu fliegen. Kommt es zu Verspätungen oder Flugannullierungen haben Fluggäste verschiedene Rechte, u.a. auch auf Zahlung einer Entschädigung.

Das Landgericht Landshut hat mit Urteil vom 10. Mai 2024 das Widerrufsrecht von Teilnehmern an Online-Coachings gestärkt (Az.: 54 O 305/24). Das Gericht stellte klar, dass auch Existenzgründer in der Regel als Verbraucher anzusehen sind und daher ein Widerrufsrecht haben.

Mehr als 180.000 Euro hatte ein Spieler bei Sportwetten im Internet verzockt. Nach einem Urteil des OLG Köln vom 17. November 2023 muss die Anbieterin der Sportwetten ihm den Verlust erstatten, da sie im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die erforderliche Genehmigung verfügte, um Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen (Az.: 19 U 123/22).