Erfolg für einen Anleger der Opalenburg-Fonds: Er hatte mehr als 100.000 Euro investiert und bekommt sein Geld nun zurück. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 25. Oktober 2023 entschieden (Az. 29 O 10035/21). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass die Anklageberatung fehlerhaft war und unser Mandant daher Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.
Der Kläger hatte sich im September 2011 an dem Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Opportunity mit 100.000 Euro zzgl. 6.000 Euro Agio beteiligt. Die Beteiligung hatte er ordentlich zum 31.12.2020 gekündigt. „Auf die Auszahlung oder auch nur auf die Berechnung der Auseinandersetzungsguthabens wartete er vergeblich. Wir haben daher Klage eingereicht und das Landgericht München hat ein Machtwort gesprochen. Unser Mandant erhält sein Geld plus Zinsen zurück“, so Rechtsanwalt Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Vermittelt wurde die Beteiligung durch die Medius Exclusive GmbH in München. „Die Anlageberatung war fehlerhaft. Unser Mandant war ausdrücklich an einer sicheren und wertstabilen Geldanlage interessiert. Als solch sichere Kapitalanlage wurde ihm die Beteiligung an dem Opalenburg-Fonds dargestellt. Die Risiken der Geldanlage, insbesondere das Totalverlust-Risiko wurden in der Beratung verschwiegen. Gleiches gilt für das Risiko des Ausbleibens von Ausschüttungen oder eine mögliche Erstattungspflicht der Anleger“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Der Geschäftsführer der Medius Exclusive GmbH war gleichzeitig auch Vorstandsmitglied der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH, die auch Gründungsgesellschafterin und Komplementärin des Fonds ist. Auf diese personelle Verflechtung, die zu Interessenskonflikten führen kann, wurde weder im Beratungsgespräch noch im Emissionsprospekt hingewiesen.
„Aufgrund der fehlerhaften Anlageberatung haben wir verlangt, dass unser Mandant sein Geld zurückerhält“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Die Klage hatte Erfolg: Der Kläger habe Anspruch auf Schadenersatz, da er nicht ordnungsgemäß beraten wurde, entschied das LG München.
Zur Begründung führte es aus, dass die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH als Gründungsgesellschafterin des Fonds verpflichtet gewesen wäre, ein zutreffendes Bild der Geldanlage zu vermitteln. Dazu müsse der Anleger über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, aufgeklärt werden. Das umfasse auch und insbesondere die verständliche und vollständige Aufklärung über die Nachteile und Risiken der Kapitalanlage.
Dieser Aufklärungspflicht sei die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH nicht ordnungsgemäß nachgekommen. So habe sie nicht über die personellen Verflechtungen aufgeklärt. Dabei seien diese Verflechtungen gerade wegen der damit einhergehenden Interessenskonflikte für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung, machte das LG München deutlich. Dabei müsse sich die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH die fehlerhafte Anlageberatung zurechnen lassen.
Der Kläger habe daher gegen die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH Anspruch auf Schadenersatz. Er müsse so gestellt werden, als ob er die Beteiligung nie abgeschlossen hätte, entschied das LG München. „Unser Mandant hat daher Anspruch auf Rückzahlung der 106.000 Euro plus Zinsen“, so Rechtsanwalt Gisevius, der zum wiederholten Mal Ansprüche von Opalenburg-Anlegern durchgesetzt hat.
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