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Opalenburg-Fonds - LG Berlin spricht Anlegerinnen Schadenersatz zu

Zwei Anlegerinnen in Opalenburg-Fonds dürfen sich freuen: Das Landgericht Berlin hat ihnen mit Urteilen vom 11. Mai 2021 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 O 112/21 und 3 O 232/20). Sie kommen ohne finanzielle Verluste aus ihrer Beteiligung wieder heraus.

„Das Landgericht Berlin ist unserer Argumentation gefolgt, dass die Anlegerinnen fehlerhaft beraten wurden. Sie wurden nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Geldanlage sowie über personelle Verflechtungen aufgeklärt. Daher haben sie Anspruch auf Anspruch auf Schadenersatz“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der die Ansprüche durchgesetzt hat.

Die Klägerinnen hatten sich 2011 an dem Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Safeinvest 2. KG und in einem Fall auch am Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Opportunity KG beteiligt. Die Anlageberatung erfolgte mündlich durch die Medius Exclusive GmbH bzw. Dalexis GmbH & Co. KG, die wiederum im Auftrag der beklagten Opalenburg Vermögensverwaltung AG handelten. Diese wiederum ist auch Gründungsgesellschafterin der Fondsgesellschaften.

In den Beratungsgesprächen seien die Fonds als sichere Geldanlagen dargestellt und bestehende Risiken verschwiegen worden, so die Klägerinnen. Ebenso sei nicht erwähnt worden, dass der damalige Vorstand der Opalenburg Vermögensverwaltung AG auch Geschäftsführer der Medius und der geschäftsführenden Komplementärin Dalexis war. Auch in den Verkaufsprospekten sei nicht auf diese personelle Verflechtung hingewiesen worden. Die Anlegerinnen konnten daher nicht erkennen, dass die Beratung nicht neutral erfolgt ist. Die Beratung habe ausschließlich mündlich und nicht anhand der Verkaufsprospekte stattgefunden. Die Prospekte seien erst nach Zeichnung der Anteile zugesandt worden. Beide Klägerinnen machten geltend, dass sie sich an den Fonds nicht beteiligt hätten, wenn ihnen die Risiken bekannt gewesen wären.

Das Landgericht Berlin sprach den Klägerinnen Schadenersatz zu. Der Anspruch bestehe aus Prospekthaftung im weiteren Sinne. Die Opalenburg Vermögensverwaltung AG hafte als Gründungsgesellschafterin für die schuldhafte Verletzung von Aufklärungspflichten, so das LG Berlin. Dies gelte auch, wenn die Beratung in ihrem Auftrag durch Dritte erfolgt sei.

Die Anlagevermittler hätten die Anlegerinnen über alle Umstände, die für einen Beitrittsentschluss von besonderer Bedeutung sind, richtig und vollständig informieren müssen. Dazu gehöre auch die Aufklärung von kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen, führte das Gericht aus. Zudem müsse auch über die bestehenden Risiken der Kapitalanlage wie z.B. das Risiko des Totalverlusts oder einer Nachschusspflicht aufgeklärt werden. Diese Aufklärung sei nicht ordnungsgemäß erfolgt. Die fehlerhafte Aufklärung sei auch ursächlich für die Anlageentscheidung. Die Klägerinnen haben daher Anspruch auf Schadenersatz und seien so zu stellen, als ob sie sich an den Fonds nie beteiligt hätten, entschied das LG Berlin.

Rechtsanwalt Gisevius hat zum wiederholten Mal Schadenersatz für geschädigte Opalenburg-Anleger durchgesetzt. „Die Chancen auf Schadenersatz stehen gut, da die Anleger in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß beraten wurden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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