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Opalenburg Safeinvest 2 - Schadenersatz für Anleger nach Urteil des KG Berlin

Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 1. Juli 2024 einem Anleger des Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Safeinvest 2 KG Schadenersatz zugesprochen (Az.: 2 U 133/22). Aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung erhält der Anleger sein investiertes Geld vollständig zurück und wird von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen freigestellt. Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hat das Urteil erstritten und damit zum wiederholten Mal Schadenersatz für einen Opalenburg-Anleger durchgesetzt.

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte sich im Mai 2010 an dem Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. Safeinvest 2 KG (später umbenannt in Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Safeinvest 2 KG) beteiligt. Vermittelt wurde die Beteiligung durch die Medius Exclusive GmbH, deren damaliger Geschäftsführer zeitgleich auch Alleinvorstand der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH war, der Komplementärin der Fondsgesellschaft.

„Über diese personelle Verstrickung und daraus resultierenden möglichen Interessenskonflikten wurde unser Mandant nicht aufgeklärt. Ebenso wenig wurde er auf die bestehenden Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt. Vielmehr wurde ihm die Beteiligung an dem Opalenburg Safeinvest 2 als sichere Kapitalanlage dargestellt. Wir haben daher Schadenersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Klage hatte Erfolg. Das KG Berlin bestätigte, dass der Kläger Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflichten hat.

Einem Anleger müsse vor seiner Beteiligung ein zutreffendes Bild der Kapitalanlage vermittelt werden. Das bedeute, dass er über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sein können, aufgeklärt werden muss. Dazu gehöre insbesondere die vollständige und verständliche Aufklärung über die Nachteile und Risiken der Kapitalanlage, so das KG Berlin. Dies erfordere auch die Aufklärung über wesentliche personelle Verflechtungen der Fondsgesellschaft und der Vertriebsgesellschaft. Daher müsse auch der Verkaufsprospekt über derartige personelle Verflechtungen aufklären. Der Kläger hätte somit darüber aufgeklärt werden müssen, dass der damalige alleinige Vorstand der beklagten Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH auch gleichzeitig Geschäftsführer der mit dem Vertrieb beauftragten Medius war, machte das KG Berlin deutlich.

Diese Aufklärung sei nicht erfolgt und der Aufklärungsmangel habe sich auch kausal auch die Anlageentschädigung des Klägers ausgewirkt, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz und erhält somit alle bereits erfolgten Ratenzahlungen inkl. einer Einmalzahlung zurück. Zudem wird er von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen aus der Beteiligung freigestellt.

„Das Urteil des KG Berlin zeigt, dass Opalenburg-Anleger gute Aussichten haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Opalenburg-Anlegern eine Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/opalenburg-vermoegensverwaltung-safein…

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