Rückrufservice

Opalenburg Safeinvest 2 - Schadenersatz für Anleger nach Urteil des KG Berlin

Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 1. Juli 2024 einem Anleger des Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Safeinvest 2 KG Schadenersatz zugesprochen (Az.: 2 U 133/22). Aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung erhält der Anleger sein investiertes Geld vollständig zurück und wird von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen freigestellt. Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hat das Urteil erstritten und damit zum wiederholten Mal Schadenersatz für einen Opalenburg-Anleger durchgesetzt.

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte sich im Mai 2010 an dem Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. Safeinvest 2 KG (später umbenannt in Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Safeinvest 2 KG) beteiligt. Vermittelt wurde die Beteiligung durch die Medius Exclusive GmbH, deren damaliger Geschäftsführer zeitgleich auch Alleinvorstand der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH war, der Komplementärin der Fondsgesellschaft.

„Über diese personelle Verstrickung und daraus resultierenden möglichen Interessenskonflikten wurde unser Mandant nicht aufgeklärt. Ebenso wenig wurde er auf die bestehenden Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt. Vielmehr wurde ihm die Beteiligung an dem Opalenburg Safeinvest 2 als sichere Kapitalanlage dargestellt. Wir haben daher Schadenersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Klage hatte Erfolg. Das KG Berlin bestätigte, dass der Kläger Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflichten hat.

Einem Anleger müsse vor seiner Beteiligung ein zutreffendes Bild der Kapitalanlage vermittelt werden. Das bedeute, dass er über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sein können, aufgeklärt werden muss. Dazu gehöre insbesondere die vollständige und verständliche Aufklärung über die Nachteile und Risiken der Kapitalanlage, so das KG Berlin. Dies erfordere auch die Aufklärung über wesentliche personelle Verflechtungen der Fondsgesellschaft und der Vertriebsgesellschaft. Daher müsse auch der Verkaufsprospekt über derartige personelle Verflechtungen aufklären. Der Kläger hätte somit darüber aufgeklärt werden müssen, dass der damalige alleinige Vorstand der beklagten Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH auch gleichzeitig Geschäftsführer der mit dem Vertrieb beauftragten Medius war, machte das KG Berlin deutlich.

Diese Aufklärung sei nicht erfolgt und der Aufklärungsmangel habe sich auch kausal auch die Anlageentschädigung des Klägers ausgewirkt, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz und erhält somit alle bereits erfolgten Ratenzahlungen inkl. einer Einmalzahlung zurück. Zudem wird er von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen aus der Beteiligung freigestellt.

„Das Urteil des KG Berlin zeigt, dass Opalenburg-Anleger gute Aussichten haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Opalenburg-Anlegern eine Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/opalenburg-vermoegensverwaltung-safein…

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Bei einem Urlaub in Südafrika wird einem Touristen seine Kreditkarte gestohlen und mit rund 8.000 Euro belastet. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2023 entschieden, dass die Bank ihrem Kunden das Geld ersetzen muss (Az.: 318 O 21/23).

Der offene Immobilienfonds Schroders Immobilienwerte Deutschland hat den Vertrieb und die Rücknahme der Anteile eingestellt. Begründet wird dies mit der veränderten Marktlage, die dazu geführt habe, dass sich der Fonds nicht mehr mit auskömmlichen Renditeerwartungen für Privatanleger weiterführen lasse.

Auf Anleger offener Immobilienfonds könnten unruhige Zeiten zukommen. Nachdem der UniImmo Wohnen ZBI Ende Juni um fast 17 Prozent dramatisch abgewertet wurde, hat nun auch der offene Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm Grund eine deutliche Abwertung erfahren. So ist der Anteilspreis zum 2. November 2024 um 1,94 Euro auf 81,73 Euro gesunken, wie KanAm am 4. November 2024 mitteile.