Die Beteiligung am Opalenburg-Fonds SafeInvest 2 brachte einer Anlegerin kein Glück. Sie kommt allerdings ohne finanziellen Schaden aus der Beteiligung heraus. Das Landgericht München I hat ihr mit Urteil vom 16. Januar 2020 Schadensersatz zugesprochen.
„Wir haben in der Klage geltend gemacht, dass unsere Mandantin fehlerhaft beraten und nicht über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurde. Dieser Argumentation ist das Gericht gefolgt. Unsere Mandantin erhält ihre bisher geleisteten Beiträge in Höhe von rund 6.800 Euro plus Zinsen zurück. Zudem muss sie keine weiteren Raten für ihre Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. SafeInvest 2 KG mehr zahlen“, sagt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
Nach einem Beratungsgespräch mit einer Handelsvertreterin der Medius Exclusive GmbH hatte sich die Klägerin im Juni 2010 für eine Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2 KG in Höhe von 18.000 Euro zuzüglich 6 Prozent Agio entschieden.
Im Emissionsprospekt wird auf das Risiko des Totalverlusts, das Blind-Pool-Risiko und auf die eingeschränkte Fungibilität der Kapitalanlage hingewiesen. Zudem wird auch auf einen möglichen Interessenkonflikt hingewiesen, da der Vorstand der Vertriebsgesellschaft Opalenburg Vermögensverwaltungs AG gleichzeitig auch als Vorstand der Komplementärin der Fondsgesellschaft Opalenburg Vermögensverwaltung SafeInvest 2 KG fungiert. Im Beratungsgespräch waren diese Punkte jedoch kein Thema.
Im Gegenteil. Der Emissionsprospekt habe beim Beratungsgespräch nicht vorgelegen. Die Beratung sei lediglich anhand eines Flyers erfolgt. Dabei sei nur auf die positiven Aspekte der Beteiligung hingewiesen und die Risiken verschwiegen worden. Insbesondere sei weder das Totalverlustrisiko erwähnt worden noch auf den möglichen Interessenkonflikt durch die personelle Verflechtung des Vorstands der Opalenburg Vermögensverwaltungs AG, der zu dem Zeitpunkt auch Vorstand der Medius Exclusive GmbH war, hingewiesen worden. In der Beweisaufnahme wurde diese Darstellung von der Handelsvertreterin weitgehend bestätigt.
Die beklagte Opalenburg Vermögensverwaltung AG sei als Komplementärin und Gründungsgesellschafterin der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2 KG der Klägerin aus Prospekthaftung im weiteren Sinn zu Schadensersatz verpflichtet, entschied das LG München I. Sie habe nicht über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind, informiert. Insbesondere habe sie über die bestehenden Risiken nicht zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt, so das Gericht. Dabei müsse sie sich das Fehlverhalten der ermächtigten Vermittler zurechnen lassen.
Auch wenn der Emissionsprospekt hinreichende Aufklärung vermittele, sei dies kein Freibrief dafür, die Risiken im Beratungsgespräch abweichend davon darzustellen und die Risikohinweise im Prospekt dadurch abzumildern oder zu entwerten, machte das LG München I deutlich. Die Verletzung der Aufklärungspflicht sei auch ursächlich für die Anlageentscheidung der Klägerin gewesen, so das Gericht. Der Klägerin erhält daher ihr investiertes Geld zurück und wird von weiteren Verpflichtungen freigestellt.
„Opalenburg-Anleger haben gute Chancen, Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung durchzusetzen. Das LG München I hat den Anlegern schon mehrfach Schadensersatz zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.
Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.
Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/opalenburg-vermoegensverwaltung-safeinvest-fonds/