Einem Anleger ist der Ausstieg aus seiner Beteiligung an einem Opalenburg-Fonds gelungen. Das Landgericht München hat mit Urteil vom 28. Juni 2022 entschieden, dass die Beteiligung wirksam gekündigt wurde. Der Kläger muss somit die weiteren Ratenzahlungen in Höhe von insgesamt mehr als 60.000 Euro nicht mehr leisten (Az.: 28 O 13156/21). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass die Beteiligung aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung außerordentlich gekündigt werden konnte“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
Viele Anleger der Opalenburg-Fonds haben sich statt für Einmalzahlungen für Ratenzahlungen entschlossen und leisten aufgrund der langen Laufzeiten nun immer noch monatliche Zahlungen. So war es auch in diesem Fall: Der Anleger hatte sich 2008 an dem Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. Safeinvest KG mit einer Einlagesumme von insgesamt 107.000 Euro beteiligt. Neben einer Einmalzahlung in Höhe von 2.000 Euro sollte die Summe über 35 Jahre in monatlichen Raten à 250 Euro eingezahlt werden. Zwischen Mai 2008 und März 2021 hatte der Anleger Raten in Höhe von insgesamt 38.750 Euro eingezahlt. Mit der Einmalzahlung und dem Agio (6.420) Euro ergibt sich ein Betrag von 47.170 Euro. Gründungsgesellschafterin und Komplementärin des Fonds war die Opalenburg Vermögensverwaltung AG.
Vermittelt wurde dem Anleger die Beteiligung von der Medius Exclusive GmbH, die mit dem Vertrieb beauftragt worden war. In den Beratungsgesprächen wurde der Anleger nicht darüber aufgeklärt, dass der Vorstand der Opalenburg Vermögensverwaltung AG gleichzeitig Geschäftsführer der Medius Exclusive war. Im März 2021 erklärte der Anleger die fristlose und außerordentliche Kündigung seiner Beteiligung, die von der Opalenburg Vermögensverwaltung AG zurückgewiesen wurden.
„Unser Mandant ist zu keinem Zeitpunkt über die Risiken seiner Geldanlage noch über die personellen Verflechtungen aufgeklärt worden. Hätte er die Risiken gekannt, hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. Aufgrund der fehlerhaften Anlageberatung steht ihm ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht zu, das wir nun gerichtlich durchgesetzt haben“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Das Landgericht München entschied, dass die erklärte Kündigung aus wichtigem Grund wirksam ist. Wenn ein Anleger sich aufgrund irreführender Angaben zur Beteiligung an einem Fonds entschlossen habe, sei ihm der Fortbestand der Beteiligung bis zum vorgesehenen frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt regelmäßig nicht zuzumuten, führte das Gericht aus.
Der Kläger sei hier unstreitig nicht darüber aufgeklärt worden, dass der Vorstand der Opalenburg Vermögensverwaltung AG gleichzeitig Geschäftsführer der Medius Exclusive war und dies zu einem Interessenkonflikt führen könne. Dass die Aufklärung über diese personelle Verflechtung nicht erfolgt ist, stelle schon einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung müsse ein Emissionsprospekt über alle Umstände informieren, die für eine Anlagenentscheidung von wesentlicher Bedeutung sein können. Dazu gehöre auch die Darstellung der wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen, stellte das LG München klar.
Die unzureichende Aufklärung über die personelle Verflechtung sei auch kausal für die Anlageentscheidung des Klägers gewesen. Die Kündigung ist daher wirksam erfolgt, so das LG München.
„Unserem Mandanten bleiben durch das Urteil weitere Ratenzahlungen von insgesamt mehr als 60.000 Euro erspart. Die Entscheidung zeigt, dass Opalenburg-Anleger gute Chancen haben, sich von ihrer Beteiligung zu trennen und keine weiteren Raten mehr zahlen zu müssen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius, der zum wiederholten Ansprüche der Anleger gegen die Opalenburg Vermögensverwaltung AG durchgesetzt hat.
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