OPALENBURG SAFEINVEST FONDS: ANLEGER FÜRCHTEN UM IHR GELD
Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Bei der Vermittlung der Opalenburg SafeInvest Fonds scheint man es mit diesem Anspruch nicht immer so genau genommen zu haben, wie das ZDF-Magazin „Frontal 21“ oder die Süddeutsche Zeitung bereits Anfang April berichteten.
Ein Höhepunkt ist dabei, dass einer Frau, die sich um eine Stelle bewarb im Bewerbungsgespräch die Beteiligung an einem Opalenburg SafeInvest Fonds schmackhaft gemacht wurde. „Das hat mit einer ordnungsgemäßen Anlageberatung rein gar nichts zu tun. In einem Anlageberatungsgespräch müssen dem Anleger unter anderem die Risiken der Kapitalanlage und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts unmissverständlich erläutert werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. In dem Fall, den das ZDF schilderte, sei hingegen eine Stresssituation ausgenutzt worden. Die Frau trat schließlich einem Fond bei und muss nun monatlich ihre Raten leisten.
Auch andere Opalenburg-Anleger haben sich für eine monatliche Ratenzahlung entschieden, wieder andere für eine Einmalzahlung. Doch ihre Geldanlagen halten nicht, was sie versprochen haben. Die Sorge der Anleger um ihr Geld wächst, zumal es noch weitere Ungereimtheiten bei den Opalenburg SafeInvest Fonds gibt. Die Investitionen in Immobilienobjekte werfen weniger ab als erwartet. Beim Opalenburg Safeinvest wurde zudem die Hälfte der Anlegergelder in stille Beteiligungen an Immobilienunternehmen investiert. „Solche Private Equity Beteiligungen sind für den unerfahrenen Anleger in der Regel viel zu intransparent und mit hohen Risiken verbunden. Insofern sind solche Geldanlagen nichts für risikoscheue Anleger“, erklärt Rechtsanwalt Looser. Angeboten wurden sie ihnen offenbar aber trotzdem. Ein weiterer Kritikpunkt an den Opalenburg-Fonds sind die hohen Weichkosten für Provisionen und Verkaufsaufschlag.
„Über die Risiken und über die Weichkosten hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Selbst wenn im Emissionsprospekt die Risiken aufgeführt sind, muss dem Anleger auch die Gelegenheit gegeben werden, den Prospekt zu studieren, bevor er sich für eine Beteiligung entscheidet. Das scheint bei der Vermittlung der Opalenburg Fonds nicht unbedingt so gewesen zu sein. Vieles deutet auf eine klassische Fehlberatung hin, die den Anlegern verschiedene rechtliche Möglichkeiten eröffnet“, so Rechtsanwalt Looser.
Diese Möglichkeiten reichen von der Kündigung aus wichtigem Grund bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Verschiedene Gerichte haben inzwischen die Klagen der Opalenburg Vermögensverwaltung auf Zahlung der ausstehenden Raten abgewiesen.