Eine Anlegerin des Fonds Opalenburg Safeinvest ist erfolgreich aus der Beteiligung ausgeschieden und muss keine weiteren monatlichen Ratenzahlungen mehr leisten. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 24. Oktober 2022 entschieden (Az.: 27 O 17392/21). „Zudem hat unsere Mandantin Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben, das noch ermittelt werden muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
Die Anlegerin hatte sich 2009 mit einen Betrag in Höhe von 12.720 Euro zzgl. Agio an dem Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. Safeinvest KG (inzwischen Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Safeinvest KG) beteiligt. Komplementär-AG des Fonds ist die Opalenburg Vermögensverwaltung AG. Deren damaliger alleiniger Vorstand war gleichzeitig auch Geschäftsführer der Medius Exklusive GmbH, die die Beteiligung vertrieben hat.
Auch die Klägerin in dem zu Grunde liegenden Fall zeichnete ihre Fondsbeteiligung nach einem Beratungsgespräch in den Räumen der Medius Exklusive GmbH. Über die personelle Verflechtung wurde sie dabei ebenso wenig aufgeklärt wie über die Risiken der Beteiligung, insbesondere das Totalverlustrisiko. Stattdessen wurde die Beteiligung an dem Fonds als sichere Geldanlage dargestellt. „Bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung hätte unsere Mandantin sich nicht an dem Fonds beteiligt. Wir haben daher die außerordentliche fristlose Kündigung erklärt“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Das LG München bestätigte, dass die Kündigung wirksam erfolgt. Da die Klägerin weder über die Risiken der Geldanlage wie das Totalverlustrisiko noch über die personellen Verflechtungen ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, habe sie Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gehabt, entschied das LG München.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müsse ein Anleger über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig informiert werden. Dazu gehöre auch die Darstellung der Risiken und der personellen Verflechtungen, so das LG München. Diese Aufklärung sei nicht ordnungsgemäß erfolgt. Die unzureichende Aufklärung sei auch kausal für die Anlageentscheidung der Klägerin gewesen, die glaubhaft versichert habe, dass sie die Fondsbeteiligung nicht gezeichnet hätte, wenn sie von den Risiken der Geldanlage gewusst hätte. Die Kündigung sei daher wirksam erfolgt, urteilte das LG München.
„Unsere Mandantin muss keine weiteren Raten mehr zahlen und hat noch Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben. Das Urteil zeigt, dass Opalenburg-Anleger gute Chancen haben, sich von ihrer Beteiligung zu trennen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.
Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.
Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/opalenburg-vermoegensverwaltung-safein…
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de