Rückrufservice

Opalenburg Safeinvest - Raus aus dem Vertrag

30.10.2022

Eine Anlegerin des Fonds Opalenburg Safeinvest ist erfolgreich aus der Beteiligung ausgeschieden und muss keine weiteren monatlichen Ratenzahlungen mehr leisten. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 24. Oktober 2022 entschieden (Az.: 27 O 17392/21). „Zudem hat unsere Mandantin Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben, das noch ermittelt werden muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Die Anlegerin hatte sich 2009 mit einen Betrag in Höhe von 12.720 Euro zzgl. Agio an dem Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. Safeinvest KG (inzwischen Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Safeinvest KG) beteiligt. Komplementär-AG des Fonds ist die Opalenburg Vermögensverwaltung AG. Deren damaliger alleiniger Vorstand war gleichzeitig auch Geschäftsführer der Medius Exklusive GmbH, die die Beteiligung vertrieben hat.

Auch die Klägerin in dem zu Grunde liegenden Fall zeichnete ihre Fondsbeteiligung nach einem Beratungsgespräch in den Räumen der Medius Exklusive GmbH. Über die personelle Verflechtung wurde sie dabei ebenso wenig aufgeklärt wie über die Risiken der Beteiligung, insbesondere das Totalverlustrisiko. Stattdessen wurde die Beteiligung an dem Fonds als sichere Geldanlage dargestellt. „Bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung hätte unsere Mandantin sich nicht an dem Fonds beteiligt. Wir haben daher die außerordentliche fristlose Kündigung erklärt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Das LG München bestätigte, dass die Kündigung wirksam erfolgt. Da die Klägerin weder über die Risiken der Geldanlage wie das Totalverlustrisiko noch über die personellen Verflechtungen ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, habe sie Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gehabt, entschied das LG München.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müsse ein Anleger über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig informiert werden. Dazu gehöre auch die Darstellung der Risiken und der personellen Verflechtungen, so das LG München. Diese Aufklärung sei nicht ordnungsgemäß erfolgt. Die unzureichende Aufklärung sei auch kausal für die Anlageentscheidung der Klägerin gewesen, die glaubhaft versichert habe, dass sie die Fondsbeteiligung nicht gezeichnet hätte, wenn sie von den Risiken der Geldanlage gewusst hätte. Die Kündigung sei daher wirksam erfolgt, urteilte das LG München.

„Unsere Mandantin muss keine weiteren Raten mehr zahlen und hat noch Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben. Das Urteil zeigt, dass Opalenburg-Anleger gute Chancen haben, sich von ihrer Beteiligung zu trennen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/opalenburg-vermoegensverwaltung-safein…

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.09.2023

Die Krise am Immobilienmarkt setzt sich fort und hat auch die Paulus Wohnbau GmbH erwischt. Der Bauträger aus Pleidelsheim hat inzwischen Insolvenz angemeldet. Das Insolvenzverfahren wird in Eigenregie durchgeführt. Das heißt: Die Geschäftsführung versucht das Unternehmen mit Hilfe eines Sachwalters wieder wirtschaftlich auf die Füße zu stellen. Neben den Käufern der Wohnungen sind auch Anleger betroffen, die in die Bauprojekte investiert haben, von der Insolvenz betroffen.
14.09.2023

Investments in Bäume oder Plantagen sollen nachhaltig sein und Rendite für die Anleger abwerfen. Allerdings geraten solche Investitionsangebote auch immer wieder ins Visier der Finanzaufsicht BaFin. So auch die Woodland Invest, die Vermögensanlagen in Edelhölzer aus Paulownia-Bäumen anbietet. Wie die BaFin am 28. August 2023 mitteilte, bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Vermögensanlagen ohne ein erforderliches Verkaufsprospekt angeboten werden.
13.09.2023

Kunden der Postbank sind genervt: Konten sind gesperrt, Auszahlungen und Überweisungen werden verweigert. Das ist für Postbank-Kunden nicht einfach nur ärgerlich, sondern es kann auch ernsthafte Konsequenzen haben, wenn eine wichtige Rechnung nicht rechtzeitig überwiesen wird. „Für die betroffenen Kunden der Postbank ist es daher wichtig, dass sie so schnell wie möglich wieder über ihr Konto verfügen können. Notfalls kann dies mit einer einstweiligen Verfügung erreicht werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
11.09.2023

Ist die Bank ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen, haben Kunden gute Chancen, eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 6. September 2023, das eine Volksbank zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt hat (Az.: 2 O 129/23).
06.09.2023

Die Insolvenzen bei der Project Gruppe setzen sich fort. Nun haben 56 der 118 Projektgesellschaften Insolvenzantrag gestellt. Darunter befinden sich 33 Projektgesellschaften mit laufenden oder fast abgeschlossenen Bauprojekten, wie der vorläufige Insolvenzverwalter am 1. September mitteilte.
02.09.2023

Mehrere Gesellschaften der PROJECT-Gruppe haben Insolvenzanträge gestellt. Die vorläufigen Insolvenzverfahren wurden an den Amtsgerichten Nürnberg und Bamberg im August 2023 eröffnet. Neben den Käufern der Wohnungen haben die Insolvenzen inzwischen auch die Anleger der Project-Fonds erreicht. Gewinnunabhängige Ausschüttungen an die Anleger wurden nach einem Bericht des Handelsblatts vom 22. August bis auf weiteres eingestellt.