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Opel Abgasskandal - LG Landshut spricht Schadenersatz zu

Im Abgasskandal hat das Landgericht Landshut Opel mit Urteil vom 10. August 2022 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 55 O 458/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Opel Zafira 1.6 Liter eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und die Klägerin Anspruch auf Schadenersatz hat. Gemäß § 852 BGB seien die Ansprüche nicht verjährt.

Der Klägerin hatte die Opel Zafira mit der Abgasnorm Euro 6 im Jahr 2016 als Neuwagen gekauft. Die Fahrzeuge sind mit der ersten Generation des Emissionskontrollsystems ausgerüstet. Für die Modelle liegt ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor. Die Klägerin machte daher Schadenersatzansprüche geltend.

Das LG Landshut sprach der Klägerin Schadenersatz zu und verwies auf das BGH-Urteil vom 25. Mai 2020 im VW-Abgasskandal (Az.: VI ZR 252/19). Der BGH hatte festgestellt, dass VW die Kunden durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher gemäß § 826 BGB zu Schadenersatz verpflichtet ist. Dies lasse sich auch auf den vorliegenden Fall übertragen. Opel habe die Klägerin durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung geschädigt. Der Schadenersatzanspruch gemäß § 826 BGB sei zwar inzwischen verjährt, allerdings bestehe immer noch der Anspruch auf den sog. Restschadenersatz gemäß § 852 BGB, der erst zehn Jahre nach Kauf eines Neuwagens verjährt, so das Gericht.

Es sei davon auszugehen, dass die Klägerin die Fahrzeuge nicht gekauft hätte, wenn sie von der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem damit verbundenen möglichen Verlust der Zulassung gewusst hätte, führte das LG Landshut weiter aus. Unterm Strich bleibt der Klägerin ein Schadenersatzanspruch in Höhe von rund 21.000 Euro.

„Auch Opel musste im Zuge des Abgasskandals verschiedene Modelle wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen. Das Urteil des LG Landshut zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.

Schadenersatz für einen Audi Q5 im Abgasskandal. Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15. Juli 2024 festgestellt, dass in dem Audi Q5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.240 Euro (Az.: 17 U 577/21). Das Fahrzeug kann er behalten.