Im Abgasskandal hat das Landgericht Landshut Opel mit Urteil vom 10. August 2022 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 55 O 458/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Opel Zafira 1.6 Liter eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und die Klägerin Anspruch auf Schadenersatz hat. Gemäß § 852 BGB seien die Ansprüche nicht verjährt.
Der Klägerin hatte die Opel Zafira mit der Abgasnorm Euro 6 im Jahr 2016 als Neuwagen gekauft. Die Fahrzeuge sind mit der ersten Generation des Emissionskontrollsystems ausgerüstet. Für die Modelle liegt ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor. Die Klägerin machte daher Schadenersatzansprüche geltend.
Das LG Landshut sprach der Klägerin Schadenersatz zu und verwies auf das BGH-Urteil vom 25. Mai 2020 im VW-Abgasskandal (Az.: VI ZR 252/19). Der BGH hatte festgestellt, dass VW die Kunden durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher gemäß § 826 BGB zu Schadenersatz verpflichtet ist. Dies lasse sich auch auf den vorliegenden Fall übertragen. Opel habe die Klägerin durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung geschädigt. Der Schadenersatzanspruch gemäß § 826 BGB sei zwar inzwischen verjährt, allerdings bestehe immer noch der Anspruch auf den sog. Restschadenersatz gemäß § 852 BGB, der erst zehn Jahre nach Kauf eines Neuwagens verjährt, so das Gericht.
Es sei davon auszugehen, dass die Klägerin die Fahrzeuge nicht gekauft hätte, wenn sie von der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem damit verbundenen möglichen Verlust der Zulassung gewusst hätte, führte das LG Landshut weiter aus. Unterm Strich bleibt der Klägerin ein Schadenersatzanspruch in Höhe von rund 21.000 Euro.
„Auch Opel musste im Zuge des Abgasskandals verschiedene Modelle wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen. Das Urteil des LG Landshut zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de