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Opel Abgasskandal - LG Landshut spricht Schadenersatz zu

Im Abgasskandal hat das Landgericht Landshut Opel mit Urteil vom 10. August 2022 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 55 O 458/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Opel Zafira 1.6 Liter eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und die Klägerin Anspruch auf Schadenersatz hat. Gemäß § 852 BGB seien die Ansprüche nicht verjährt.

Der Klägerin hatte die Opel Zafira mit der Abgasnorm Euro 6 im Jahr 2016 als Neuwagen gekauft. Die Fahrzeuge sind mit der ersten Generation des Emissionskontrollsystems ausgerüstet. Für die Modelle liegt ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor. Die Klägerin machte daher Schadenersatzansprüche geltend.

Das LG Landshut sprach der Klägerin Schadenersatz zu und verwies auf das BGH-Urteil vom 25. Mai 2020 im VW-Abgasskandal (Az.: VI ZR 252/19). Der BGH hatte festgestellt, dass VW die Kunden durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher gemäß § 826 BGB zu Schadenersatz verpflichtet ist. Dies lasse sich auch auf den vorliegenden Fall übertragen. Opel habe die Klägerin durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung geschädigt. Der Schadenersatzanspruch gemäß § 826 BGB sei zwar inzwischen verjährt, allerdings bestehe immer noch der Anspruch auf den sog. Restschadenersatz gemäß § 852 BGB, der erst zehn Jahre nach Kauf eines Neuwagens verjährt, so das Gericht.

Es sei davon auszugehen, dass die Klägerin die Fahrzeuge nicht gekauft hätte, wenn sie von der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem damit verbundenen möglichen Verlust der Zulassung gewusst hätte, führte das LG Landshut weiter aus. Unterm Strich bleibt der Klägerin ein Schadenersatzanspruch in Höhe von rund 21.000 Euro.

„Auch Opel musste im Zuge des Abgasskandals verschiedene Modelle wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen. Das Urteil des LG Landshut zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.