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Opel Bank - OLG Stuttgart bestätigt erfolgreichen Widerruf des Kreditvertrags

Der Widerruf des Autokredits kann eine gute Möglichkeit sein, um auch aus dem Kaufvertrag für das Fahrzeug auszusteigen. Das gilt nicht nur, aber auch für Modelle, die vom Abgasskandal betroffen sind. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 18, Mai 2021 bestätigt, dass der Widerruf eines Kreditvertrags mit der Opel Bank wirksam erfolgt ist (Az.: 6 U 133/20).

Der Kläger hatte einen Opel Insignia gekauft und zur Finanzierung des Kaufs im März 2017 einen Darlehensvertrag mit der Opel Bank geschlossen. Im Oktober 2018 widerrief er den Darlehensvertrag. Die Bank wollte da nicht mitspielen, weil die Widerrufsfrist längst abgelaufen sei.

Der Widerruf sei dennoch wirksam erfolgt, entschied das OLG Stuttgart. Die Bank habe dem Darlehensnehmer nicht alle erforderlichen Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erteilt. Daher sei die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und der Widerruf immer noch möglich gewesen, so das OLG.

Das OLG Stuttgart bemängelte, dass die Opel Bank die Angaben zum Verzugszins nicht ordnungsgemäß erteilt habe. Es fehlten die Angaben zum Verzugszinssatz und der Art und Weise seiner Berechnung. Die Bank hätte mitteilen müssen, dass bei ausbleibenden Zahlungen der gesetzliche Zinssatz für Verzugszinsen berechnet wird und dass dieser für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegt, so das OLG Stuttgart. 

Gerade bei Kreditverträgen zur Finanzierung eines Autokaufs liegt häufig ein sog. verbundenes Geschäft vor. Die Folge ist, dass durch den erfolgreichen Widerruf auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. „Praktisch bedeutet das, dass der Darlehensnehmer das Auto an die Bank gibt und seine gezahlten Raten inklusive einer möglichen Anzahlung zurückbekommt“, erklärt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das OLG Stuttgart entschied, dass sich der Kreditnehmer jedoch eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss.

Fehler, die den Widerruf der Kreditverträge erlauben, sind nicht nur der Opel Bank, sondern auch vielen anderen Banken unterlaufen. „Der Widerrufsjoker ist daher eine interessante Option aus Darlehens- und Kaufvertrag auszusteigen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/widerruf-von-immobilien-und-autofinanzierungen

 

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Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.