Der Widerruf des Autokredits kann eine gute Möglichkeit sein, um auch aus dem Kaufvertrag für das Fahrzeug auszusteigen. Das gilt nicht nur, aber auch für Modelle, die vom Abgasskandal betroffen sind. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 18, Mai 2021 bestätigt, dass der Widerruf eines Kreditvertrags mit der Opel Bank wirksam erfolgt ist (Az.: 6 U 133/20).
Der Kläger hatte einen Opel Insignia gekauft und zur Finanzierung des Kaufs im März 2017 einen Darlehensvertrag mit der Opel Bank geschlossen. Im Oktober 2018 widerrief er den Darlehensvertrag. Die Bank wollte da nicht mitspielen, weil die Widerrufsfrist längst abgelaufen sei.
Der Widerruf sei dennoch wirksam erfolgt, entschied das OLG Stuttgart. Die Bank habe dem Darlehensnehmer nicht alle erforderlichen Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erteilt. Daher sei die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und der Widerruf immer noch möglich gewesen, so das OLG.
Das OLG Stuttgart bemängelte, dass die Opel Bank die Angaben zum Verzugszins nicht ordnungsgemäß erteilt habe. Es fehlten die Angaben zum Verzugszinssatz und der Art und Weise seiner Berechnung. Die Bank hätte mitteilen müssen, dass bei ausbleibenden Zahlungen der gesetzliche Zinssatz für Verzugszinsen berechnet wird und dass dieser für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegt, so das OLG Stuttgart.
Gerade bei Kreditverträgen zur Finanzierung eines Autokaufs liegt häufig ein sog. verbundenes Geschäft vor. Die Folge ist, dass durch den erfolgreichen Widerruf auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. „Praktisch bedeutet das, dass der Darlehensnehmer das Auto an die Bank gibt und seine gezahlten Raten inklusive einer möglichen Anzahlung zurückbekommt“, erklärt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das OLG Stuttgart entschied, dass sich der Kreditnehmer jedoch eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss.
Fehler, die den Widerruf der Kreditverträge erlauben, sind nicht nur der Opel Bank, sondern auch vielen anderen Banken unterlaufen. „Der Widerrufsjoker ist daher eine interessante Option aus Darlehens- und Kaufvertrag auszusteigen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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