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Opel - KBA ordnet Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtung an

AuspuffNun ist es offiziell: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für rund 96.000 Opel Diesel-Fahrzeuge mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 angeordnet. Wie die Behörde mitteilte, wurden bei der Überprüfung der Modelle Opel Insignia und Cascada 2,0 Liter (125 kw) sowie Zafira 1,6 Liter (88 kw / 100 kw), Zafira 2,0 Liter, (96 kw / 125 kw) mit der Abgasnorm Euro 6 aus den Baujahren 2013 bis 2016 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Diese können zu erhöhten Emissionen von Stickoxiden führen. Das KBA ordnete deshalb einen verpflichtenden Rückruf für die betroffenen Fahrzeuge an.

 

Opel muss die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernen. Bei ca. 23.000 Fahrzeugen sei die Umrüstung bereits auf freiwilliger Basis erfolgt. Die restlichen Fahrzeuge muss Opel nun in die Werkstätten zurückrufen. Opel steht zwar auf dem Standpunkt, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig sind, dennoch ist der Dieselskandal durch den verpflichtenden Rückruf nun endgültig bei Opel angekommen.

 

Für die Halter der betroffenen Fahrzeuge bedeutet dies, dass sie ein Software-Update mit ungewissen Folgen auf Leistung oder Verbrauch des Motors aufspielen lassen müssen. „Hat Opel die Abgaswerte manipuliert, haben die geschädigten Verbraucher gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Das zeigen die Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

Eine Option zu Schadensersatzklagen kann auch der Widerruf der Autofinanzierung sein. Da bei einem Autokredit häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch einen erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann das Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück. Der Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug von Abgasmanipulationen betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.